Anfrage zu einer Einrichtung der Jugendhilfe in Harzgerode

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen wenigen Jahren gibt es in Harzgerode eine private Einrichtung zur Jugendhilfe. Der gemeinnützige Verein "Pasapa e.V." erbringt dabei Leistungen nach SGB VIII (Wohnheim, Heimerziehung, Jugendhilfe)
Mindestens seit 2021 gibt es im Ort Harzgerode jedoch massive Spannungen, vornehmlich wenn von Teilnehmern der Jugendhilfeangebote des Vereins "Pasapa e.V." Es gibt eine deutliche Zunahme der Kriminalität gegen Sachen und auch gegen Menschen. Diese Umstände sind dem Ministerium, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2021 auch mitgeteilt worden. Es wurde versichert, dass künftig sehr genau auf die Entwicklungen in Harzgerode geschaut werden wird.
Nunmehr gab es erneut Gewaltexzesse, gegen Menschen und Sachen. Auch ein Vorfall gegen ein Pony wird augenscheinlich damit in Verbindung gebracht.
Aus diesem Grund erbitte ich folgende Auskünfte:

1. Wie bewertet das Sozialministerium die aktuelle Situation in und um Harzgerode, vor allem mit Blick auf Straftaten, die aus der Klientel der Nutzer der Jugendhilfeeinrichtung begangen werden.
2. Wie erfolgen Prüfungen der konzeptionellen Umsetzung der Lern- und Erziehungsziele der Nutzer der Jugendhilfeeinrichtung?
3. Welche besonderen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um im Sinne einer einträglichen Erziehungsarbeit mit "schwierigen" Jugendlichen arbeiten zu dürfen? Sind diese Voraussetzungen beim Verein "Pasapa e.V." erfüllt und werden kontrolliert?
4. Der Verein "Pasapa e.V" ist ein gemeinnütziger Verein, der nach eigenem Bekunden öffentliche Zuschüsse aus dem Fonds "Soziokultur" und von der Bundsbeauftragten für Kultur und Medien erhält. Trotz Gemeinnutz gibt es aktuell, nach Bekunden des Vereins, 22 Festangestellte, zwei Immobilien, zwei hauptamtliche Geschäftsführer. Erfolgt denn überhaupt eine Prüfung der Vereinsziele und des Gemeinnutzes? Erfolgte eine Prüfung und Würdigung der vereinnahmten Spendengelder?
5. Wer konkret ist für die behördliche Prüfung und Überwachung der Tätigkeiten des vor beschriebenen Vereins zuständig?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Thomas Kaiser
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen un…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Thomas Kaiser
Betreff
Anfrage zu einer Einrichtung der Jugendhilfe in Harzgerode [#291522]
Datum
2. November 2023 09:30
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen wenigen Jahren gibt es in Harzgerode eine private Einrichtung zur Jugendhilfe. Der gemeinnützige Verein "Pasapa e.V." erbringt dabei Leistungen nach SGB VIII (Wohnheim, Heimerziehung, Jugendhilfe) Mindestens seit 2021 gibt es im Ort Harzgerode jedoch massive Spannungen, vornehmlich wenn von Teilnehmern der Jugendhilfeangebote des Vereins "Pasapa e.V." Es gibt eine deutliche Zunahme der Kriminalität gegen Sachen und auch gegen Menschen. Diese Umstände sind dem Ministerium, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2021 auch mitgeteilt worden. Es wurde versichert, dass künftig sehr genau auf die Entwicklungen in Harzgerode geschaut werden wird. Nunmehr gab es erneut Gewaltexzesse, gegen Menschen und Sachen. Auch ein Vorfall gegen ein Pony wird augenscheinlich damit in Verbindung gebracht. Aus diesem Grund erbitte ich folgende Auskünfte: 1. Wie bewertet das Sozialministerium die aktuelle Situation in und um Harzgerode, vor allem mit Blick auf Straftaten, die aus der Klientel der Nutzer der Jugendhilfeeinrichtung begangen werden. 2. Wie erfolgen Prüfungen der konzeptionellen Umsetzung der Lern- und Erziehungsziele der Nutzer der Jugendhilfeeinrichtung? 3. Welche besonderen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um im Sinne einer einträglichen Erziehungsarbeit mit "schwierigen" Jugendlichen arbeiten zu dürfen? Sind diese Voraussetzungen beim Verein "Pasapa e.V." erfüllt und werden kontrolliert? 4. Der Verein "Pasapa e.V" ist ein gemeinnütziger Verein, der nach eigenem Bekunden öffentliche Zuschüsse aus dem Fonds "Soziokultur" und von der Bundsbeauftragten für Kultur und Medien erhält. Trotz Gemeinnutz gibt es aktuell, nach Bekunden des Vereins, 22 Festangestellte, zwei Immobilien, zwei hauptamtliche Geschäftsführer. Erfolgt denn überhaupt eine Prüfung der Vereinsziele und des Gemeinnutzes? Erfolgte eine Prüfung und Würdigung der vereinnahmten Spendengelder? 5. Wer konkret ist für die behördliche Prüfung und Überwachung der Tätigkeiten des vor beschriebenen Vereins zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Kaiser Anfragenr: 291522 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Thomas Kaiser
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Kaiser, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Ich werde Ihnen in Kürze eine Rückmel…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Anfrage zu einer Einrichtung der Jugendhilfe in Harzgerode [#291522]
Datum
8. November 2023 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kaiser, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Ich werde Ihnen in Kürze eine Rückmeldung geben, ob die von Ihnen erbetenen Informationen im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorliegen und ob die Bereitstellung der Informationen ggf. kostenpflichtig wäre. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Kaiser, zu Ihrer Anfrage nach dem IZG LSA nehme ich wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Gegenstand…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Anfrage zu einer Einrichtung der Jugendhilfe in Harzgerode [#291522]
Datum
14. November 2023 08:03
Status
Sehr geehrter Herr Kaiser, zu Ihrer Anfrage nach dem IZG LSA nehme ich wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Gegenstand des Anspruchs nach dem IZG LSA sind bei der angefragten Behörde vorhandene Informationen . Das schließt aus, dass Informationen zunächst generiert werden müssen. Ihrer Frage lautet "Wie bewertet das Sozialministerium die aktuelle Situation in und um Harzgerode, vor allem mit Blick auf Straftaten, die aus der Klientel der Nutzer der Jugendhilfeeinrichtung begangen werden." Eine solche Bewertung ist durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) bislang nicht erfolgt und muss zur Beantwortung der Anfrage folglich nicht erstellt werden. Zu Fragen 2 und 3: Die angefragten Informationen liegen im MS nicht vor. Die Fragen 2 und 3 wären an das Landesverwaltungsamt (LVwA - Landesjugendamt - Heimaufsicht - <<E-Mail-Adresse>>) zu adressieren. Die Heimaufsicht nimmt als obere Landesjugendbehörde die Fachaufsicht über Einrichtungen i.S.d. § 45a SGB VIII wahr. Zu Frage 4: Die angefragten Informationen liegen im MS nicht vor. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Zu Frage 5: Soweit die Frage auf die Tätigkeit des Vereins im Rahmen des Betriebs einer Einrichtung nach § 45a SGB VIII abzielt, wäre sie ebenfalls an das LVwA zu adressieren (s. Fragen 2 und 3). Für die Auskunft werden keine Verwaltungskosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen