Anfrage zu den Abiturnoten in Köln nach Schule in 2023

Bitte stellen Sie mir ein Dokument zur Verfügung, in dem für jedes Kölner Gymnasium folgende Informationen für das Abitur 2023 enthalten sind:
- Anzahl der Abiturienten
- Anzahl der weiblichen Abiturienten
- Anzahl der männlichen Abiturienten
- durchschnittliche Abiturnote
- Verteilung der Notendurchschnitte nach Unterrichtsfächer
- Anzahl der 1er-Abiturienten

Vielen Dank im Voraus

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bi…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu den Abiturnoten in Köln nach Schule in 2023 [#297028]
Datum
13. Januar 2024 02:15
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir ein Dokument zur Verfügung, in dem für jedes Kölner Gymnasium folgende Informationen für das Abitur 2023 enthalten sind: - Anzahl der Abiturienten - Anzahl der weiblichen Abiturienten - Anzahl der männlichen Abiturienten - durchschnittliche Abiturnote - Verteilung der Notendurchschnitte nach Unterrichtsfächer - Anzahl der 1er-Abiturienten Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297028/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu den Abiturnoten in Köln nach Schule in 2023“ vom 13.01.…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu den Abiturnoten in Köln nach Schule in 2023 [#297028]
Datum
7. März 2024 16:57
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu den Abiturnoten in Köln nach Schule in 2023“ vom 13.01.2024 (#297028) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>