Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Im Sommer 2013 wurde TK Anbietern ein Fragebogen zugesandt wo sie über mögliche Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten berichten sollten. Ich bitte um Zusendung des Fragebogens, ich bitte um Zusendung der Liste der adressierten Unternehmen, ich bitte um Zusendung der einzelnen Antworten auf den Fragebogen und ich bitte um Zusendung der Zusammenfassung der Antworten aus den Fragebögen die durch die BNetzA erstellt wurde. Desweiteren bitte ich um weitergehende Informationen zu Treffen bei der BNetzA mit TK Anbietern und teilweise weiteren staatlichen Behörden zum Thema nachrichtendienstliche Überwachung am 14.07.2013, 16.07.2013 und 9. August 2013. Ich bitte für diese drei Treffen jeweils um die Einladung zu den Terminen, die Teilnehmerliste von jedem Treffen und auch das jeweilige Protokoll dieser Treffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2015
  • Frist
    28. April 2015
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Sommer 2013 w…
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Betreff
Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
27. März 2015 09:54
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Sommer 2013 wurde TK Anbietern ein Fragebogen zugesandt wo sie über mögliche Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten berichten sollten. Ich bitte um Zusendung des Fragebogens, ich bitte um Zusendung der Liste der adressierten Unternehmen, ich bitte um Zusendung der einzelnen Antworten auf den Fragebogen und ich bitte um Zusendung der Zusammenfassung der Antworten aus den Fragebögen die durch die BNetzA erstellt wurde. Desweiteren bitte ich um weitergehende Informationen zu Treffen bei der BNetzA mit TK Anbietern und teilweise weiteren staatlichen Behörden zum Thema nachrichtendienstliche Überwachung am 14.07.2013, 16.07.2013 und 9. August 2013. Ich bitte für diese drei Treffen jeweils um die Einladung zu den Terminen, die Teilnehmerliste von jedem Treffen und auch das jeweilige Protokoll dieser Treffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail vom 27. März 2015, mit der Sie unten stehenden Antrag n…
Von
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Betreff
AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
2. April 2015 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail vom 27. März 2015, mit der Sie unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt haben! Ihre Anfrage ist an die zuständigen Fachreferate weitergeleitet worden und wird dort geprüft. Wir werden anschließend unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. IFG-Anfrage sende ich Ihnen anliegenden Zwischenbescheid. Ich bitte die…
Von
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Betreff
AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
11. Mai 2015 16:25
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. IFG-Anfrage sende ich Ihnen anliegenden Zwischenbescheid. Ich bitte die krankheitsbedingte Verzögerung der Beantwortung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte weiterhin um Zusendung des Fragebogens. Die urlaubs- und krankheitsbedin…
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AW: AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
2. Juli 2015 22:25
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte weiterhin um Zusendung des Fragebogens. Die urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfälle sollten ja mittlerweile nicht mehr aktuell sein. Zudem bitte ich um Zusendung der TeilnehmerInnenliste jeweils nur mit entsendender Institution, also nicht mit Name der Person, sondern nur welche Firma oder Institution sie vertritt. Da es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt, ist ein Drittbeteiligungsverfahren nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Vielen Dank für Ihre e-mail! Ich bin bis zum 14.07. nicht im Hause. Ihre e-mail wird an Herrn Müller (Telefon 022…
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Bundesnetzagentur
Betreff
Automatische Antwort: AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
2. Juli 2015 22:25
Status
Vielen Dank für Ihre e-mail! Ich bin bis zum 14.07. nicht im Hause. Ihre e-mail wird an Herrn Müller (Telefon 0228/14-4149) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte weiterhin um Zusendung des Fragebogens. Die urlaubs- und krankheitsbedin…
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Betreff
AW: AW: AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
2. Juli 2015 22:26
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte weiterhin um Zusendung des Fragebogens. Die urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfälle sollten ja mittlerweile nicht mehr aktuell sein. Zudem bitte ich um Zusendung der TeilnehmerInnenliste jeweils nur mit entsendender Institution, also nicht mit Name der Person, sondern nur welche Firma oder Institution sie vertritt. Da es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt, ist ein Drittbeteiligungsverfahren nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom heutigen Tag. Leider ist einer der…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
3. Juli 2015 11:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom heutigen Tag. Leider ist einer der an dieser Angelegenheit maßgeblich beteiligten Referenten längerfristig erkrankt, was die Bearbeitung Ihres Antrags hier nicht unwesentlich erschwert. Nichtsdestotrotz haben wir Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zwischenzeitig weiterbearbeitet. Derzeit tragen wir die an Sie zu übersendenden Unterlagen zusammen; der Bescheidentwurf steht ebenfalls - bedarf aber noch der finalen Abstimmung im Hause. Sie bitten in Ihrer untenstehenden E-Mail - lediglich noch - um Zusendung des Fragebogens und der TeilnehmerInnenliste (jeweils nur mit entsendender Institution). Darf ich das so verstehen, dass Sie an der Zusendung des Einladungsschreibens zu dem Termin nicht länger festhalten? Das Schreiben umfasst lediglich wenige Zeilen und nimmt inhaltlich nicht zur "NSA-Abhöraffäre" Stellung. In diesem Fall würde ich von einer - kostenverursachenden - Kopie absehen und es den zu übersenden Unterlagen nicht beifügen. Ich bitte Sie insoweit um eine kurze Rückmeldung. Den Bescheid nebst Unterlagen werde ich Ihnen zeitnahe übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte trotzdem um Zusendung der Tagesordnung, also des Einladungsschreibens, p…
