Sehr geehrter Herr Pollock,
wir bitten um Nachsicht, dass sich unsere Antwort infolge der hohen Nachfragedichte und dem damit verbundenem Rechercheaufwand aufgrund der immer noch aktuellen Corona-Situation verspätet hat. Hier nun unsere Antworten direkt hinter ihren Fragen:
1. Wie viele Psychiatrische Kassensitze sind aktuell bei Ihnen registriert?
Mit Stand 30.06.2021 sind Psychiater im Umfang 45,75 Versorgungsaufträgen tätig, sowie Nervenärzte mit der Befähigung sowohl neurologisch als auch psychiatrisch zu behandeln, im Umfang von 49,9 Versorgungsaufträgen. Wobei ein Versorgungsauftrag von 1,0 einer vollumfänglichen Arztstelle entspricht.
2. Wie viele davon sind besetzt?
Nach den Regelungen der Bedarfsplanung sind Neuzulassungen im Umfang von 11,0 Versorgungsaufträgen in der Arztgruppe der Nervenärzte, unabhängig ob neurologisch oder psychiatrisch tätig, möglich, sowie ein halber Versorgungsauftrag ausschließlich für Psychiatrie bis zum Erreichen der vom Normgeber festgelegten Minimalquote.
3. Wie viele von diesen führen ein ADHS Diagnostik durch?
Die Diagnostik von Aufmerksamkeitsstörungen erfordert keine gesonderte Genehmigung. Die psychiatrischen Fachärzte verfügen entsprechend der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer über Grundlagen der Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen und Störungen unter Einbeziehung biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren.
4. Wird bei der Vergabe von Kassensitzen darauf geachtet, eine gewisse Anzahl an Spezialist*innen sicherzustellen oder ist ein Kassensitz lediglich einem Fachbereich zugeordnet?
Die Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit erfolgt je Arztgruppe. Spezielle, genehmigungspflichtige Leistungen können bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erteilt werden, sind aber keine Zulassungsbedingung.
5. Wie beantworten sich Frage 1-4 für psychotherapeutische Kassensitze?
Mit Stand 30.06.2021 sind Psychologische Psychotherapeuten im Umfang von 314,5 Versorgungsaufträgen tätig.
Gegenwärtig bestehen Neuzulassungsmöglichkeiten für 8,5 Psychotherapeuten.
Auch die Weiterbildungsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer sieht vor, dass Kenntnisse der Diagnostik und Behandlung von Störungen mit Krankheitswert während der Weiterbildung vermittelt werden. Eine gesonderte Genehmigung zur Diagnostik von Aufmerksamkeitsstörungen ist auch hier nicht erforderlich.
Die Genehmigung der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit erfolgt je Arztgruppe. Spezielle, genehmigungspflichtige Leistungen können bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erteilt werden.
6. Gibt es Dokumente, Verordnungen, Memos oder ähnliches spezifisch zum Thema ADHS in ihrem Hause? Wenn ja, bitte ich um Zusendung.
Die im Anhang befindliche und auf unserer Homepage verlinkte (
https://www.kbv.de/html/3001.php) Patienteninformation, können Ärzte für ihre Praxen bei uns abrufen und bestellen.
7. Wie viele Diagnosen sind bei Ihnen dokumentiert? (Und falls diese nicht bei Ihnen dokumentiert sind, an welche Stelle könnte ich michwenden?)
Hierzu führen wir keine standardisierte Statistik, da die Angaben einen unangemessen hohen Auswertungsaufwand erfordern. Wir bitten um Verständnis.
8. Wie viel von diesen Diagnosen fanden im Kindesalter und wie viele bei volljährigen statt?
Hierzu haben wir keine Auswertungen vorliegen.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf Auswertungen des ZI (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) hinweisen , die online abrufbar sind:
https://www.versorgungsatlas.de/theme...
Mit freundlichen Grüßen