Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte

ich wende mich an Sie mit der Bitte um Informationen bezüglich der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte in verschiedenen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn. Konkret interessiere ich mich für die Einstiegsbesoldung am Anfang der Ausbildung, die Vergütung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und die höchste Besoldungsstufe.

Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich sehr freuen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ic…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte [#292270]
Datum
14. November 2023 15:36
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich wende mich an Sie mit der Bitte um Informationen bezüglich der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte in verschiedenen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn. Konkret interessiere ich mich für die Einstiegsbesoldung am Anfang der Ausbildung, die Vergütung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und die höchste Besoldungsstufe. Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292270/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - 71/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte [#292270]
Datum
16. November 2023 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - 71/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.11.2023 Anlage 1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag ist am 14.11.2023 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW setzt die Angabe des vollständigen Namens der antragstellenden Person voraus. Ohne diese Angaben kann das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „natürliche Person“ im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Eine Comic-Ente erfüllt die Voraussetzungen an die Anspruchsberechtigung jedenfalls nicht. Im vorliegenden Fall erbitte ich zudem die Mitteilung der (ladungsfähigen) Anschrift. Ohne diese Angaben könnte ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42) oder entstandene Kosten eingefordert werden. Das Erfordernis der Angaben ist vorliegend insbesondere darin begründet, dass Ihr Antrag voraussichtlich abgelehnt würde. Aus diesem Grund bitte ich Sie, Ihre persönlichen Angaben mitzuteilen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass - vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt und - der Internetseite https://www.justiz-karriere.nrw umfangreiche Informationen zu den Berufen in der Justiz und dem Justizvollzug entnommen werden können. Mit freundlichen Grüßen