Anfrage zu Informationen über öffentliche WLAN-Punkte

Anfrage an: Gemeinde Bad Nauheim

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meiner Bürgerrechte und meines Interesses an der digitalen Infrastruktur und Konnektivität bitte ich um umfassende Auskunft über die öffentlich zugänglichen WLAN-Punkte in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Ich interessiere mich für detaillierte Informationen über die Standorte, Nutzung, technischen Aspekte sowie Statistiken zu Nutzern und Datenverbrauch der WLAN-Punkte. Sind Pläne zur Erweiterung des kostenlosen öffentlichen WLANs vorhanden? Wenn ja, könnten Sie Informationen über geplante Standorte und voraussichtliche Startdaten zur Verfügung stellen? Welche Art von Daten erhebt der Betreiber des WLANs, wie werden diese Daten geschützt und verwendet, und wer ist letztendlich für deren Betrieb verantwortlich?

Zudem möchte ich erfahren, ob in den WLAN-Systemen Ihres Zuständigkeitsbereichs bestimmte Sicherheitsfunktionen, wie z.B. eine Rogue Access Point Containment-Funktion, implementiert sind, die andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören könnten. Falls solche Funktionen vorhanden sind, warum wurden diese speziellen Einstellungen gewählt und welche genauen Konfigurationen liegen vor? Wenn nicht, was sind die Gründe für diese Entscheidung?

Welche potenziellen Herausforderungen oder Hürden sieht Ihre Verwaltung bei der Einrichtung und dem Betrieb von kostenlosen öffentlichen WLAN-Hotspots? Diese könnten technische, rechtliche, finanzielle oder andere Aspekte beinhalten.

Sollte die Bearbeitung dieses Antrags Kosten verursachen, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und die Höhe der Kosten anzugeben. Sollte meine Anfrage nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, bitte ich Sie, diese an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu informieren.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach Erhalt Ihrer Auskünfte behalte ich mir vor, um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und bitte Sie, mir eine Empfangsbestätigung zukommen zu lassen.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Ihre Bemühungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Geset

ze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG S…
An Gemeinde Bad Nauheim Details
Von
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Betreff
Anfrage zu Informationen über öffentliche WLAN-Punkte [#280885]
Datum
11. Juni 2023 17:09
An
Gemeinde Bad Nauheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Bürgerrechte und meines Interesses an der digitalen Infrastruktur und Konnektivität bitte ich um umfassende Auskunft über die öffentlich zugänglichen WLAN-Punkte in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Ich interessiere mich für detaillierte Informationen über die Standorte, Nutzung, technischen Aspekte sowie Statistiken zu Nutzern und Datenverbrauch der WLAN-Punkte. Sind Pläne zur Erweiterung des kostenlosen öffentlichen WLANs vorhanden? Wenn ja, könnten Sie Informationen über geplante Standorte und voraussichtliche Startdaten zur Verfügung stellen? Welche Art von Daten erhebt der Betreiber des WLANs, wie werden diese Daten geschützt und verwendet, und wer ist letztendlich für deren Betrieb verantwortlich? Zudem möchte ich erfahren, ob in den WLAN-Systemen Ihres Zuständigkeitsbereichs bestimmte Sicherheitsfunktionen, wie z.B. eine Rogue Access Point Containment-Funktion, implementiert sind, die andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören könnten. Falls solche Funktionen vorhanden sind, warum wurden diese speziellen Einstellungen gewählt und welche genauen Konfigurationen liegen vor? Wenn nicht, was sind die Gründe für diese Entscheidung? Welche potenziellen Herausforderungen oder Hürden sieht Ihre Verwaltung bei der Einrichtung und dem Betrieb von kostenlosen öffentlichen WLAN-Hotspots? Diese könnten technische, rechtliche, finanzielle oder andere Aspekte beinhalten. Sollte die Bearbeitung dieses Antrags Kosten verursachen, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und die Höhe der Kosten anzugeben. Sollte meine Anfrage nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, bitte ich Sie, diese an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu informieren. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Nach Erhalt Ihrer Auskünfte behalte ich mir vor, um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und bitte Sie, mir eine Empfangsbestätigung zukommen zu lassen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Ihre Bemühungen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Geset ze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert-Sebastian Theiss-Sinzig Anfragenr: 280885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280885/ Postanschrift Robert-Sebastian Theiss-Sinzig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Informationen über öffentliche WLAN-Punkte“ vom 11.06.2…
An Gemeinde Bad Nauheim Details
Von
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Betreff
AW: Anfrage zu Informationen über öffentliche WLAN-Punkte [#280885]
Datum
23. Juli 2023 14:08
An
Gemeinde Bad Nauheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Informationen über öffentliche WLAN-Punkte“ vom 11.06.2023 (#280885) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Informationen über öffentliche WLAN-Punkte“ [#280885]
Datum
3. Oktober 2023 04:16
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/280885/ hiermit ergeht an Ihre Behörde ein Vermittlungsersuchen gemäß § 25 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), nachdem meine Informationsfreiheitsanfrage betreffend „Anfrage zu Informationen über öffentliche WLAN-Punkte“ vom 11. Juni 2023 unter dem Aktenzeichen #280885 von der Gemeinde Bad Nauheim bislang nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Die Antwortfrist ist bereits um 82 Tage überschritten, was eine unzulässige Verzögerung in der Erfüllung meiner Bürgerrechte darstellt. Meine ursprüngliche Anfrage richtete sich an die Gemeinde Bad Nauheim und bezog sich auf detaillierte Informationen zu den öffentlichen WLAN-Punkten innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde, inklusive aller relevanten Daten zur Standortwahl, technischen Implementierung, Nutzungsstatistik, Datensicherheit und Verantwortlichkeiten. Der Antrag war eingereicht unter Berufung auf das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG), sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Gemäß § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG hätte die Anfrage innerhalb eines Monats bearbeitet werden müssen. Die Anfrage wurde jedoch seitens der Gemeinde Bad Nauheim bis dato ignoriert, ohne jegliche Begründung für die Verzögerung oder einen Hinweis auf eine mögliche Weiterleitung an eine zuständige Stelle. Ich ersuche Ihre Behörde daher dringend, in dieser Angelegenheit zu vermitteln und die Gemeinde Bad Nauheim zur unverzüglichen Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage anzuhalten. Bei anhaltendem Versäumnis der Gemeinde Bad Nauheim dürfte eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts unumgänglich sein, was jedoch im Interesse einer effizienten Verwaltung und einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bürger und Staat vermieden werden sollte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert-Sebastian Theiss-Sinzig Anhänge: - 280885.pdf Anfragenr: 280885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280885/

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Oktober 2023 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen

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