Anfrage zu Einreise nach Deutschland

ich bin Brasilianer und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Cola Cola European Partners in Deutschland, der am 01.04.2021 beginnt. Ich habe mein Visum zur Blaue Karte im deutschen Konsulat in Brasilien beantragt. Das Konsulat hat mich informiert, dass meinen Antrag zugelassen ist, aber wegen der Einreiseverbot aus Reisen von Brasilien nach Deutschland (https://brasil.diplo.de/br-de/coronavirus/2320046) erteilen sie aktuell kein Visum.

Da ich ab dem 01.04.2021 anfangen soll, suche ich eine Lösung, um nach Deutschland einzureisen. Eine Möglichkeit wäre vielleicht, vor meiner Einreise nach Deutschland in einem anderen Land in Quarantäne zu sein, wie z.B. in Chile, das aktuell nicht als Virusvariante-Gebiet sondern als Risikogebiet eingestuft ist.

Die Reisebeschränkung für Reisen aus Risikogebiet (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText4) sieht vor, dass die Ersteinreise von Drittstaatsangehörige nach Deutschland bei Vorliegen einer der Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen möglich ist - bei z.B. einer zwingenden Notwendigkeit. Darunter fallen ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann.

Ich habe eine Erklärung meines Arbeitsgebers, auf der steht, dass meine persönliche Anwesendheit an meinem Dienstsitz für meine Arbeit erforderlich ist.

Da ich unter dieser Kategorie einfallen würde, habe ich eine Frage:
wenn ich das Visum zur Blauen Karte EU vom deutschen Konsulat in Brasilien bekomme und mindestens 10 Tage in einem NICHT Virusvarianten-Gebiete (z.B. Chile) in Quarantäne bleibe, könnte ich in Deutschland einreisen?

Hätten Sie vielleicht sonst einen anderen Vorschlag?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
  • 0 Follower:innen
João Marcelo Vieira da Rocha
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bin Brasilia…
An Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main Details
Von
João Marcelo Vieira da Rocha
Betreff
Anfrage zu Einreise nach Deutschland [#216038]
Datum
19. März 2021 18:55
An
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin Brasilianer und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Cola Cola European Partners in Deutschland, der am 01.04.2021 beginnt. Ich habe mein Visum zur Blaue Karte im deutschen Konsulat in Brasilien beantragt. Das Konsulat hat mich informiert, dass meinen Antrag zugelassen ist, aber wegen der Einreiseverbot aus Reisen von Brasilien nach Deutschland (https://brasil.diplo.de/br-de/coronavirus/2320046) erteilen sie aktuell kein Visum. Da ich ab dem 01.04.2021 anfangen soll, suche ich eine Lösung, um nach Deutschland einzureisen. Eine Möglichkeit wäre vielleicht, vor meiner Einreise nach Deutschland in einem anderen Land in Quarantäne zu sein, wie z.B. in Chile, das aktuell nicht als Virusvariante-Gebiet sondern als Risikogebiet eingestuft ist. Die Reisebeschränkung für Reisen aus Risikogebiet (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText4) sieht vor, dass die Ersteinreise von Drittstaatsangehörige nach Deutschland bei Vorliegen einer der Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen möglich ist - bei z.B. einer zwingenden Notwendigkeit. Darunter fallen ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann. Ich habe eine Erklärung meines Arbeitsgebers, auf der steht, dass meine persönliche Anwesendheit an meinem Dienstsitz für meine Arbeit erforderlich ist. Da ich unter dieser Kategorie einfallen würde, habe ich eine Frage: wenn ich das Visum zur Blauen Karte EU vom deutschen Konsulat in Brasilien bekomme und mindestens 10 Tage in einem NICHT Virusvarianten-Gebiete (z.B. Chile) in Quarantäne bleibe, könnte ich in Deutschland einreisen? Hätten Sie vielleicht sonst einen anderen Vorschlag? Vielen Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen João Marcelo Vieira da Rocha Anfragenr: 216038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216038/ Postanschrift João Marcelo Vieira da Rocha << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen João Marcelo Vieira da Rocha

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Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main
BPOLD FRA KoSt Covid-19 Az. 18 04 00 Guten Tag, Wir raten ihnen den Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen…
Von
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main
Betreff
AW: Anfrage zu Einreise nach Deutschland [#216038]
Datum
21. März 2021 18:10
Status
Anfrage abgeschlossen
BPOLD FRA KoSt Covid-19 Az. 18 04 00 Guten Tag, Wir raten ihnen den Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass eine Einreise in die BRD unter den aktuellen Einreisebeschränkungen nicht möglich ist. HINWEIS Einreise aus einem Risikogebiet Das müssen Sie beachten: Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich bis zu zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen. Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. beim Beförderer oder bei der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim). Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen. Reisende müssen sich gegebenenfalls schon vor der Abreise testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen. Auch bei der Einreise in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden. Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Auf diese Regelungen haben sich Bund und Länder geeinigt. Hinweis: Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch Rechtsverordnungen der Bundesländer. Letztendlich verbindlich ist das Recht des Bundeslandes, in das Sie einreisen beziehungsweise in dem Sie sich aufhalten. Beachten Sie auch mögliche Ausnahmeregelungen zur Quarantänepflicht nach dem Recht Ihres Bundeslandes. Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden! Die häusliche Quarantäne kann in der Regel mit einem negativen Testergebnis frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Beachten Sie bitte für die Quarantäneregelungen die Regelungen Ihres Bundeslandes. Wenn Sie Fragen zu den Quarantäne-Vorschriften haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Hilfreiche LINKS: (1) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… (2) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs… (3) https://www.einreiseanmeldung.de (4) https://www.zusammengegencorona.de/info… (5) https://www.bundesregierung.de/breg-de/… (6) https://www.bundesgesundheitsministeriu… Im Auftrag / By order Wiesemann, POM _____________________________________ KoSt-COVID-19 Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main Postfach 75 02 64 | 60532 Frankfurt am Main E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.bundespolizei.de <http://www.bundespolizei.de/> Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. This e-mail contains confidential and/or legally protected information. If you are not the correct addressee or have received this e-mail in error, please inform the sender immediately and destroy this e-mail. Unauthorized copying and distribution of this e-mail is not permitted.