Anfrage zu “Funkloch-App”

Antrage nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte Sie darum, mir folgendes zuzusenden:
1) Die Leistungsbeschreibung für die Erstellung des “Funklochfinders” (App Breitbandmessung der Zafaco GmbH), insbesondere in Bezug auf die Funktion zur Meldung von Funklöchern
2) Eine Übersicht der Kosten, die die Erstellung der App verursacht hat, möglichst aufgeschlüsselt nach den Posten.

Des Weiteren bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen mit entsprechenden Belegen:
1) Sind Alternativen zur Erstellung der App geprüft worden, bsp. die Nutzung von öffentlich einsehbaren Daten des Projekts OpenSignal Maps? Aus welchem Grund wurden die Alternativen (z.B. OpenSignal) verworfen oder nicht erwogen?
2) Hat eine ordnungsgemäße Ausschreibung der Programmierung der “Funkloch-App” stattgefunden?
3) Wurde die Funktion der App überprüft? Wurde die App als funktionsfähig und für den Zweck der Meldung von Funklöchern angemessen funktionierend eingestuft?
4) Wie bewertet Ihre Behörde u.a. vor dem Hintergrund, dass die App in Funklöchern nicht funktioniert (wg. angeblich fehlender Standortdaten) die Ergebnisse, die die Funkloch-App liefert?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrage nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie darum, mir folgendes zuzusenden: 1) Die …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu “Funkloch-App” [#138475]
Datum
8. Mai 2019 12:50
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrage nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie darum, mir folgendes zuzusenden: 1) Die Leistungsbeschreibung für die Erstellung des “Funklochfinders” (App Breitbandmessung der Zafaco GmbH), insbesondere in Bezug auf die Funktion zur Meldung von Funklöchern 2) Eine Übersicht der Kosten, die die Erstellung der App verursacht hat, möglichst aufgeschlüsselt nach den Posten. Des Weiteren bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen mit entsprechenden Belegen: 1) Sind Alternativen zur Erstellung der App geprüft worden, bsp. die Nutzung von öffentlich einsehbaren Daten des Projekts OpenSignal Maps? Aus welchem Grund wurden die Alternativen (z.B. OpenSignal) verworfen oder nicht erwogen? 2) Hat eine ordnungsgemäße Ausschreibung der Programmierung der “Funkloch-App” stattgefunden? 3) Wurde die Funktion der App überprüft? Wurde die App als funktionsfähig und für den Zweck der Meldung von Funklöchern angemessen funktionierend eingestuft? 4) Wie bewertet Ihre Behörde u.a. vor dem Hintergrund, dass die App in Funklöchern nicht funktioniert (wg. angeblich fehlender Standortdaten) die Ergebnisse, die die Funkloch-App liefert? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu “Funkloch-App”“ vom 08.05.2019 (#1384…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu “Funkloch-App” [#138475]
Datum
12. Juni 2019 07:32
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu “Funkloch-App”“ vom 08.05.2019 (#138475) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 138475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu “Funkloch-App”“ vom 08.05.2019 (#1384…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu “Funkloch-App” [#138475]
Datum
5. August 2019 19:20
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu “Funkloch-App”“ vom 08.05.2019 (#138475) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 138475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
[...] Die von Ihnen angefragten Unterlagen sind [..] hier nicht vorhanden. [...]
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
[...] Die von Ihnen angefragten Unterlagen sind [..] hier nicht vorhanden. [...]