Anfrage zu etwaigen Vorbereitungen und Planungen bezüglich eines weiteren Corona-Lockdowns im Jahr 2020 im Land NRW

es liege mir verschiedene Hinweise vor, wonach (auch) im Land NRW Vorbereitungen laufen sollen, in absehbarer Zeit einen weiteren sog. Lockdown durchzuführen; sei es regional oder gar flächendeckend in NRW.

Zu den Hinweisen gehören vor allem auch Äußerungen von verantwortlichen Vertretern von kommunalen Gebietskörperschaften im Land NRW, von deren Benennung ich zum Schutz der Betreffenden absehe.

Hieran anknüpfend stelle ich Ihnen mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung folgende 6 Fragen:

1.) Liegen dem Ministerium Informationen über einen bevorstehenden - zeitlich konkret geplanten oder/und mit offenem Beginn in Aussicht genommenen - weiteren Lockdown (2. Lockdown) im Zuge von "Eindämmungsmaßnahmen zur sog. Corona-Pandemie" vor?
2.) Welche ggf. konkreten Informationen liegen der Behörde über einen 2. Lockdown vor oder plant das Ministerium, respektive die Landesregierung einen solchen?
3.) Bereitet sich die Behörde bereits auf einen 2. Lockdown vor und wenn ja,
a) in welchem Umfang und ist damit im Verlauf der Monate September bis Dezember zu rechnen und
b) mit welcher räumlichen Erstreckung?
4.) In welchem - ggf. konkreten - Zeitraum wird mit einem 2. Lockdown gerechnet oder ist ein solcher vorgesehen ? - Bitte Anfangs- und Endzeitpunkt nennen oder zeitlichen Anfangs- und Endkorridor -.
5.) Nach welchen Kriterien richtet sich - falls - die Ausrufung eines weiteren, 2. Lockdowns?
6.) Wann und mit welchem zeitlichen Vorlauf soll die Bevölkerung - falls - über den 2. Lockdown flächendeckend unterrichtet werden?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich bereits jetzt vorab.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu etwaigen Vorbereitungen und Planungen bezüglich eines weiteren Corona-Lockdowns im Jahr 2020 im Land NRW [#197769]
Datum
24. September 2020 21:45
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es liege mir verschiedene Hinweise vor, wonach (auch) im Land NRW Vorbereitungen laufen sollen, in absehbarer Zeit einen weiteren sog. Lockdown durchzuführen; sei es regional oder gar flächendeckend in NRW. Zu den Hinweisen gehören vor allem auch Äußerungen von verantwortlichen Vertretern von kommunalen Gebietskörperschaften im Land NRW, von deren Benennung ich zum Schutz der Betreffenden absehe. Hieran anknüpfend stelle ich Ihnen mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung folgende 6 Fragen: 1.) Liegen dem Ministerium Informationen über einen bevorstehenden - zeitlich konkret geplanten oder/und mit offenem Beginn in Aussicht genommenen - weiteren Lockdown (2. Lockdown) im Zuge von "Eindämmungsmaßnahmen zur sog. Corona-Pandemie" vor? 2.) Welche ggf. konkreten Informationen liegen der Behörde über einen 2. Lockdown vor oder plant das Ministerium, respektive die Landesregierung einen solchen? 3.) Bereitet sich die Behörde bereits auf einen 2. Lockdown vor und wenn ja, a) in welchem Umfang und ist damit im Verlauf der Monate September bis Dezember zu rechnen und b) mit welcher räumlichen Erstreckung? 4.) In welchem - ggf. konkreten - Zeitraum wird mit einem 2. Lockdown gerechnet oder ist ein solcher vorgesehen ? - Bitte Anfangs- und Endzeitpunkt nennen oder zeitlichen Anfangs- und Endkorridor -. 5.) Nach welchen Kriterien richtet sich - falls - die Ausrufung eines weiteren, 2. Lockdowns? 6.) Wann und mit welchem zeitlichen Vorlauf soll die Bevölkerung - falls - über den 2. Lockdown flächendeckend unterrichtet werden? Für die Beantwortung der Fragen danke ich bereits jetzt vorab.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197769/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben die Erteilung folgender Informationen nach de…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Sonst.Vg. 42510; Anfrage nach IFG - Anfrage zu etwaigen Vorbereitungen und Planungen bezüglich eines weiteren Corona-Lockdowns im Jahr 2020 im Land NRW [#197769]
Datum
6. Oktober 2020 17:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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967 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben die Erteilung folgender Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beantragt und bitten um Beantwortung folgender Fragen, zu denen ich jeweils die Antworten hinzugefügt habe. 1. Liegen dem Ministerium Informationen über einen bevorstehenden - zeitlich konkret geplanten oder/und mit offenem Beginn in Aussicht genommenen - weiteren Lockdown (2. Lockdown) im Zuge von "Eindämmungsmaßnahmen zur sog. Corona-Pandemie" vor? Es liegen zur Zeit dem Ministerium keine Informationen vor, dass ein weiterer Lockdown konkret geplant ist. 2. Welche ggf. konkreten Informationen liegen der Behörde über einen 2. Lockdown vor oder plant das Ministerium, respektive die Landesregierung einen solchen? Entsprechend der Antwort zu Ihrer ersten Frage liegen hier keine Informationen vor. 3. Bereitet sich die Behörde bereits auf einen 2. Lockdown vor und wenn ja, a) in welchem Umfang und ist damit im Verlauf der Monate September bis Dezember zu rechnen und b) mit welcher räumlichen Erstreckung? Das MAGS ergreift unter Beobachtung des Infektionsgeschehens alle verhältnismäßigen Maßnahmen, um die Bevölkerungen bestmöglich vor einer weiteren Ausbreitung der Viren zu schützen. Im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen bereitet sich das MAGS nach meinen Kenntnisstand nicht auf einen konkret geplanten Lockdown vor. Die Unterfragen a) und b) bedürfen daher keine Beantwortung. 4) In welchem - ggf. konkreten - Zeitraum wird mit einem 2. Lockdown gerechnet oder ist ein solcher vorgesehen ? - Bitte Anfangs- und Endzeitpunkt nennen oder zeitlichen Anfangs- und Endkorridor -. Ein konkreter Zeitraum kann entsprechend der bisherigen Ausführungen nicht benannt werden. Auf die Antwort zur Frage 5. wird verwiesen. 5) Nach welchen Kriterien richtet sich - falls - die Ausrufung eines weiteren, 2. Lockdowns? Derartige Maßnahmen, die in Grundrechte der Betroffenen eingreifen, hängen von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab. Ziel der bisher von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen ist es, zum Schutz der Bevölkerung das Infektionsgeschehen weitgehend einzudämmen, um möglichst einen weiteren Lockdown zu verhindern. 6.) Wann und mit welchem zeitlichen Vorlauf soll die Bevölkerung - falls - über den 2. Lockdown flächendeckend unterrichtet werden? Sofern die Entwicklung des Infektionsgeschehens einen weiteren Lockdown doch erforderlich machen sollten, wird die Bevölkerung unverzüglich über diese Entscheidung unterrichtet. Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in recht herzlichen Dank für Ihre Antwort. ... Mit freund…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sonst.Vg. 42510; Anfrage nach IFG - Anfrage zu etwaigen Vorbereitungen und Planungen bezüglich eines weiteren Corona-Lockdowns im Jahr 2020 im Land NRW [#197769]
Datum
6. Oktober 2020 19:39
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in recht herzlichen Dank für Ihre Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197769/