Anfrage zu Grenzmanagement

Welche Unternehmen sind beteiligt am Grenzmanagement der EU?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2024
  • Frist
    3. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Unternehmen sind beteiligt am …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Grenzmanagement [#301652]
Datum
1. März 2024 17:14
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Unternehmen sind beteiligt am Grenzmanagement der EU?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301652/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informati…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Anfrage zu Grenzmanagement [#301652] / IFG 1148
Datum
5. März 2024 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.03.2024, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1148 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 02.04.2024. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Die von Ihnen übermittelten Daten werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
13B-IFG-1148_Ihr Antrag vom 01.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren untenstehend…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
13B-IFG-1148_Ihr Antrag vom 01.03.2024
Datum
12. März 2024 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren untenstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.03.2024. Nach Rücksprache mit den Fachbereichen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die von Ihnen begehrten Informationen nicht im BAMF vorhanden sind. Nach § 1 S. 1 IFG ist der Antrag nach dem IFG gerichtet auf Zugang zu amtlichen Informationen. § 2 Nr. 1 S. 1 IFG definiert den Begriff der amtlichen Information und bestimmt hierbei ausdrücklich, dass eine amtliche Information nur eine solche ist, die bei der anspruchsverpflichteten Stelle auch tatsächlich vorhanden ist (vgl. Schoch IFG, § 2 Rn. 35 ff.). Auch die Rechtsprechung betont, dass die Gewährung eines Zugangs zu Informationen voraussetzt, dass die informationspflichtige Stelle selbst tatsächlich Zugriff auf die Information hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.05.2013 - 7 B 43/12 in NJW 2013, 2538 Rn. 11). Das IFG kennt insbesondere keine Informationsbeschaffungspflicht der Bundesbehörden und der ihnen gleichgestellten Organe und Einrichtungen (vgl. Schoch IFG, § 1 Rn. 36; § 2 Rn. 36). Auf nationaler Ebene wäre für das Thema Grenzmanagement die Bundespolizei und international die Agenturen der europäischen Union "FRONTEX" sowie die "EUAA" zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Anfrage direkt an diese zu wenden. Mit freundlichen Grüßen