Anfrage zu Kosten der Bauarbeiten im Sommer 2021 in Priester/Krostitz

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Guten Tag,

ich bitte um folgende Informationen:

Im Sommer 2021 wurde auf dem Flurstück 15 Priester Flur 2, 2347, Krostitz und dem westlichen Ende des Flurstücks 28/1 Priester Flur 2, 2347, Krostitz Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Neuerrichtung des Jugendclubs am westlichen Dorfende durchgeführt. Bitte teilen Sie mir die Gesamtkosten (z.B. Versorgungsleitungen, Aufreißen und Neuasphaltieren der Straße, wochenlange Grundwasserabsenkung, Planungskosten) mit. Bitte schlüsseln Sie die Gesamtsumme möglichst genau auf.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, ich bitte um folgende Informationen: Im Sommer 2021 wurde…
An Abwasserzweckverband "Mittlere Mulde" Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Kosten der Bauarbeiten im Sommer 2021 in Priester/Krostitz [#295997]
Datum
2. Januar 2024 02:01
An
Abwasserzweckverband "Mittlere Mulde"
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, ich bitte um folgende Informationen: Im Sommer 2021 wurde auf dem Flurstück 15 Priester Flur 2, 2347, Krostitz und dem westlichen Ende des Flurstücks 28/1 Priester Flur 2, 2347, Krostitz Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Neuerrichtung des Jugendclubs am westlichen Dorfende durchgeführt. Bitte teilen Sie mir die Gesamtkosten (z.B. Versorgungsleitungen, Aufreißen und Neuasphaltieren der Straße, wochenlange Grundwasserabsenkung, Planungskosten) mit. Bitte schlüsseln Sie die Gesamtsumme möglichst genau auf. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295997/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Abwasserzweckverband "Mittlere Mulde"
AZW möchte Anfrage nicht beantworten
Von
Abwasserzweckverband "Mittlere Mulde"
Via
Briefpost
Betreff
AW: Anfrage zu Kosten der Bauarbeiten im Sommer 2021 in Priester/Krostitz (#295997)
Datum
30. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,6 MB
AZW möchte Anfrage nicht beantworten
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformat…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Kosten der Bauarbeiten im Sommer 2021 in Priester/Krostitz“ [#295997]
Datum
3. Februar 2024 03:09
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Sachsen (SächsTranspG, SächsUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295997/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, es hier nicht um höchstsensible, schwierig zusammenzutragende Informationen handelt. Ich denke, dass die Verwaltung gegenüber dem Bürger und Steuerzahler einfache Baukosten offenlegen muss. Meiner Meinung nach, leitet sich der Anspruch aus der Tatsache ab, dass wir in einem Rechtsstaat leben, öffentliche Vorgänge/Ausgaben müssen kontrollierbar sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 295997.pdf - 2024-01-30_1-2024-02-02-164057.pdf Anfragenr: 295997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295997/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Februar 2024 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
<< Antragsteller:in >>: Abwasserzweckverband Mittlere Mulde; Az: T-6012/2/8-2024/3600 hier: Ihr Schrei…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
<< Antragsteller:in >>: Abwasserzweckverband Mittlere Mulde; Az: T-6012/2/8-2024/3600
Datum
21. Februar 2024 13:53
Status
hier: Ihr Schreiben vom 3. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich mit Schreiben vom 3. Februar 2024 an mich gewandt und um Vermittlung im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) gebeten. Dem vorausgegangen war ein Antragsverfahren, mit dem Sie sich am 2. Januar 2024 an den Abwasserzweckverband Mittlere Mulde gewandt haben, um Informationen über die Kosten einer Baumaßnahme im Bereich Priester/Krostitz zu erlangen. Der Abwasserzweckverband teilte Ihnen daraufhin am 30. Januar 2024 mit, dass ein Informationszugang nicht möglich sei. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Abwasserzweckverband Mittlere Mulde keine transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes (SächsTranspG) sei. Bedauerlicherweise kann ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen, als Sie bereits von Abwasserzweckverband Mittlere Mulde erhalten haben. Ausweislich § 4 Abs. 2 SächsTranspG sind Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände nur dann transparenzpflichtig, soweit sie sich durch Satzung dazu verpflichtet haben. Der Abwasserverband Mittlere Mulde ist ein Gemeindeverband im Sinne des § 4 Abs. 2 SächsTranspG. Nach eigener Auskunft im Schreiben vom 30. Januar 2024 hat sich der Abwasserzweckverband nicht durch eine eigene Satzung zur Transparenz verpflichtet. Damit ist der Abwasserzweckverband Mittlere Mulde keine transparenzpflichtige Stelle im Sinne des SächsTranspG. Ein Anspruch auf Zugang zu Information aus dem SächsTranspG besteht daher für Sie nicht. Soweit Sie Vermittlung bei der möglichen Verletzung von Ansprüchen aus dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geltend machen, teile ich Ihnen hierzu mit, dass ich von Gesetzeswegen für Belange des SächsUIG sowie des VIG keine Zuständigkeit habe. Im Ergebnis kann eine Vermittlung im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 2 SächsTranspG vorliegend daher leider nicht stattfinden. Mit freundlichen Grüßen