Anfrage zu den DRK-Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen, Geplanter Neubau in Müschenbach

Alle vorliegenden Unterlagen zu den DRK-Krankenhäusern in Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen der letzten 10 Jahre, insbesondere zu der Zusammenlegung der Krankenhäuser Altenkirchen und Hachenburg sowie zum geplanten Neubau in Müschenbach.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
  • 2 Follower:innen
Die Fragestellerin
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle vorliegenden Unterlagen zu de…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Die Fragestellerin
Betreff
Anfrage zu den DRK-Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen, Geplanter Neubau in Müschenbach [#293478]
Datum
27. November 2023 12:38
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vorliegenden Unterlagen zu den DRK-Krankenhäusern in Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen der letzten 10 Jahre, insbesondere zu der Zusammenlegung der Krankenhäuser Altenkirchen und Hachenburg sowie zum geplanten Neubau in Müschenbach.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Die Fragestellerin Anfragenr: 293478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293478/
Mit freundlichen Grüßen Die Fragestellerin
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Guten Tag, ich bestätige den Empfang Ihrer unten angehängten E-Mail vom 27. November 2023, mit der Sie um Inform…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anfrage zu den DRK-Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen, Geplanter Neubau in Müschenbach [#293478]
Datum
29. November 2023 13:12
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, ich bestätige den Empfang Ihrer unten angehängten E-Mail vom 27. November 2023, mit der Sie um Informationen zu den dort genannten DRK-Krankenhäusern sowie zu dem geplanten Neubau in Müschenbach baten. Ihre Anfrage wird als Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt. Als Transparenzbeauftragte des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit darf ich Ihnen zu Ihrem Antrag folgenden Hinweis geben: Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag auf Informationszugang die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (vgl. Ziffer 11.2.1. Verwaltungsvorschrift zum LTranspG). Die bloße E-Mail-Adresse genügt nicht. Die Erkennbarkeit der Identität dient der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Ihre Anfrage lässt weder Ihren Namen noch Ihre Anschrift erkennen und genügt daher nicht den zwingenden Voraussetzungen für die Gewährung eines Informationszugangs. Ich weise darauf hin, dass der Antrag nicht bearbeitet wird, solange Ihre Identität nicht erkennbar ist. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags stelle ich Ihnen anheim, Ihre Angaben dem Gesetz entsprechend zu ergänzen und ein vollständiges Auskunftsersuchen unter Angabe Ihrer Anschrift vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Die Fragestellerin
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu den DRK-Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg und Kir…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Die Fragestellerin
Betreff
AW: Anfrage zu den DRK-Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen, Geplanter Neubau in Müschenbach [#293478]
Datum
23. Januar 2024 14:08
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu den DRK-Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen, Geplanter Neubau in Müschenbach“ vom 27.11.2023 (#293478) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Die Fragestellerin
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Guten Tag, ich nehme Bezug auf Ihre unten angehängte E-Mail vom heutigen Tag. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes …
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anfrage zu den DRK-Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen, Geplanter Neubau in Müschenbach [#293478]
Datum
23. Januar 2024 16:30
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfragezudendrk-krankenhusernaltenkirchenhachenburgundkirchengeplanterneubauinmschenbach293478.pdf
182,2 KB
wganfragezudendrk-krankenhusernaltenki.eml
8,4 KB
Guten Tag, ich nehme Bezug auf Ihre unten angehängte E-Mail vom heutigen Tag. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Entgegen Ihren Ausführungen ist die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage (#293478) nicht überschritten. Wie ich Ihnen mit E-Mail vom 29. November 2023 (also 2 Tage nach Eingang Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 27. November 2023!) bereits mitgeteilt habe, ist für die ordnungsgemäße Antragstellung nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) erforderlich, dass die Identität des Antragstellers erkennbar ist. Hierzu ist sowohl die Angabe des Namens als auch der Anschrift erforderlich (vgl. Ziffer 11.2.1. Verwaltungsvorschrift zum LTranspG (VV-LTranspG)). Beides fehlte in Ihrer Anfrage vom 27. November 2023, worauf ich Sie in meinem Antwortschreiben vom 29. November 2023 auch hingewiesen habe. Ich hatte außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihr Antrag solange nicht bearbeitet wird, solange Ihre Identität nicht erkennbar ist. Zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit habe ich Ihre ursprüngliche Anfrage vom 27. November 2023 sowie meine Antwort vom 29. November 2023 nochmals in der Anlage beigefügt. Die Bearbeitungsfrist ist damit durch Ihre Anfrage vom 27. November 2023 noch nicht in Gang gesetzt worden. Erst mit Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Postanschrift wird der Antrag nachgebessert und ausreichend präzisiert. Somit beginnt auch erst ab diesem Zeitpunkt der Lauf der Bearbeitungsfrist (vgl. § 11 Abs. 2 S. 3 LTranspG, Ziffer 11.2.3. VV-LTranspG). Ich stelle anheim, Ihren Antrag durch ordnungsgemäße Mitteilung Ihres Namens (nicht „die Fragestellerin“) und Ihrer Anschrift zu ergänzen und damit ein vollständiges Auskunftsersuchen vorzulegen. Soweit am Ende Ihrer unten angehängten E-Mail ein Name (<< Adresse entfernt >>) und eine Adresse (<< Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>) aufgeführt ist, ist nicht eindeutig erkennbar, ob diese Angaben zu Ihrer Anfrage gehören oder nicht, da diese Angaben in der ursprünglichen Anfrage nicht vorhanden waren, die ursprüngliche Anfrage aber augenscheinlich in Ihre jetzige E-Mail rein kopiert wurden. Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um eine Bestätigung, dass der vorstehend genannte Name und Adresse zu Ihrem Auskunftsbegehren gehört und Sie Ihre ursprüngliche Anfrage (#293478) damit ergänzen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Die Fragestellerin
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Mitteilung, dass Sie im Verzug sind, hat das…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Die Fragestellerin
Betreff
AW: Anfrage zu den DRK-Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen, Geplanter Neubau in Müschenbach [#293478]
Datum
10. Februar 2024 15:58
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Mitteilung, dass Sie im Verzug sind, hat das System automatisch hinzugefügt, als ich die Antwort über das Handy formuliert habe. Tut mir leid. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Dateianhang, da ich diese hier nicht öffentlich schreiben will. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 293478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293478/ Postanschrift Die Fragestellerin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr geehrte Frau Simmerkuß, ich nehme Bezug auf Ihre unten angehängte E-Mail vom 10. Februar 2024 und darf Ihne…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anfrage zu den DRK-Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen, Geplanter Neubau in Müschenbach [#293478]
Datum
14. Februar 2024 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Simmerkuß, ich nehme Bezug auf Ihre unten angehängte E-Mail vom 10. Februar 2024 und darf Ihnen bestätigen, dass nunmehr ein formell ordnungsgemäßer Antrag §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vorliegt. Eine Beantwortung wird fristgerecht im Rahmen der in § 12 Abs. 3 LTranspG gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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GZ 0831-0003#2023/0003-1501 15213.0008 Transparenzanfrage DRK Altenkirchen, Hachenburg, M Sehr geehrte Damen und H…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 0831-0003#2023/0003-1501 15213.0008 Transparenzanfrage DRK Altenkirchen, Hachenburg, M
Datum
11. März 2024 17:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet.