Anfrage zu Gutachten der Sanierungsfähigkeit des Stadthaus Bonn
Die folgenden Gutachten, auf die in der Gesamtauswertung Sanierungsfähigkeit Stadthaus Bonn des dbp vom 25.01.2024 Bezug genommen wird:
(Auflistung aus dem Quellenverzeichnis)
(3) Bonn, 31.07.2023, Ingenieurbüro Henneker Zillinger Ingenieure, diverse Prüfberichte und Berichte zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Stadthauses Bonn (Bauwerksprüfung, konstruktiver Brandschutz, Baustoffuntersuchungen, Erdbebennachweis, statische Untersuchungen, Kapitel 1 bis 17
(4) Düsseldorf, 05.06.2023, ibft – Institut für Bauphysik und Fassadentechnologie, Gutachten zur Beurteilung des Zustands der Sanierbarkeit der Fassaden – Objekt Stadthaus Bonn
(6) Altenberge, 26.09.2023, WESSLING Consulting Engineering GmbH & Co. KG, Stadthaus Bonn – Raumluftmessungen auf Asbest und flüchtige organische Verbindungen sowie Erfassung Klimadaten
(11) Köln, 28.06.2022, HIG Ingenieurgesellschaft mbH, Stellungnahme Notabstützung der stark geschädigten Stahlbetonstützen in den Parkdecks P1 und P2 im Stadthaus Bonn - Stellungnahme zur Dauer der Abstützung
(12) Köln, 16.11.2022, HIG Ingenieurgesellschaft mbH, Monitoring an den Stützen der Parkebene P1 und P2 im Stadthaus Bonn
(13) Köln, 27.03.2023, HIG Ingenieurgesellschaft mbH, Dokumentation freigelegter Stützenbewehrung
(14) Köln, 22.12.2023, HIG Ingenieurgesellschaft mbH, Monitoring an den Stützen der Parkebene P1 und P2
(16) Altenberge, 12.10.2022, WESSLING Consulting Engineering GmbH & Co. KG, Stadthaus Bonn – Machbarkeit der Schadstoffsanierung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum17. April 2024
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22. Mai 2024
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