Anfrage zu der bisherigen Anzahl der Testverfahren zu SARS-CoV-2

Wie hoch ist die Zahl der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeldeten labordiagnostischen Leistungen im Zusammenhang mit Nukleinsäurenachweisen des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.09.2020 aufgeschlüsselt nach Monaten? (§ 10 Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
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Nilo Hansen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist die…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Nilo Hansen
Betreff
Anfrage zu der bisherigen Anzahl der Testverfahren zu SARS-CoV-2 [#199249]
Datum
2. Oktober 2020 21:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist die Zahl der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeldeten labordiagnostischen Leistungen im Zusammenhang mit Nukleinsäurenachweisen des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.09.2020 aufgeschlüsselt nach Monaten? (§ 10 Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nilo Hansen Anfragenr: 199249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199249/ Postanschrift Nilo Hansen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nilo Hansen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hansen, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen ü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage zu der bisherigen Anzahl der Testverfahren zu SARS-CoV-2 [#199249]
Datum
5. Oktober 2020 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hansen, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hansen, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht zur Anfrage zu der bisherigen Anzahl der Testverfahren zu SARS-CoV-2 [#199249]
Datum
6. November 2020 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hansen, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hansen, ich möchte mich zunächst für Ihr Verständnis bedanken, dass die Beantwortung Ihres IF…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage zu der bisherigen Anzahl der Testverfahren zu SARS-CoV-2 [#199249]
Datum
6. April 2021 13:19
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Hansen, ich möchte mich zunächst für Ihr Verständnis bedanken, dass die Beantwortung Ihres IFG Antrag wegen der aktuellen außergewöhnlichen Situation im Bundesministerium für Gesundheit Fall etwas länger gedauert hat als gewöhnlich. Gemäß § 16 der Coronavirus-Testverordnung in der Fassung vom 8. März 2021 (bzw. § 10 der Coronavirus-Testverordnung in der Fassung vom 1. August 2020) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Bundesministerium bis einschließlich März 2021 folgende Zahlen zu labordiagnostischen Leistungen im Zusammenhang mit Nukleinsäurenachweisen des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 übermittelt: Monat der Leistungserbringung Anzahl Leistungen April 2020 33 Mai 2020 105.069 Juni 2020 238.599 Juli 2020 279.131 August 2020 1.393.377 September 2020 1.547.297 Oktober 2020 1.859.031 November 2020 2.288.624 Dezember 2020 2.304.659 Januar 2021 1.635.452 Februar 2021 219.015 Aufgrund eines zeitlichen Verzugs zwischen Zeitpunkt der Leistungserbringung und der mit der Abrechnung einhergehenden Meldung der Transparenzdaten ist insbesondere für die kürzer zurückliegenden Monate mit erheblichen Nachmeldungen in den Folgemonaten zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen