Anfrage zu Meldeplattformen der Stadt München

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG).

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf u.A. der „Meldeplattform Radverkehr“ fordern Sie Bürgerinnen und Bürger auf „Anregungen zur Förderung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt München“ mitzuteilen.

Dabei können Anfragen als „Hinweis“, „Frage“ oder „Lob“ hinterlegt werden. Die einzelnen Anfragen werden dann geprüft, ggf. bearbeitet. Auch sollen Anfragen, die bearbeitet wurden öffentlich abrufbar sein. Am bekanntesten ist die Möglichkeit diese freigegeben Meldungen beim Routenplaner der MVV einzublenden.

Die Anfragen landen erst in einer Warteschleife und werden dann „freigegeben“ und bearbeitet. Bearbeitung bedeutet unter anderem: „Vertröstung“, konkrete Behebung des Problems oder auch Löschung.

Bei den Anfragen handelt sich sich im eine breite Palette städtischer Zuständigkeit, sowohl übertragener als auch eigener Wirkungskreise, womit die Möglichkeit besteht, dass Sie zu allem Auskunft erteilen:

VERFAHRENSABLÄUFE
-> Welche Verfahrensabläufe und hinterlegten Behörden/Referate/Abteilungen sind bei den jeweiligen Meldekategorien hinterlegt? Hintergrund: Meldungen werden scheinbar willkürlich abgelehnt oder mit Standardfloskeln vertröstet, während andere (selbe Kategorie) bearbeitet werden. Wie wird priorisiert?

CONTROLLING
-> Welches Bearbeitungs-Controlling ist hinterlegt? Was tut das Mobilitätsreferat dafür, dass Anfragen bearbeitet werden? Gerade viele Anfragen aus dem Bereich „Verkehrsführung“ haben den Status „Warten auf Freigabe“. Dabei geht es hier auch um Verkehrssicherheit, weil Verkehrsführung unklar ist (zB. 898319. Auch gibt es Häufungen von Meldungen (zB. Baustelle Ludwigsbrücke) - gibt es hier einen Eskalationsplan, falls Meldungen sich häufen?

RÜCKKOPPLUNG AN GREMIEN
-> Die eingesetzte Software der Firma „wer denkt was GmbH“ betont die Ebene der BürgerInnen-Beteiligung. Wie werden Anfragen mit den zuständigen Gremien des politischen Lebens, wie z.B. den Bezirksausschüssen, rückgekoppelt? Mit welchen Verbänden werden die Daten besprochen?

VERÖFFENTLICHEN DER MELDUNGEN
-> Nach welchen Kriterien werden „angenommene“ Anfragen öffentlich sichtbar? Es gibt Anfragen, die nicht öffentlich sichtbar sind. Wie zB. Anfrage auch 901710. Bitte teilen Sie hier die entsprechende Richtlinie mit.

UNFALLPRÄVENTION
-> Wie werden Daten aus der Meldeplattform in die Verkehrsplanung und Unfallprävention einfließen? An Stellen, wo es mittlerweile zu tödlichen Zusammenstößen kam (Luitpoldbrücke, August), sind Meldungen hinterlegt, wie unübersichtlich und gefährlich die Lage dort für Radfahrende ist. Welche Unterlagen/Schriftverkehr zu diesem Thema sind bereits vorhanden - stellen Sie diese bitte zur Verfügung.

OPENDATA
-> Die genutzte Software bietet eine Schnittstelle zu Opendata-Portalen an, andere Städte haben die Systeme miteinander verbunden (zB. Stadt Dormagen). Warum sind die Daten der Meldeplattform nicht im Opendata-Portal der Stadt München auswertbar und aufrufbar? Welchen Schriftverkehr gibt es in dieser Hinsicht schon?

STATISTIK
-> Wie ist die bisherige Nutzung des Portals? Gibt es Auswertungen, wenn ja: bitte stellen Sie diese zur Verfügung.

