Anfrage zu den grundlegenden wissenschaftlichen Nachweisen zum Virus „SARS-CoV-2“

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. Wo finde ich den wissenschaftlichen direkten Nachweis der Existenz des Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten?

2. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation zur Eichung, des für den klinischen Nachweis verwendeten PCR-Labortests, auf den wissenschaftlich direkt nachgewiesenen Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten?

3. Wo finde ich den wissenschaftliche Nachweis, dass es sich bei dem Virus „SARS-CoV-2“ um einen neuartigen Virus handelt, der vorher noch nicht in der Weltbevölkerung verbreitet war?

4. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation der Ermittlung der Fehlerquote auf falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse des verwendeten PCR-Labortests zum Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten?

5. Wo finde ich den wissenschaftlichen Nachweis zur Kausalität (ursächlicher Zusammenhang) eines positiven Labortestes auf „SARS-CoV-2“ zu „COVID-19“ bzw. den von Ihrem Institut registrierten Todesfällen.

6. Wieso sind diese in Punkt 1 – 5 genannten Nachweise nicht auf Ihrer öffentlichen Web-Seite für jeden Bürger unseres Landes leicht zugänglich abgelegt?

Um unnötige Nachfragen zu vermeiden, hier noch einige weiterführende Klarstellungen:

Wissenschaftlicher Nachweis:
Die Untersuchung muss lückenlos mit allen End- und Zwischenergebnissen publiziert und damit für alle verfügbar und prüfbar sein. Sie wurde geprüft, dass Stil, Inhalt und Methode momentan akzeptierten Standards entspricht, dass Methode und Ergebnisse geeignet sind um die Schlussfolgerungen der Autoren zu stützen, dass alle erdenklichen Negativtests durchgeführt wurden, die ein Zustandekommen von Ergebnissen durch die Methodik selbst ausschließt. Die Ergebnisse sind anhand der Dokumentation und bei gleichen Voraussetzungen jeder Zeit replizierbar und wurden durch mindestens ein möglichst mehreren unabhängigen Instituten verifiziert.

Verifizierung:
Dokumentation der Wiederholung aller in der Beweisführung durchgeführten Tests und aller End- und Zwischenergebnisse. Die durchgeführte Replikation muss bei gleichen Voraussetzungen immer zu identischen End- und Zwischenergebnissen führen.

Zu 1:
Für einen direkten Virusnachweis muss nach heutigen Standards mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Aussagekräftige elektronenmikroskopische Fotos des Virus im Organismus bzw. Zellkultur der unveränderten Probe und aussagekräftige elektronenmikroskopische Fotos des Virus in hoch aufgereinigten Reinkultur (Dichtegradientenzentrifugation). Diese müssen in Größe und Struktur identisch sein.
2. Nachweisführung, dass es sich nicht um Bestandteile der Zellen selbst handelt.
3. Biochemische Analyse der Struktur (Eiweißstruktur, Nukleinsäuren,…) des Virus, die immer gleich sein muss.der Existenz
4. Erfüllung aller 4 Kochsche Postulate, zur Definition eines Krankheitserregers.

Zu 2:
Der Test muss an dem Virus in hoch aufgereinigten Reinkultur geeicht werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der PCR-Labortest angewendet auf DNA-Bruchstücke aus Bakterien, Menschlichen Zellen oder Mitochondrien kein positives Ergebnis liefert. Zudem muss nachgewiesen sein, dass die Methodik selbst nicht zu einen positiven Ergebnis führen kann.

Zu 3:
Ohne diesem Nachweis haben die statistischen Aufzeichnungen zur Ausbreitung von „SARS-CoV-2“ keinen Aussagewert. Da jeder Test, der zu einen bestimmten Prozentsatz in der Weltbevölkerung ein positives Ergebnis bringt, das gleiche statistische Ergebnis produzieren würde, wenn man einer Krankheit und angenommenen Infektionsketten hinterhertestet!

Zu 5:
Aus den zu findenden Daten von Ihren Institut ist eine Kausalität zwischen einem positiven Testergebnis und der Krankheit „COVID-19“ überhaupt nicht nachvollziehbar. Da Sie sich aber sicher sind, gehe ich davon aus, dass Ihnen weitere gesicherte wissenschaftliche Nachweise vorliegen. Und auch Nachweise die eine Umkehrung von Ursache und Wirkung ausschließen.