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Von
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Betreff
AW: AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
3. Juli 2015 11:21
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte trotzdem um Zusendung der Tagesordnung, also des Einladungsschreibens, plus die Teilnahmeliste der Unternehmen und Institutionen (ohne personenbezogene Daten) wie auch des Fragebogens samt Antworten und Auswertung ihrerseits (ohne personenbezogene Daten). Wenn möglich bitte ich um eine Zusendung in digitaler Form, um die Kopiekosten entsprechend gering zu halten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre IFG-Anfrage übersende ich Ihnen anliegenden Bescheid nebst Anlagen. Ich bitt…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter
Datum
8. Juli 2015 11:27
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre IFG-Anfrage übersende ich Ihnen anliegenden Bescheid nebst Anlagen. Ich bitte die krankheitsbedingte Verzögerung der Beantwortung nochmals zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> die Begründung für die Übermittlung der Liste der teilnehmenden und eingelade…
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Von
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Betreff
AW: AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
17. Juli 2015 00:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Begründung für die Übermittlung der Liste der teilnehmenden und eingeladenen Unternehmen, ohne die personenbezogenen Daten einzelner VertreterInnen, hängt mit dem Sinn und Zweck meiner IFG Anfrage zusammen. Ohne eine Liste der teilnehmenden und eingeladenen Unternehmen, erneut der Hinweis das es mir nur um die NICHT-personenbezogenen Daten geht, läuft meine Anfrage ins Leere, da ohne Kenntnis des Kreises der teilnehmenden und eingeladenen Unternehmen, die Einladung und der Fragebogen keinen Sinn ergeben. Zumal Ihr Bescheid zweifelhaft ist, da Sie bereits eine Prüfung und Bewertung nach §6 IFG vornehmen, ohne meine Begründung oder die anderer Dritter überhaupt zu kennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende Antwort auf meinen IFG-Bescheid vom 08.07.2015. Fa…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
20. Juli 2015 14:57
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende Antwort auf meinen IFG-Bescheid vom 08.07.2015. Falls Sie mit Ihrer E-Mail einen Widerspruch einlegen wollen, muss ich Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende meines Bescheids hinweisen, die auch Hinweise zu den zu beachtenden Formvorschriften enthält. Ich bitte Sie, diese - insbesondere im Hinblick auf die laufende Widerspruchsfrist - einzuhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ein offizieller Widerspruch ist dies nicht. Es ist lediglich der Hinweis und …
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
21. Juli 2015 08:51
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ein offizieller Widerspruch ist dies nicht. Es ist lediglich der Hinweis und die Bitte den Bescheid zu überdenken und ggf. neu zu fassen. Sie müssen die Stichhaltigkeit der Begründung auf § 6 IFG durch den Dritten prüfen. Eine Prüfung im Vorhinein ohne Kenntnis meiner Begründung, bzw. diese vorwegnehmend, ist meines Erachtens unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin derzeit nicht im Haus (vorauss. bis einschl. 0…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Automatische Antwort: AW: AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
21. Juli 2015 08:51
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin derzeit nicht im Haus (vorauss. bis einschl. 04.08.2015). Gerne werde ich nach meiner Rückkehr auf Ihr Anliegen zurückkommen. Eine automatische Weiterleitung Ihrer E-Mail findet nicht statt. In dringenden Fällen können Sie sich an <<E-Mail-Adresse>> wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrtAntragsteller/in die Frage, ob ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis (BuG) vorliegt, ist im Verwaltungs…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: AW: Anfrage zu Fragebogen an TK Anbieter [#8978]
Datum
14. August 2015 15:15
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Frage, ob ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis (BuG) vorliegt, ist im Verwaltungsverfahren allein von der Behörde zu entscheiden (unumstritten, vgl. nur Schoch, IFG-Kommentar, § 6 IFG, Rn. 65). Soweit BuG bejaht werden, fordert der eindeutige Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG, dass der IFG-Antrag begründet werden muss. Inhaltlich könnte man zwar einwenden, dass eine Begründung überflüssig ist, da in diesen Fällen (anders als bei Daten Dritter i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 und 2 IFG) gerade keine Interessenabwägung stattfindet, sondern die Informationserteilung einzig von der Einwilligung des Betroffenen abhängt, § 6 Satz 1 IFG. Da die Begründung des Antragstellers den Betroffenen jedoch in seiner Entscheidung ("Einwilligung ja oder nein?") beeinflussen kann (denn dieser kann seine Entscheidung an den Interessen des Antragstellers ausrichten), ist es sinnvoll, an der Begründungspflicht festzuhalten (vgl. Schoch, a.a.O., § 7 IFG, Rn. 25). Für den konkreten Fall bedeutet dies: Ich habe festgestellt (und Ihnen gegenüber ausführlich begründet), wieso es sich bei der Teilnehmerliste um ein BuG der betroffenen Unternehmen handelt. Aus diesem Grunde habe ich Sie aufgefordert, Ihren Antrag nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen. Diese Begründung hätte ich den Unternehmen übermittelt, verbunden mit der Frage, ob sie - unter Berücksichtigung Ihrer Begründung - damit einverstanden sind, die Teilnahme an dem Treffen in der BNetzA offenzulegen. Einzig von der Einwilligung hätte ich anschließend abhängig gemacht, ob ich Ihnen die Teilnahme eines Unternehmens an dem Treffen mitteile oder nicht. Da Sie Ihren Antrag jedoch nicht begründet haben, war ich gem. § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz dazu verpflichtet, auf die Nachholung der Begründung hinzuwirken. Kommt der Antragsteller dem nicht nach, ist der Antrag allein aus diesem Grunde abzulehnen. Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen Anlass, den Bescheid neu zu fassen bzw. abzuändern. Mit freundlichen Grüßen