Anfrage zu Informationsanfragen

- Informationen bzw. Unterlagen zur Anzahl von Anfragen, die Sie nach BayDSG, BayUIG, UIG oder VIG sowie als sogenannte Bürgeranfrage in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 erhalten haben.
- Zudem Informationen bzw. Unterlagen zur Anzahl der jeweils davon vollständig, teilweise oder nicht bewilligten Auskünfte.
- Zudem im Fall von teilweisen oder vollständigen Ablehnungen die jeweils für die teilweise oder vollständige Ablehnung angeführten Gründe.
- Zudem die Anzahl an Widerspruchsverfahren und Klagen, die sich im Zusammenhang mit diesen Anfragen jeweils ergeben haben.

Mein Interesse an den Informationen ist wissenschaftlicher und demokratietheoretischer Natur. Ich leite eine Menschenrechtsstiftung, die sich u.a. mit Grund- und Freiheitsrechten und deren Verhältnis zu Bürgerinformationsrechten befasst. Ich werde die Informationen entsprechend wissenschaftlich auswerten. Ich habe kein Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informatione…
An Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Informationsanfragen [#245819]
Datum
7. April 2022 17:41
An
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen bzw. Unterlagen zur Anzahl von Anfragen, die Sie nach BayDSG, BayUIG, UIG oder VIG sowie als sogenannte Bürgeranfrage in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 erhalten haben. - Zudem Informationen bzw. Unterlagen zur Anzahl der jeweils davon vollständig, teilweise oder nicht bewilligten Auskünfte. - Zudem im Fall von teilweisen oder vollständigen Ablehnungen die jeweils für die teilweise oder vollständige Ablehnung angeführten Gründe. - Zudem die Anzahl an Widerspruchsverfahren und Klagen, die sich im Zusammenhang mit diesen Anfragen jeweils ergeben haben. Mein Interesse an den Informationen ist wissenschaftlicher und demokratietheoretischer Natur. Ich leite eine Menschenrechtsstiftung, die sich u.a. mit Grund- und Freiheitsrechten und deren Verhältnis zu Bürgerinformationsrechten befasst. Ich werde die Informationen entsprechend wissenschaftlich auswerten. Ich habe kein Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245819/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Sehr Antragsteller/in leider führt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kei…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Betreff
AW: Anfrage zu Informationsanfragen [#245819]
Datum
27. April 2022 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in leider führt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine zusammenfassenden Aufzeichnungen oder Statistiken zu den von Ihnen angefragten Daten. Die im Staatsministerium eingehenden Anträge auf Auskunft nach Art. 39 BayDSG, auf Zugang zu Umweltinformationen nach Art. 3 BayUIG oder auf Zugang zu Informationen nach Art. 2 VIG werden von den für die jeweiligen Informationen und Daten fachlich zuständigen Referaten bearbeitet und die Vorgänge unter unterschiedlichen, thematisch zugeordneten Aktenzeichen abgelegt. Um Ihre Fragen beantworten zu können, müsste der gesamte Aktenbestand aller Referate des Staatsministeriums für die Jahre 2018 bis 2022 gesichtet werden. Dies stellt einen enormen organisatorischen Arbeitsaufwand dar, für den die Erfüllung unserer eigentlichen Aufgaben zurückgestellt werden müsste. Erschwerend kommt hinzu, dass eine zuverlässige Auswertung von Informationsanträgen wegen der unterschiedlichen Ablage der dazugehörigen Vorgänge auch gar nicht möglich sind. Der Aufwand an erforderlichen personelle Ressourcen steht daher in keinem Verhältnis zu Ihrem Auskunftsinteresse. Die Auskunft auf Ihren Antrag wird daher gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG verweigert. Ein Anspruch nach Art. 3 BayUIG besteht nicht, da es sich bei den von Ihnen erfragten Informationen nicht um Umweltinformationen handelt. Auch der Anwendungsbereich des VIG ist nicht eröffnet, ein Anspruch nach § 2 VIG besteht daher nicht. Mit freundlichen Grüßen