Zu 6:
Hier geht es nicht um eine wissenschaftliche Debatte der verschiedenen Hypothesen zur Erklärung von Krankheiten. Sondern um die Aktivierung von Ermächtigungsparagrafen im Infektionsschutzgesetz, mit Hilfe dieser schwerwiegende Eingriffe in unsere verfassungsmäßigen Grundrechte stattfinden, und grundlegende Mechanismen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt werden. Aus diesem Grund hätten Sie die oben genannten grundlegenden Nachweise schon längst leicht zugänglich für Jedermann veröffentlichen müssen.

Da Ihnen die oben genannten Nachweise aktuell vorliegen müssen und von Ihnen geprüft wurden, und Sie verpflichtet sind diese zu veröffentlichen, handelt es sich um eine einfache Auskunft die Sie sicher schnell beantworten können. Ich verbiete mir aber allgemeine Verweise auf das Internet oder zu Institutionen die der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • 73 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wo finde ich den…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu den grundlegenden wissenschaftlichen Nachweisen zum Virus „SARS-CoV-2“ [#184235]
Datum
8. April 2020 13:52
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wo finde ich den wissenschaftlichen direkten Nachweis der Existenz des Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten? 2. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation zur Eichung, des für den klinischen Nachweis verwendeten PCR-Labortests, auf den wissenschaftlich direkt nachgewiesenen Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten? 3. Wo finde ich den wissenschaftliche Nachweis, dass es sich bei dem Virus „SARS-CoV-2“ um einen neuartigen Virus handelt, der vorher noch nicht in der Weltbevölkerung verbreitet war? 4. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation der Ermittlung der Fehlerquote auf falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse des verwendeten PCR-Labortests zum Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten? 5. Wo finde ich den wissenschaftlichen Nachweis zur Kausalität (ursächlicher Zusammenhang) eines positiven Labortestes auf „SARS-CoV-2“ zu „COVID-19“ bzw. den von Ihrem Institut registrierten Todesfällen. 6. Wieso sind diese in Punkt 1 – 5 genannten Nachweise nicht auf Ihrer öffentlichen Web-Seite für jeden Bürger unseres Landes leicht zugänglich abgelegt? Um unnötige Nachfragen zu vermeiden, hier noch einige weiterführende Klarstellungen: Wissenschaftlicher Nachweis: Die Untersuchung muss lückenlos mit allen End- und Zwischenergebnissen publiziert und damit für alle verfügbar und prüfbar sein. Sie wurde geprüft, dass Stil, Inhalt und Methode momentan akzeptierten Standards entspricht, dass Methode und Ergebnisse geeignet sind um die Schlussfolgerungen der Autoren zu stützen, dass alle erdenklichen Negativtests durchgeführt wurden, die ein Zustandekommen von Ergebnissen durch die Methodik selbst ausschließt. Die Ergebnisse sind anhand der Dokumentation und bei gleichen Voraussetzungen jeder Zeit replizierbar und wurden durch mindestens ein möglichst mehreren unabhängigen Instituten verifiziert. Verifizierung: Dokumentation der Wiederholung aller in der Beweisführung durchgeführten Tests und aller End- und Zwischenergebnisse. Die durchgeführte Replikation muss bei gleichen Voraussetzungen immer zu identischen End- und Zwischenergebnissen führen. Zu 1: Für einen direkten Virusnachweis muss nach heutigen Standards mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. Aussagekräftige elektronenmikroskopische Fotos des Virus im Organismus bzw. Zellkultur der unveränderten Probe und aussagekräftige elektronenmikroskopische Fotos des Virus in hoch aufgereinigten Reinkultur (Dichtegradientenzentrifugation). Diese müssen in Größe und Struktur identisch sein. 2. Nachweisführung, dass es sich nicht um Bestandteile der Zellen selbst handelt. 