Anfrage zu leerstehenden Gebäuden in Augsburg

Anfrage an: Stadt Augsburg

Eine Liste aller leer stehenden Gebäude, die sich im Besitz der Stadt Augsburg befinden, sowie der Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne zur zukünftigen Nutzung und Grund des Leerstands, vergleichbar mit der Antwort auf diese Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-leerstehender-gebaude-des-blb-nrw-in-aachen/

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller …
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu leerstehenden Gebäuden in Augsburg [#193089]
Datum
19. Juli 2020 18:24
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller leer stehenden Gebäude, die sich im Besitz der Stadt Augsburg befinden, sowie der Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne zur zukünftigen Nutzung und Grund des Leerstands, vergleichbar mit der Antwort auf diese Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-leerstehender-gebaude-des-blb-nrw-in-aachen/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193089/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 20.07.2020 haben Sie um Auskunft hinsichtlich der bei der Stadt Augsbu…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Anfrage zu leerstehenden Gebäuden in Augsburg
Datum
19. August 2020 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 20.07.2020 haben Sie um Auskunft hinsichtlich der bei der Stadt Augsburg im Eigentum befindlichen leerstehenden Gebäude gebeten. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass aktuell einige in der Verwaltung des Liegenschaftsamtes stehenden Gebäude leer stehen. Bei allen leerstehenden Gebäuden wurden stadtintern Abstimmungsprozesse hinsichtlich einer möglichen weiteren Verwertung angestoßen, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. Wir bitten um Verständnis, dass Ihrem Wunsch auf Auskunft aufgrund von Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht umfangreicher entsprochen werden kann. Mit freundlichen Grüßen