Anfrage zu gemeldeten Cyberangriffen auf Unternehmen in Deutschland

Eine Liste mit allen gemeldeten Cyberangriffen auf Unternehmen in Deutschland.

Falls eine namentliche Nennung der Unternehmen nicht möglich ist, bitte ich um eine anonymisierte Liste mit der Branche, in der das angegriffene Unternehmen tätig war, Monat des Angriffs, Art der Daten, die geklaut wurden, Menge der Daten, die geklaut wurden sowie eine Einschätzung der Schwere des Vorfalls.

Vielen herzlichen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit a…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Anfrage zu gemeldeten Cyberangriffen auf Unternehmen in Deutschland [#35255]
Datum
20. Dezember 2018 07:15
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit allen gemeldeten Cyberangriffen auf Unternehmen in Deutschland. Falls eine namentliche Nennung der Unternehmen nicht möglich ist, bitte ich um eine anonymisierte Liste mit der Branche, in der das angegriffene Unternehmen tätig war, Monat des Angriffs, Art der Daten, die geklaut wurden, Menge der Daten, die geklaut wurden sowie eine Einschätzung der Schwere des Vorfalls. Vielen herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage inklusive der Anlage. Di…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Anfrage zu gemeldeten Cyberangriffen auf Unternehmen in Deutschland [#35255]
Datum
6. Februar 2019 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage inklusive der Anlage. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen