Anfrage zu Gutachten im Bereich der Kinderpornografie

Bitte teilen Sie mir folgende Auskünfte mit:

Die Polizei Berlin, das LKA Berlin, die Berliner Gerichte und die Berliner Staatsanwaltschaft setzen für ihre Ermittlungen und bei der Strafverfolgung bekanntermaßen private Sachverständige ein.

1. In wie vielen Fällen von Kinderpornografie wurde ein solch privater Gutachter durch die o. a. Behörden beauftragt? Gemeint sind die Ermittlungs- und Strafverfahren des Bereiches §§ 174 bis 184 i Strafgesetzbuch.
2. Wie hoch sind die Kosten für ein solches Gutachten im Bereich der Kinderpornografie und wie hoch waren die Kosten insgesamt?
3. Wie viele Gutachter/Sachverständige sind für die o. a. Behörden im Bereich der Kinderpornografie tätig?
4. Wie hoch fällt der Rahmen der Berliner Haushaltsplanung zu diesem Gutachterposten aus und wird dieser regelmäßig über- oder unterschritten?
5. Wir dieser Haushaltsposten zukünftig höher oder niedriger ausfallen?
6. Nach welchen Kriterien werden diese privaten Gutachter ausgewählt und nach welchen Kriterien werden die Fälle an die Gutachter weitergeleitet.
7. Wie erfolgt die Beauftragung der Gutachter in diesem Bereich und wie stellt sich die Arbeit (der Ablauf) einer solchen Gutachtertätigkeit in dem o. a. Bereich dar?
8. Wie viele Fälle aus dem o. a Bereich bearbeiten die o. a. Behörden ausschließlich selbst? Gemeint ist, in wie vielen Fällen wird die Auswertung und Ausermittlung durch Behördenkräfte selbst vorgenommen?
9. Wo findet sich in der Berliner Haushaltsplanübersicht der Posten für die Gutachten im Bereich der Kinderpornografie bzw. unter welchem Punkt wird dies dort erfasst?
10. Wie wird sich die Fallbearbeitung und die Gutachtersituation in den nächsten Jahren in den o. a. Berliner Behörden darstellen, wenn die Fallzahlen zum Bereich der Kinderpornografie weiter ansteigen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Matthias Bräuer
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Matthias Bräuer
Betreff
Anfrage zu Gutachten im Bereich der Kinderpornografie [#303530]
Datum
19. März 2024 03:35
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir folgende Auskünfte mit: Die Polizei Berlin, das LKA Berlin, die Berliner Gerichte und die Berliner Staatsanwaltschaft setzen für ihre Ermittlungen und bei der Strafverfolgung bekanntermaßen private Sachverständige ein. 1. In wie vielen Fällen von Kinderpornografie wurde ein solch privater Gutachter durch die o. a. Behörden beauftragt? Gemeint sind die Ermittlungs- und Strafverfahren des Bereiches §§ 174 bis 184 i Strafgesetzbuch. 2. Wie hoch sind die Kosten für ein solches Gutachten im Bereich der Kinderpornografie und wie hoch waren die Kosten insgesamt? 3. Wie viele Gutachter/Sachverständige sind für die o. a. Behörden im Bereich der Kinderpornografie tätig? 4. Wie hoch fällt der Rahmen der Berliner Haushaltsplanung zu diesem Gutachterposten aus und wird dieser regelmäßig über- oder unterschritten? 5. Wir dieser Haushaltsposten zukünftig höher oder niedriger ausfallen? 6. Nach welchen Kriterien werden diese privaten Gutachter ausgewählt und nach welchen Kriterien werden die Fälle an die Gutachter weitergeleitet. 7. Wie erfolgt die Beauftragung der Gutachter in diesem Bereich und wie stellt sich die Arbeit (der Ablauf) einer solchen Gutachtertätigkeit in dem o. a. Bereich dar? 8. Wie viele Fälle aus dem o. a Bereich bearbeiten die o. a. Behörden ausschließlich selbst? Gemeint ist, in wie vielen Fällen wird die Auswertung und Ausermittlung durch Behördenkräfte selbst vorgenommen? 9. Wo findet sich in der Berliner Haushaltsplanübersicht der Posten für die Gutachten im Bereich der Kinderpornografie bzw. unter welchem Punkt wird dies dort erfasst? 10. Wie wird sich die Fallbearbeitung und die Gutachtersituation in den nächsten Jahren in den o. a. Berliner Behörden darstellen, wenn die Fallzahlen zum Bereich der Kinderpornografie weiter ansteigen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Bräuer Anfragenr: 303530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303530/ Postanschrift Matthias Bräuer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Bräuer
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Re: Anfrage zu Gutachten im Bereich der Kinderpornographie [#303530] Die Generalstaatsanwältin in Berlin GStA 1451…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Re: Anfrage zu Gutachten im Bereich der Kinderpornographie [#303530]
Datum
9. April 2024 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Generalstaatsanwältin in Berlin GStA 1451/1 E-5563-15 Sehr geehrter Herr Bräuer, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat mir Ihren Antrag vom 19. März 2024 übersandt. Sie hat dabei allerdings übersehen, dass für die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft - anders als für die Senatsverwaltung - das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach § 2 Absatz 1 Satz 2 IFG nur gilt, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, nicht aber für Fragen hinsichtlich der Bearbeitung von Strafverfahren; insoweit sind die bundesrechtlichen Auskunfts- und Akteneinsichtsvorschriften abschließend und einer Ergänzung oder Abwandlung durch Landesgesetz nicht zugänglich. Ihre Fragen hinsichtlich der Beauftragung von Sachverständigen und die hierbei entstehenden Kosten drehen sich jedoch gerade Strafverfahren und fallen daher, soweit sie an mich gerichtet werden, nicht unter das IFG. Das IFG gewährt ebenfalls grundsätzlich keinen Anspruch auf Spekulationen über zukünftige Entwicklungen (Fragen 5 und 10). Irgendwelche Statistiken über einschlägige Gutachten werden hier im Übrigen ebenfalls nicht geführt (Frage 1). Auch ohne Bestehen einer Auskunftspflicht nach dem IFG teile ich Ihnen unentgeltlich mit, dass die Beauftragung von Sachverständigen in den betroffenen Fällen, deren Auswahl und deren Bezahlung durch die Polizei erfolgen. Möglicherweise können Sie daher von der Polizei Berlin weitere Auskünfte erhalten. Da Sie Ihren Auskunftsantrag gar nicht an mich gerichtet hatten, gehe ich davon aus, dass eine förmliche Bescheidung nicht erforderlich ist. Falls Sie das jedoch wünschen, genügt eine kurze klarstellende Nachricht. Im Auftrag

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
1451 E-A 2(5.24) KG - Anfrage nach dem IFG, Anfragenr: 303530 - Ihre E-Mail vom 19.03.2024 Sehr geehrter Herr Bräu…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
1451 E-A 2(5.24) KG - Anfrage nach dem IFG, Anfragenr: 303530 - Ihre E-Mail vom 19.03.2024
Datum
22. April 2024 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Bräuer, anliegend erhalten Sie das Schreiben vom 19.04.2024 Mit freundlichen Grüßen