Anfrage zu Kassensitzen mit Spezialisierung auf ADHS

1. Wie viele Psychiatrische Kassensitze sind aktuell bei Ihnen registriert?
2. Wie viele davon sind besetzt?
3. Wie viele von diesen führen ein ADHS Diagnostik durch?
4. Wird bei der Vergabe von Kassensitzen darauf geachtet, eine gewisse Anzahl an Spezialist*innen sicherzustellen oder ist ein Kassensitz lediglich einem Fachbereich zugeordnet?
5. Wie beantworten sich Frage 1-4 für psychotherapeutische Kassensitze?
6. Gibt es Dokumente, Verordnungen, Memos oder ähnliches spezifisch zum Thema ADHS in ihrem Hause? Wenn ja, bitte ich um Zusendung.
7. Wie viele Diagnosen sind bei Ihnen dokumentiert? (Und falls diese nicht bei Ihnen dokumentiert sind, an welche Stelle könnte ich michwenden?)
8. Wie viel von diesen Diagnosen fanden im Kindesalter und wie viele bei volljährigen statt?

Der Form halber der Hinweis, dass diese Anfrage Ihr Haus bereits am 11.12.2021 erreicht hat und somit die gesetzlichen Fristen für eine Beantwortung bereits lange verstrichen sind. Ich bitte erneut um Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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Marvin Pollock
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1…
An Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt Details
Von
Marvin Pollock
Betreff
Anfrage zu Kassensitzen mit Spezialisierung auf ADHS [#240233]
Datum
7. Februar 2022 16:47
An
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Psychiatrische Kassensitze sind aktuell bei Ihnen registriert? 2. Wie viele davon sind besetzt? 3. Wie viele von diesen führen ein ADHS Diagnostik durch? 4. Wird bei der Vergabe von Kassensitzen darauf geachtet, eine gewisse Anzahl an Spezialist*innen sicherzustellen oder ist ein Kassensitz lediglich einem Fachbereich zugeordnet? 5. Wie beantworten sich Frage 1-4 für psychotherapeutische Kassensitze? 6. Gibt es Dokumente, Verordnungen, Memos oder ähnliches spezifisch zum Thema ADHS in ihrem Hause? Wenn ja, bitte ich um Zusendung. 7. Wie viele Diagnosen sind bei Ihnen dokumentiert? (Und falls diese nicht bei Ihnen dokumentiert sind, an welche Stelle könnte ich michwenden?) 8. Wie viel von diesen Diagnosen fanden im Kindesalter und wie viele bei volljährigen statt? Der Form halber der Hinweis, dass diese Anfrage Ihr Haus bereits am 11.12.2021 erreicht hat und somit die gesetzlichen Fristen für eine Beantwortung bereits lange verstrichen sind. Ich bitte erneut um Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marvin Pollock Anfragenr: 240233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240233/ Postanschrift Marvin Pollock << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marvin Pollock

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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Sehr geehrter Herr Pollock, wir bitten um Nachsicht, dass sich unsere Antwort infolge der hohen Nachfragedichte u…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Betreff
Antw: Anfrage zu Kassensitzen mit Spezialisierung auf ADHS [#240233]
Datum
16. Februar 2022 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
65,0 KB
Sehr geehrter Herr Pollock, wir bitten um Nachsicht, dass sich unsere Antwort infolge der hohen Nachfragedichte und dem damit verbundenem Rechercheaufwand aufgrund der immer noch aktuellen Corona-Situation verspätet hat. Hier nun unsere Antworten direkt hinter ihren Fragen: 1. Wie viele Psychiatrische Kassensitze sind aktuell bei Ihnen registriert? Mit Stand 30.06.2021 sind Psychiater im Umfang 45,75 Versorgungsaufträgen tätig, sowie Nervenärzte mit der Befähigung sowohl neurologisch als auch psychiatrisch zu behandeln, im Umfang von 49,9 Versorgungsaufträgen. Wobei ein Versorgungsauftrag von 1,0 einer vollumfänglichen Arztstelle entspricht. 2. Wie viele davon sind besetzt? Nach den Regelungen der Bedarfsplanung sind Neuzulassungen im Umfang von 11,0 Versorgungsaufträgen in der Arztgruppe der Nervenärzte, unabhängig ob neurologisch oder psychiatrisch tätig, möglich, sowie ein halber Versorgungsauftrag ausschließlich für Psychiatrie bis zum Erreichen der vom Normgeber festgelegten Minimalquote. 3. Wie viele von diesen führen ein ADHS Diagnostik durch? Die Diagnostik von Aufmerksamkeitsstörungen erfordert keine gesonderte Genehmigung. Die psychiatrischen Fachärzte verfügen entsprechend der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer über Grundlagen der Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen und Störungen unter Einbeziehung biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren. 4. Wird bei der Vergabe von Kassensitzen darauf geachtet, eine gewisse Anzahl an Spezialist*innen sicherzustellen oder ist ein Kassensitz lediglich einem Fachbereich zugeordnet? Die Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit erfolgt je Arztgruppe. Spezielle, genehmigungspflichtige Leistungen können bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erteilt werden, sind aber keine Zulassungsbedingung. 5. Wie beantworten sich Frage 1-4 für psychotherapeutische Kassensitze? Mit Stand 30.06.2021 sind Psychologische Psychotherapeuten im Umfang von 314,5 Versorgungsaufträgen tätig. Gegenwärtig bestehen Neuzulassungsmöglichkeiten für 8,5 Psychotherapeuten. Auch die Weiterbildungsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer sieht vor, dass Kenntnisse der Diagnostik und Behandlung von Störungen mit Krankheitswert während der Weiterbildung vermittelt werden. Eine gesonderte Genehmigung zur Diagnostik von Aufmerksamkeitsstörungen ist auch hier nicht erforderlich. Die Genehmigung der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit erfolgt je Arztgruppe. Spezielle, genehmigungspflichtige Leistungen können bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erteilt werden. 6. Gibt es Dokumente, Verordnungen, Memos oder ähnliches spezifisch zum Thema ADHS in ihrem Hause? Wenn ja, bitte ich um Zusendung. Die im Anhang befindliche und auf unserer Homepage verlinkte (https://www.kbv.de/html/3001.php) Patienteninformation, können Ärzte für ihre Praxen bei uns abrufen und bestellen. 7. Wie viele Diagnosen sind bei Ihnen dokumentiert? (Und falls diese nicht bei Ihnen dokumentiert sind, an welche Stelle könnte ich michwenden?) Hierzu führen wir keine standardisierte Statistik, da die Angaben einen unangemessen hohen Auswertungsaufwand erfordern. Wir bitten um Verständnis. 8. Wie viel von diesen Diagnosen fanden im Kindesalter und wie viele bei volljährigen statt? Hierzu haben wir keine Auswertungen vorliegen. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf Auswertungen des ZI (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) hinweisen , die online abrufbar sind: https://www.versorgungsatlas.de/theme... Mit freundlichen Grüßen