Anfrage zu Führerscheinstelle und Zulassungsstelle

Informationen über die Angestrebte Softwareänderung aufgrund derer keine Onlineterminvereinbarung möglich ist.
Insbesondere detaillierte Informationen darüber wie es zur Entscheidung kam, das funktionierende System durch ein durch Sie so genanntes benutzerfreundliches Tool abzulösen, wie dieses von Ihnen beschriebene Tool aussehen soll, wer dieses entwickelt und bis wann mit einer Einführung zu rechnen ist.
Sollte das auf Ihrer Website angepriesene Tool nicht in ihrer Behörde entwickelt werden sondern in Auftrag gegeben worden sein bitte ich darüber hinaus um detaillierte Informationen zum Ausschreibungsprozess, den beteiligten Firmen inklusive abgegebener Angebote, den veranschlagten Kosten und welches Unternehmen den Zuschlag bekommen hat. Sollte das beauftragte Unternehmen hinter der Zeit liegen erteilen Sie mir bitte Auskunft über vereinbarte Vertragsstrafen.
Darüber hinaus bitte ich um Informationen, wie das von Ihnen als benutzerfreundliche Tool angepriesene System genau aussehen soll, in welchen Bereichen Sie sich eine Verbesserung erhoffen und wie es zur Entscheidung kam, das vorausgehende System vor der Einführung des neuen Systems einzustellen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die Angestrebte…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
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Betreff
Anfrage zu Führerscheinstelle und Zulassungsstelle [#295953]
Datum
1. Januar 2024 16:15
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Angestrebte Softwareänderung aufgrund derer keine Onlineterminvereinbarung möglich ist. Insbesondere detaillierte Informationen darüber wie es zur Entscheidung kam, das funktionierende System durch ein durch Sie so genanntes benutzerfreundliches Tool abzulösen, wie dieses von Ihnen beschriebene Tool aussehen soll, wer dieses entwickelt und bis wann mit einer Einführung zu rechnen ist. Sollte das auf Ihrer Website angepriesene Tool nicht in ihrer Behörde entwickelt werden sondern in Auftrag gegeben worden sein bitte ich darüber hinaus um detaillierte Informationen zum Ausschreibungsprozess, den beteiligten Firmen inklusive abgegebener Angebote, den veranschlagten Kosten und welches Unternehmen den Zuschlag bekommen hat. Sollte das beauftragte Unternehmen hinter der Zeit liegen erteilen Sie mir bitte Auskunft über vereinbarte Vertragsstrafen. Darüber hinaus bitte ich um Informationen, wie das von Ihnen als benutzerfreundliche Tool angepriesene System genau aussehen soll, in welchen Bereichen Sie sich eine Verbesserung erhoffen und wie es zur Entscheidung kam, das vorausgehende System vor der Einführung des neuen Systems einzustellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295953/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage b…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Anfrage zu Führerscheinstelle und Zulassungsstelle [#295953]
Datum
18. Januar 2024 13:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir Ihre Unterstützung durch weitere Informationen ihrerseits. Anschließend können wir ermitteln, wer Ihnen überhaupt die gewünschten Informationen liefern kann, und welche vorliegen. 1. Können Sie für den folgenden Abschnitt bitte genauer ausführen, welche Informationen Sie von uns wünschen? Sie schreiben: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die Angestrebte Softwareänderung aufgrund derer keine Onlineterminvereinbarung möglich ist." Bitte erläutern Sie uns zudem, auf welche "Angestrebte Softwareänderung" Sie sich beziehen. 2. In Ihrer Anfrage verwenden Sie Formulierungen wie "das auf Ihrer Website angepriesene Tool". Können Sie uns diesbezüglich bitte jeweils unsere von Ihnen referenzierte Quelle (Webseite) nennen, damit wir die ursprünglichen Aussagen nachvollziehen und uns darauf beziehen können? Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Tool, in welchem in meiner Anfrage gesprochen wird ist auf der Web…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage zu Führerscheinstelle und Zulassungsstelle [#295953]
Datum
29. Januar 2024 09:40
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Tool, in welchem in meiner Anfrage gesprochen wird ist auf der Website der Stadt Stuttgart mittlerweile eingeführt worden und zu finden unter: https://www.stuttgart.de/service/oeffnungszeiten/kfz-zulassungsstelle-und-fuehrerscheinstelle.php Anstelle dieses Tools zur Onlineterminvereinbarung war zum Zeit der Anfragestellung seit über einem Jahr der Hinweis dass die Stadt Stuttgart ein neues Tool entwickle, welches benutzerfreundlicher sei. darauf bezieht sich meine Anfrage. Zu Ihrer Frage 1: Wodurch wurde das neu eingeführte Tool benutzerfreundlicher und wie? Und warum war es benutzerfreundlicher keine Online Terminvereinbarung für über ein Jahr zu ermöglichen? Über eine Antwort würde ich mich freuen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295953/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung
