Anfrage zu Immobilien die an den Fiskus fallen

bitte senden Sie mir folgenden Fragenkatalog beantwortet zu:

1. Wie viele Fiskalerbschaften gab es in Saarland 2020?

2. Wie viele Grundstücke sind durch Eigentumsverzichte an das Land gefallen?

3. Wie wird sichergestellt, dass Immobilien, bei denen auf das Eigentum verzichtet wurde oder die per Erbschaft an den Fiskus fallen, nicht anderweitig in privates Eigentum übergehen, wie es beispielsweise vor einigen Jahren in Leipzig der Fall war?

4. Werden die Eigentumsverzichte regelmäßig, wie in §55 GBO festgeschrieben, dem Land gemeldet?

5. Wo wird eine Übersicht dieser Liegenschaften geführt?

6. Wie kann die Öffentlichkeit sicherstellen, dass die oben aufgeführten Vermögensgüter nicht an Dritte gehen? Gibt es Aufstellungen dieser Vermögensgegenstände und der Grundstücksgleichenrechte (Aneignungsrechte nach 928 BGB)?

7. Welche Behörde oder Abteilung ist für Aneignungsrechte nach §928 BGB Abs. 2 zuständig?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie mir fol…
An Landtag des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Immobilien die an den Fiskus fallen [#223232]
Datum
12. Juni 2021 14:32
An
Landtag des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir folgenden Fragenkatalog beantwortet zu: 1. Wie viele Fiskalerbschaften gab es in Saarland 2020? 2. Wie viele Grundstücke sind durch Eigentumsverzichte an das Land gefallen? 3. Wie wird sichergestellt, dass Immobilien, bei denen auf das Eigentum verzichtet wurde oder die per Erbschaft an den Fiskus fallen, nicht anderweitig in privates Eigentum übergehen, wie es beispielsweise vor einigen Jahren in Leipzig der Fall war? 4. Werden die Eigentumsverzichte regelmäßig, wie in §55 GBO festgeschrieben, dem Land gemeldet? 5. Wo wird eine Übersicht dieser Liegenschaften geführt? 6. Wie kann die Öffentlichkeit sicherstellen, dass die oben aufgeführten Vermögensgüter nicht an Dritte gehen? Gibt es Aufstellungen dieser Vermögensgegenstände und der Grundstücksgleichenrechte (Aneignungsrechte nach 928 BGB)? 7. Welche Behörde oder Abteilung ist für Aneignungsrechte nach §928 BGB Abs. 2 zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223232/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Immobilien die an den Fiskus fallen“…
An Landtag des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Immobilien die an den Fiskus fallen [#223232]
Datum
16. Juli 2021 13:54
An
Landtag des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Immobilien die an den Fiskus fallen“ vom 12.06.2021 (#223232) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223232/

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Landtag des Saarlandes
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zuallererst möchte ich mich für die verspätete Antwort ents…
Von
Landtag des Saarlandes
Betreff
WG: Anfrage zu Immobilien die an den Fiskus fallen [#223232]
Datum
19. Juli 2021 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zuallererst möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen. Ihre Anfrage ist leider aufgrund eines Büroversehens nicht beantwortet worden. Der Landtag ist aber für diese Anfrage nicht zuständig. Eine Abgabe ist wegen der Gewaltenteilung auch nicht möglich. Daher möchte ich Sie bitten, sich diesbezüglich an das Finanzministerium zu wenden. Mit freundlichen Grüßen