Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Anfrage zu Folgen für Bürger

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Es geht um dasEinkommensteuergesetz. Hierbei haben wir es eindeutig mit nationalsozialistischem Recht zu tun. Die ursprüngliche Fassung der Einkommensteuergesetze stammt vom 16. Oktober 1934 und wäre demnach verboten. Wie von Gregor Gysi 2013 bestätigte, besteht das Besatzungsstatut nach wie vor und somit auch das Besatzungsrecht, dementsprechend sind auch die Anordnungen und Gesetze der Alliierten gültig. Könnte man hier noch von Seiten der verantwortlichen, deutschen Politiker einwenden, die Steuergesetze hätten nichts mit nationalsozialistischer Ideologie zu tun, spricht das Urteil des französischen Tribunal Général von einem generellen Verbot der Anwendung nationalsozialistischer Gesetze, weil bereits die Machtergreifung Hitlers als illegal zu bezeichnen ist. Im Tenor bedeutet dies:
„Dass alle Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welchen das Nazi-Regime beruhte, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungs-Bestimmungen, Verordnungen und Erlasse in gleicher Weise verfassungswidrig waren.“
Jeder Bürger unseres Landes wird die Notwendigkeit Steuern zu zahlen einsehen, sofern dies auf einer rechtlich nachvollziehbaren Grundlage geschieht. Möglicherweise sind die Gründe dafür in der Tatsache zu suchen, weil eine privatisierte Gesellschaft keine Gesetze braucht. Firmenkonstrukte agieren mit AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), diese werden durch die Eigentümer vorgegeben und können alles beinhalten, solange dies von den „Kunden“ akzeptiert wird. Werden „Steuern“ allerdings durch private Organisationen erpresst, ist dies nur als kriminell zu bezeichnen. Denken wir nur daran, unter Strafandrohung eine Steuererklärung abgeben zu müssen, natürlich mit eigenhändiger Unterschrift, was einer Vertragsunterzeichnung gleichkommt, da entgegen der behördlichen Gepflogenheit Schriftstücke grundsätzlich nicht zu unterzeichnen, dies bei einer Steuererklärung zwingend gefordert wird. Warum wohl?

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2017
  • Frist
    28. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem …
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Folgen für Bürger [#21007]
Datum
10. April 2017 07:12
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Es geht um dasEinkommensteuergesetz. Hierbei haben wir es eindeutig mit nationalsozialistischem Recht zu tun. Die ursprüngliche Fassung der Einkommensteuergesetze stammt vom 16. Oktober 1934 und wäre demnach verboten. Wie von Gregor Gysi 2013 bestätigte, besteht das Besatzungsstatut nach wie vor und somit auch das Besatzungsrecht, dementsprechend sind auch die Anordnungen und Gesetze der Alliierten gültig. Könnte man hier noch von Seiten der verantwortlichen, deutschen Politiker einwenden, die Steuergesetze hätten nichts mit nationalsozialistischer Ideologie zu tun, spricht das Urteil des französischen Tribunal Général von einem generellen Verbot der Anwendung nationalsozialistischer Gesetze, weil bereits die Machtergreifung Hitlers als illegal zu bezeichnen ist. Im Tenor bedeutet dies: „Dass alle Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welchen das Nazi-Regime beruhte, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungs-Bestimmungen, Verordnungen und Erlasse in gleicher Weise verfassungswidrig waren.“ Jeder Bürger unseres Landes wird die Notwendigkeit Steuern zu zahlen einsehen, sofern dies auf einer rechtlich nachvollziehbaren Grundlage geschieht. Möglicherweise sind die Gründe dafür in der Tatsache zu suchen, weil eine privatisierte Gesellschaft keine Gesetze braucht. Firmenkonstrukte agieren mit AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), diese werden durch die Eigentümer vorgegeben und können alles beinhalten, solange dies von den „Kunden“ akzeptiert wird. Werden „Steuern“ allerdings durch private Organisationen erpresst, ist dies nur als kriminell zu bezeichnen. Denken wir nur daran, unter Strafandrohung eine Steuererklärung abgeben zu müssen, natürlich mit eigenhändiger Unterschrift, was einer Vertragsunterzeichnung gleichkommt, da entgegen der behördlichen Gepflogenheit Schriftstücke grundsätzlich nicht zu unterzeichnen, dies bei einer Steuererklärung zwingend gefordert wird. Warum wohl? Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte ja gerne ainformationen darüber erhalten, was nun Sache ist! Denn wenn …
An Bundeszentralamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Folgen für Bürger [#21007]
Datum
9. Oktober 2017 07:47
An
Bundeszentralamt für Steuern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte ja gerne ainformationen darüber erhalten, was nun Sache ist! Denn wenn diese Aussagen nicht stimmen, müsste es ja machbar sein, diese mittels Unterlagen (aus Gesetzen und Urteilen) zu widerlegen oder eben zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in