Guten Tag, vielen Dank für die weitere Erläuterung. Die Frage, welches Tool Sie mit Ihrer Aussage meinen, ist nu…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Antwort: AW: Anfrage zu Führerscheinstelle und Zulassungsstelle [#295953]
Datum
29. Januar 2024 11:54
Status
Guten Tag, vielen Dank für die weitere Erläuterung. Die Frage, welches Tool Sie mit Ihrer Aussage meinen, ist nun geklärt. Für eine Stellungnahme zur zentralen Aussage, auf die Sie sich beziehen, ist aber noch eine wichtige Frage offen: "war zum Zeit der Anfragestellung seit über einem Jahr der Hinweis dass die Stadt Stuttgart ein neues Tool entwickle, welches benutzerfreundlicher sei" Wir würden gerne die von Ihnen gewünschten Informationen in Form einer Stellungnahme direkt dort abholen, wo diese Aussage getätigt wurde. Von wem, und in welcher Form, wurde diese Aussage getätigt? Auf der Website der Stadt Stuttgart? In einer Pressemitteilung? In einer Gemeinderatsdrucksache? Mit Hilfe dieser Informationen können wir dann die Quelle(n) dieser Aussage bei der LHS zurückverfolgen, und direkt anfragen. Auf diese Weise bekommen Sie die verlässlichsten Informationen zu Ihrer Anfrage. Viele Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Zu finden war der Hinweis auf der Website der Stadt Stuttgart. Hier finden sie ihn ebenso: https://web…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Anfrage zu Führerscheinstelle und Zulassungsstelle [#295953]
Datum
30. Januar 2024 12:16
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Zu finden war der Hinweis auf der Website der Stadt Stuttgart. Hier finden sie ihn ebenso: https://web.archive.org/web/20231003012055/https://www.stuttgart.de/organigramm/verwaltungseinheit/kfz-zulassungsstelle.php “ Geänderte Öffnungszeiten: Fr. 28.07.2023 – Do. 30.11.2023 In der Kfz‐Zulassungsstelle kommt es derzeit zu erhöhten Wartezeiten. Grund für die Wartezeiten ist ein neues Fachverfahren, mit dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt die Anträge erfassen und bearbeiten müssen. Eine Kündigung des bisherigen Verfahrens machte die Umstellung notwendig. Zahlreiche andere Kommunen in Baden‐Württemberg stehen vor der gleichen Herausforderung. Auch sie müssen auf ein landesweit einheitliches Verfahren umstellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet dies eine völlig neue Benutzeroberfläche und ungewohnte Bearbeitungsprozesse. Bis auf weiteres wird täglich ein Kontingent von Wartemarken ausgegeben. Dieses orientiert sich danach, wie viele Vorgänge das Personal am jeweiligen Tag in etwa bearbeiten kann. Die Ausgabe der Wartemarken erfolgt ausschließlich durch hauseigenes Personal am Eingang der Zulassungsstelle und während der Öffnungszeiten. Bedingt durch die Verfahrensänderung kann derzeit auch noch keine Online‐Terminvergabe angeboten werden, da diese durch ein deutlich benutzerfreundlicheres Tool abgelöst werden soll. Die Kfz‐Zulassungsstelle bittet darum, das man beim persönlichen Besuch alle relevanten Unterlagen ( z.B. Personalausweis/Reisepass, eVB‐Nummer, Vollmachten, usw.) vollständig und bereits ausgefüllt (z.B. SEPA Lastschriftmandant) zur Hand hat. Wir bitten um Verständnis und Geduld für alle erforderlichen Einschränkungen. Die Führerscheinstelle ist von der Umstellung nicht betroffen und hat an allen Tagen im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten regulär geöffnet. Aktueller Hinweis bezüglich Onlinevorgängen zu i‐KFZ: Seit 01. September 2023 steht das Verfahren zur Nutzung zur Verfügung (z.B. Onlineneuzulassungen/Abmeldungen, Umschreibungen oder Änderung der Halterdaten). Wir möchten alle Nutzer von i‐Kfz dringend darauf hinweisen, dass das Onlineangebot ausschließlich über die Webseite der Landeshauptstadt Stuttgart aufgerufen werden muss. Im Internet finden sich viele Angebote, von sogenannten „Fake‐Seiten“, die Ihnen die Abwicklung der Online‐Zulassung/‐Abmeldung/‐Wiederzulassung vortäuschen. Die Dienstleistung wird nicht erbracht/bearbeitet und Sie bezahlen unter Umstände auch noch einen überteuerten Betrag.“ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295953/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung
Hallo, vielen Dank! Zusammen mit dem, was wir aus unserem Webarchiv an Informationen ziehen konnten, haben wir n…
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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Anfrage zu Führerscheinstelle und Zulassungsstelle [#295953]
Datum
30. Januar 2024 13:41
Status
Hallo, vielen Dank! Zusammen mit dem, was wir aus unserem Webarchiv an Informationen ziehen konnten, haben wir nun ein besseres Bild davon, worauf sich Ihre Anfrage konkret bezog. Die Beantwortung läuft nun bei den Fachstellen. Viele Grüße,