Anfrage zu Gutachten im Bereich der Kinderpornografie
Bitte teilen Sie mir folgende Auskünfte mit:
Die Polizei Berlin, das LKA Berlin, die Berliner Gerichte und die Berliner Staatsanwaltschaft setzen für ihre Ermittlungen und bei der Strafverfolgung bekanntermaßen private Sachverständige ein.
1. In wie vielen Fällen von Kinderpornografie wurde ein solch privater Gutachter durch die o. a. Behörden beauftragt? Gemeint sind die Ermittlungs- und Strafverfahren des Bereiches §§ 174 bis 184 i Strafgesetzbuch.
2. Wie hoch sind die Kosten für ein solches Gutachten im Bereich der Kinderpornografie und wie hoch waren die Kosten insgesamt?
3. Wie viele Gutachter/Sachverständige sind für die o. a. Behörden im Bereich der Kinderpornografie tätig?
4. Wie hoch fällt der Rahmen der Berliner Haushaltsplanung zu diesem Gutachterposten aus und wird dieser regelmäßig über- oder unterschritten?
5. Wir dieser Haushaltsposten zukünftig höher oder niedriger ausfallen?
6. Nach welchen Kriterien werden diese privaten Gutachter ausgewählt und nach welchen Kriterien werden die Fälle an die Gutachter weitergeleitet.
7. Wie erfolgt die Beauftragung der Gutachter in diesem Bereich und wie stellt sich die Arbeit (der Ablauf) einer solchen Gutachtertätigkeit in dem o. a. Bereich dar?
8. Wie viele Fälle aus dem o. a Bereich bearbeiten die o. a. Behörden ausschließlich selbst? Gemeint ist, in wie vielen Fällen wird die Auswertung und Ausermittlung durch Behördenkräfte selbst vorgenommen?
9. Wo findet sich in der Berliner Haushaltsplanübersicht der Posten für die Gutachten im Bereich der Kinderpornografie bzw. unter welchem Punkt wird dies dort erfasst?
10. Wie wird sich die Fallbearbeitung und die Gutachtersituation in den nächsten Jahren in den o. a. Berliner Behörden darstellen, wenn die Fallzahlen zum Bereich der Kinderpornografie weiter ansteigen?
Information nicht vorhanden
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Datum19. März 2024
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23. April 2024
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