3. Biochemische Analyse der Struktur (Eiweißstruktur, Nukleinsäuren,…) des Virus, die immer gleich sein muss.der Existenz 4. Erfüllung aller 4 Kochsche Postulate, zur Definition eines Krankheitserregers. Zu 2: Der Test muss an dem Virus in hoch aufgereinigten Reinkultur geeicht werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der PCR-Labortest angewendet auf DNA-Bruchstücke aus Bakterien, Menschlichen Zellen oder Mitochondrien kein positives Ergebnis liefert. Zudem muss nachgewiesen sein, dass die Methodik selbst nicht zu einen positiven Ergebnis führen kann. Zu 3: Ohne diesem Nachweis haben die statistischen Aufzeichnungen zur Ausbreitung von „SARS-CoV-2“ keinen Aussagewert. Da jeder Test, der zu einen bestimmten Prozentsatz in der Weltbevölkerung ein positives Ergebnis bringt, das gleiche statistische Ergebnis produzieren würde, wenn man einer Krankheit und angenommenen Infektionsketten hinterhertestet! Zu 5: Aus den zu findenden Daten von Ihren Institut ist eine Kausalität zwischen einem positiven Testergebnis und der Krankheit „COVID-19“ überhaupt nicht nachvollziehbar. Da Sie sich aber sicher sind, gehe ich davon aus, dass Ihnen weitere gesicherte wissenschaftliche Nachweise vorliegen. Und auch Nachweise die eine Umkehrung von Ursache und Wirkung ausschließen. Zu 6: Hier geht es nicht um eine wissenschaftliche Debatte der verschiedenen Hypothesen zur Erklärung von Krankheiten. Sondern um die Aktivierung von Ermächtigungsparagrafen im Infektionsschutzgesetz, mit Hilfe dieser schwerwiegende Eingriffe in unsere verfassungsmäßigen Grundrechte stattfinden, und grundlegende Mechanismen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt werden. Aus diesem Grund hätten Sie die oben genannten grundlegenden Nachweise schon längst leicht zugänglich für Jedermann veröffentlichen müssen. Da Ihnen die oben genannten Nachweise aktuell vorliegen müssen und von Ihnen geprüft wurden, und Sie verpflichtet sind diese zu veröffentlichen, handelt es sich um eine einfache Auskunft die Sie sicher schnell beantworten können. Ich verbiete mir aber allgemeine Verweise auf das Internet oder zu Institutionen die der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184235
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachö…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage zu den grundlegenden wissenschaftlichen Nachweisen zum Virus „SARS-CoV-2“ [#184235]
Datum
8. April 2020 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da es sich bei meiner Anfrage um grundlegende Informationen handelt, die Sie schon l…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Anfrage zu den grundlegenden wissenschaftlichen Nachweisen zum Virus „SARS-CoV-2“ [#184235]
Datum
8. April 2020 14:38
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da es sich bei meiner Anfrage um grundlegende Informationen handelt, die Sie schon längst veröffentlichen hätten müssen, und diese Informationen unbedingt notwendig sind, um die getroffenen Maßnahmen rechtlich einordnen zu können, gehe ich davon aus, dass Sie die Dringlichkeit erkennen, und Sie mir diese Anfrage fristgerecht beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184235
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Rechtlich weisen wir darauf hin, dass sie sich nach …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Anfrage zu den grundlegenden wissenschaftlichen Nachweisen zum Virus „SARS-CoV-2“ [#184235]
Datum
8. April 2020 19:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Rechtlich weisen wir darauf hin, dass sie sich nach unserem Verständnis nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz stützen kann, da sie nicht spezifisch auf Zugang zu hier vorliegenden amtlichen Aufzeichnungen gerichtet ist. Im übrigen ist das Robert Koch-Institut für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen, dass sie trotz der schwierigen Lage mir schnell und ehrlich geantwo…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu den grundlegenden wissenschaftlichen Nachweisen zum Virus „SARS-CoV-2“ [#184235]
Datum
9. April 2020 10:18
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen, dass sie trotz der schwierigen Lage mir schnell und ehrlich geantwortet haben. Ihrer Antwort entnehme ich, dass Ihrem Institut, die von mir geforderten Nachweise, nicht vorliegen und deshalb auch nicht von Ihrem Institut geprüft und verifiziert wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184235