Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie mit der Bitte um Informationen bezüglich der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte in verschiedenen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn. Konkret interessiere ich mich für die Einstiegsbesoldung am Anfang der Ausbildung, die Vergütung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und die höchste Besoldungsstufe.

Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich sehr freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ic…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte [#292075]
Datum
11. November 2023 19:07
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie mit der Bitte um Informationen bezüglich der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte in verschiedenen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn. Konkret interessiere ich mich für die Einstiegsbesoldung am Anfang der Ausbildung, die Vergütung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und die höchste Besoldungsstufe. Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292075/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> die Anwärterinnen und Anwärter erhalten während der Dauer der Ausbildung…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. November 2023; Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte
Datum
24. November 2023 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Anwärterinnen und Anwärter erhalten während der Dauer der Ausbildung im Beamtenverhältnis Anwärterbezüge nach dem Eingangsamt (A 8) und ggf. einen Familienzuschlag. Hauptsekretäranwärter/innen und Hauptwerkmeisteranwärter/innen (bei Einsatz im Justizvollzugsdienst oder Werkdienst) haben nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr Anspruch auf die sog. Gitterzulage in Höhe von jeweils monatlich 66,35 EUR. Nach Ablauf einer Dienstzeit von zwei Jahren erhöht sich die Zulage auf 132,69 EUR. Nähere Informationen zu den Anwärterbezügen und zum Anwärtersonderzuschlag finden Sie hier: https://lbv.landbw.de/-/anwarterbezuge. Die Einstellung nach bestandener Laufbahnprüfung erfolgt in Besoldungsgruppe A 8 mit Beförderungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage. Die aktuellen Gehaltstabellen sowie Informationen zum Familienzuschlag finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg unter https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen/beamte Die Erfahrungszeit ist maßgeblich für die Feststellung der Stufe, aus der das Grundgehalt errechnet wird. Das Aufsteigen in den Stufen beginnt mit dem Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe. Dieser Zeitpunkt wird bei Vorliegen von berücksichtigungsfähigen Zeiten entsprechend vorverlegt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://lbv.landbw.de/-/erfahrungszeit Mit freundlichen Grüßen