Anfrage zu den grundlegenden wissenschaftlichen Nachweisen zum Virus „SARS-CoV-2“
1. Wo finde ich den wissenschaftlichen direkten Nachweis der Existenz des Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten?
2. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation zur Eichung, des für den klinischen Nachweis verwendeten PCR-Labortests, auf den wissenschaftlich direkt nachgewiesenen Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten?
3. Wo finde ich den wissenschaftliche Nachweis, dass es sich bei dem Virus „SARS-CoV-2“ um einen neuartigen Virus handelt, der vorher noch nicht in der Weltbevölkerung verbreitet war?
4. Wo finde ich die wissenschaftliche Dokumentation der Ermittlung der Fehlerquote auf falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse des verwendeten PCR-Labortests zum Virus „SARS-CoV-2“ mit Verifizierung durch mindestens einen möglichst mehreren unabhängigen Instituten?
5. Wo finde ich den wissenschaftlichen Nachweis zur Kausalität (ursächlicher Zusammenhang) eines positiven Labortestes auf „SARS-CoV-2“ zu „COVID-19“ bzw. den von Ihrem Institut registrierten Todesfällen.
6. Wieso sind diese in Punkt 1 – 5 genannten Nachweise nicht auf Ihrer öffentlichen Web-Seite für jeden Bürger unseres Landes leicht zugänglich abgelegt?
Um unnötige Nachfragen zu vermeiden, hier noch einige weiterführende Klarstellungen:
Wissenschaftlicher Nachweis:
Die Untersuchung muss lückenlos mit allen End- und Zwischenergebnissen publiziert und damit für alle verfügbar und prüfbar sein. Sie wurde geprüft, dass Stil, Inhalt und Methode momentan akzeptierten Standards entspricht, dass Methode und Ergebnisse geeignet sind um die Schlussfolgerungen der Autoren zu stützen, dass alle erdenklichen Negativtests durchgeführt wurden, die ein Zustandekommen von Ergebnissen durch die Methodik selbst ausschließt. Die Ergebnisse sind anhand der Dokumentation und bei gleichen Voraussetzungen jeder Zeit replizierbar und wurden durch mindestens ein möglichst mehreren unabhängigen Instituten verifiziert.
Verifizierung:
Dokumentation der Wiederholung aller in der Beweisführung durchgeführten Tests und aller End- und Zwischenergebnisse. Die durchgeführte Replikation muss bei gleichen Voraussetzungen immer zu identischen End- und Zwischenergebnissen führen.
Zu 1:
Für einen direkten Virusnachweis muss nach heutigen Standards mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Aussagekräftige elektronenmikroskopische Fotos des Virus im Organismus bzw. Zellkultur der unveränderten Probe und aussagekräftige elektronenmikroskopische Fotos des Virus in hoch aufgereinigten Reinkultur (Dichtegradientenzentrifugation). Diese müssen in Größe und Struktur identisch sein.
2. Nachweisführung, dass es sich nicht um Bestandteile der Zellen selbst handelt.
3. Biochemische Analyse der Struktur (Eiweißstruktur, Nukleinsäuren,…) des Virus, die immer gleich sein muss.der Existenz
4. Erfüllung aller 4 Kochsche Postulate, zur Definition eines Krankheitserregers.
Zu 2:
Der Test muss an dem Virus in hoch aufgereinigten Reinkultur geeicht werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der PCR-Labortest angewendet auf DNA-Bruchstücke aus Bakterien, Menschlichen Zellen oder Mitochondrien kein positives Ergebnis liefert. Zudem muss nachgewiesen sein, dass die Methodik selbst nicht zu einen positiven Ergebnis führen kann.
Zu 3:
Ohne diesem Nachweis haben die statistischen Aufzeichnungen zur Ausbreitung von „SARS-CoV-2“ keinen Aussagewert. Da jeder Test, der zu einen bestimmten Prozentsatz in der Weltbevölkerung ein positives Ergebnis bringt, das gleiche statistische Ergebnis produzieren würde, wenn man einer Krankheit und angenommenen Infektionsketten hinterhertestet!
Zu 5:
Aus den zu findenden Daten von Ihren Institut ist eine Kausalität zwischen einem positiven Testergebnis und der Krankheit „COVID-19“ überhaupt nicht nachvollziehbar. Da Sie sich aber sicher sind, gehe ich davon aus, dass Ihnen weitere gesicherte wissenschaftliche Nachweise vorliegen. Und auch Nachweise die eine Umkehrung von Ursache und Wirkung ausschließen.
Zu 6:
Hier geht es nicht um eine wissenschaftliche Debatte der verschiedenen Hypothesen zur Erklärung von Krankheiten. Sondern um die Aktivierung von Ermächtigungsparagrafen im Infektionsschutzgesetz, mit Hilfe dieser schwerwiegende Eingriffe in unsere verfassungsmäßigen Grundrechte stattfinden, und grundlegende Mechanismen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt werden. Aus diesem Grund hätten Sie die oben genannten grundlegenden Nachweise schon längst leicht zugänglich für Jedermann veröffentlichen müssen.
Da Ihnen die oben genannten Nachweise aktuell vorliegen müssen und von Ihnen geprüft wurden, und Sie verpflichtet sind diese zu veröffentlichen, handelt es sich um eine einfache Auskunft die Sie sicher schnell beantworten können. Ich verbiete mir aber allgemeine Verweise auf das Internet oder zu Institutionen die der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen!
Information nicht vorhanden
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Datum8. April 2020
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12. Mai 2020
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