Anfrage zu Gutachten im Bereich der Kinderpornografie

Anfrage an: Polizei Berlin

Bitte teilen Sie mir folgende Auskünfte mit:

Die Polizei Berlin, das LKA Berlin, die Berliner Gerichte und die Berliner Staatsanwaltschaft setzen für ihre Ermittlungen und bei der Strafverfolgung bekanntermaßen private Sachverständige ein.

1. In wie vielen Fällen von Kinderpornografie wurde ein solch privater Gutachter durch die o. a. Behörden beauftragt? Gemeint sind die Ermittlungs- und Strafverfahren des Bereiches §§ 174 bis 184 i Strafgesetzbuch.
2. Wie hoch sind die Kosten für ein solches Gutachten im Bereich der Kinderpornografie und wie hoch waren die Kosten insgesamt?
3. Wie viele Gutachter/Sachverständige sind für die o. a. Behörden im Bereich der Kinderpornografie tätig?
4. Wie hoch fällt der Rahmen der Berliner Haushaltsplanung zu diesem Gutachterposten aus und wird dieser regelmäßig über- oder unterschritten?
5. Wir dieser Haushaltsposten zukünftig höher oder niedriger ausfallen?
6. Nach welchen Kriterien werden diese privaten Gutachter ausgewählt und nach welchen Kriterien werden die Fälle an die Gutachter weitergeleitet.
7. Wie erfolgt die Beauftragung der Gutachter in diesem Bereich und wie stellt sich die Arbeit (der Ablauf) einer solchen Gutachtertätigkeit in dem o. a. Bereich dar?
8. Wie viele Fälle aus dem o. a Bereich bearbeiten die o. a. Behörden ausschließlich selbst? Gemeint ist, in wie vielen Fällen wird die Auswertung und Ausermittlung durch Behördenkräfte selbst vorgenommen?
9. Wo findet sich in der Berliner Haushaltsplanübersicht der Posten für die Gutachten im Bereich der Kinderpornografie bzw. unter welchem Punkt wird dies dort erfasst?
10. Wie wird sich die Fallbearbeitung und die Gutachtersituation in den nächsten Jahren in den o. a. Berliner Behörden darstellen, wenn die Fallzahlen zum Bereich der Kinderpornografie weiter ansteigen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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Matthias Bräuer
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Polizei Berlin Details
Von
Matthias Bräuer
Betreff
Anfrage zu Gutachten im Bereich der Kinderpornografie [#303529]
Datum
19. März 2024 03:33
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir folgende Auskünfte mit: Die Polizei Berlin, das LKA Berlin, die Berliner Gerichte und die Berliner Staatsanwaltschaft setzen für ihre Ermittlungen und bei der Strafverfolgung bekanntermaßen private Sachverständige ein. 1. In wie vielen Fällen von Kinderpornografie wurde ein solch privater Gutachter durch die o. a. Behörden beauftragt? Gemeint sind die Ermittlungs- und Strafverfahren des Bereiches §§ 174 bis 184 i Strafgesetzbuch. 2. Wie hoch sind die Kosten für ein solches Gutachten im Bereich der Kinderpornografie und wie hoch waren die Kosten insgesamt? 3. Wie viele Gutachter/Sachverständige sind für die o. a. Behörden im Bereich der Kinderpornografie tätig? 4. Wie hoch fällt der Rahmen der Berliner Haushaltsplanung zu diesem Gutachterposten aus und wird dieser regelmäßig über- oder unterschritten? 5. Wir dieser Haushaltsposten zukünftig höher oder niedriger ausfallen? 6. Nach welchen Kriterien werden diese privaten Gutachter ausgewählt und nach welchen Kriterien werden die Fälle an die Gutachter weitergeleitet. 7. Wie erfolgt die Beauftragung der Gutachter in diesem Bereich und wie stellt sich die Arbeit (der Ablauf) einer solchen Gutachtertätigkeit in dem o. a. Bereich dar? 8. Wie viele Fälle aus dem o. a Bereich bearbeiten die o. a. Behörden ausschließlich selbst? Gemeint ist, in wie vielen Fällen wird die Auswertung und Ausermittlung durch Behördenkräfte selbst vorgenommen? 9. Wo findet sich in der Berliner Haushaltsplanübersicht der Posten für die Gutachten im Bereich der Kinderpornografie bzw. unter welchem Punkt wird dies dort erfasst? 10. Wie wird sich die Fallbearbeitung und die Gutachtersituation in den nächsten Jahren in den o. a. Berliner Behörden darstellen, wenn die Fallzahlen zum Bereich der Kinderpornografie weiter ansteigen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Bräuer Anfragenr: 303529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303529/ Postanschrift Matthias Bräuer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Bräuer

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