ABGRENZUNG
-> Wie grenzt sich die Plattform zu anderen Meldesystemen der LH München ab, wie zB. „Mach München besser“. Wie hoch sind die Kosten, weil verschiedene Systeme genutzt werden.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Sollte die Satzung nicht einschlägig sein, bitte ich Sie diese Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln und zu beantworten.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG). Sehr …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Meldeplattformen der Stadt München [#233140]
Datum
17. November 2021 10:05
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG). Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf u.A. der „Meldeplattform Radverkehr“ fordern Sie Bürgerinnen und Bürger auf „Anregungen zur Förderung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt München“ mitzuteilen. Dabei können Anfragen als „Hinweis“, „Frage“ oder „Lob“ hinterlegt werden. Die einzelnen Anfragen werden dann geprüft, ggf. bearbeitet. Auch sollen Anfragen, die bearbeitet wurden öffentlich abrufbar sein. Am bekanntesten ist die Möglichkeit diese freigegeben Meldungen beim Routenplaner der MVV einzublenden. Die Anfragen landen erst in einer Warteschleife und werden dann „freigegeben“ und bearbeitet. Bearbeitung bedeutet unter anderem: „Vertröstung“, konkrete Behebung des Problems oder auch Löschung. Bei den Anfragen handelt sich sich im eine breite Palette städtischer Zuständigkeit, sowohl übertragener als auch eigener Wirkungskreise, womit die Möglichkeit besteht, dass Sie zu allem Auskunft erteilen: VERFAHRENSABLÄUFE -> Welche Verfahrensabläufe und hinterlegten Behörden/Referate/Abteilungen sind bei den jeweiligen Meldekategorien hinterlegt? Hintergrund: Meldungen werden scheinbar willkürlich abgelehnt oder mit Standardfloskeln vertröstet, während andere (selbe Kategorie) bearbeitet werden. Wie wird priorisiert? CONTROLLING -> Welches Bearbeitungs-Controlling ist hinterlegt? Was tut das Mobilitätsreferat dafür, dass Anfragen bearbeitet werden? Gerade viele Anfragen aus dem Bereich „Verkehrsführung“ haben den Status „Warten auf Freigabe“. Dabei geht es hier auch um Verkehrssicherheit, weil Verkehrsführung unklar ist (zB. 898319. Auch gibt es Häufungen von Meldungen (zB. Baustelle Ludwigsbrücke) - gibt es hier einen Eskalationsplan, falls Meldungen sich häufen? RÜCKKOPPLUNG AN GREMIEN -> Die eingesetzte Software der Firma „wer denkt was GmbH“ betont die Ebene der BürgerInnen-Beteiligung. Wie werden Anfragen mit den zuständigen Gremien des politischen Lebens, wie z.B. den Bezirksausschüssen, rückgekoppelt? Mit welchen Verbänden werden die Daten besprochen? VERÖFFENTLICHEN DER MELDUNGEN -> Nach welchen Kriterien werden „angenommene“ Anfragen öffentlich sichtbar? Es gibt Anfragen, die nicht öffentlich sichtbar sind. Wie zB. Anfrage auch 901710. Bitte teilen Sie hier die entsprechende Richtlinie mit. UNFALLPRÄVENTION -> Wie werden Daten aus der Meldeplattform in die Verkehrsplanung und Unfallprävention einfließen? An Stellen, wo es mittlerweile zu tödlichen Zusammenstößen kam (Luitpoldbrücke, August), sind Meldungen hinterlegt, wie unübersichtlich und gefährlich die Lage dort für Radfahrende ist. Welche Unterlagen/Schriftverkehr zu diesem Thema sind bereits vorhanden - stellen Sie diese bitte zur Verfügung. OPENDATA -> Die genutzte Software bietet eine Schnittstelle zu Opendata-Portalen an, andere Städte haben die Systeme miteinander verbunden (zB. Stadt Dormagen). Warum sind die Daten der Meldeplattform nicht im Opendata-Portal der Stadt München auswertbar und aufrufbar? Welchen Schriftverkehr gibt es in dieser Hinsicht schon? STATISTIK -> Wie ist die bisherige Nutzung des Portals? Gibt es Auswertungen, wenn ja: bitte stellen Sie diese zur Verfügung. ABGRENZUNG -> Wie grenzt sich die Plattform zu anderen Meldesystemen der LH München ab, wie zB. „Mach München besser“. Wie hoch sind die Kosten, weil verschiedene Systeme genutzt werden. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Sollte die Satzung nicht einschlägig sein, bitte ich Sie diese Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln und zu beantworten. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233140/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Anfrage zu Meldeplattformen der Stadt München [#233140]
Datum
17. November 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Anfrage zu den Meldeplattformen der Stadt München [#233140] Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage zu den Meldepl…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Anfrage zu den Meldeplattformen der Stadt München [#233140]
Datum
17. Dezember 2021 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage zu den Meldeplattformen der Stadt München [#233140] möchten wir Ihnen gerne wie folgt Auskunft erteilen: Die Meldeplattform Radverkehr der Landeshauptstadt München ist im Juni 2021 im Betatest gestartet. Seit Start sind über 2.000 Meldungen bei der LHM eingegangen. Vor allem in den ersten Wochen wurden sehr viele Meldungen abgegeben. Für uns ist es sehr erfreulich, dass die Meldeplattform so gut angenommen wird, gleichzeitig stellt aber die Bearbeitung der eingegangenen Meldungen eine große Herausforderung dar. Da die Plattform sich noch in der Testphase befindet, haben wir alle Bürger*innen dazu aufgerufen, Ideen zur Weiterentwicklung an uns zu senden. Die Meldeplattform Radverkehr ist in einer besonders herausfordernden Zeit gestartet. Die aufgrund der Corona-Pandemie notwendige Haushaltskonsolidierung führt auch dazu, dass rund 20% der Personalstellen nicht besetzt werden konnten und im Jahr 2021 nur äußerst restriktiv zusätzliche Stellen geschaffen wurden. Daher konnten auch Stellen nicht besetzt werden, zu deren Aufgaben die Bearbeitung von Bürgeranliegen wie aus der Meldeplattform gehören. Für die Fachabteilungen stellt insbesondere das erhöhte Aufkommen von solchen Anliegen durch die Meldeplattform eine zusätzliche Aufgabe dar. Dennoch wollten wir das Angebot an die Münchner*innen, einfach und unkompliziert Wünsche und Anregungen zum Radverkehr an die Stadtverwaltung weiterzugeben und städtische Informationen abrufen zu können, nicht noch um ein bis zwei Jahre verschieben. Wir sind uns bewusst, dass es bei der Meldeplattform noch Ausbaumöglichkeiten gibt und arbeiten stetig an der Weiterentwicklung des Angebots. Wichtige Rückmeldungen zur Meldeplattform bekommen wir auch über den ADFC. Die Teilnehmer*innen der AG Verkehr des ADFC dienen uns auch als Testuser*innen für unsere Plattform. Zu Ihren Fragen möchten wir wie folgt Stellung beziehen: * Verfahrensabläufe: "Welche Verfahrensabläufe und hinterlegten Behörden/Referate/Abteilungen sind bei den jeweiligen Meldekategorien hinterlegt? Hintergrund: Meldungen werden scheinbar willkürlich abgelehnt oder mit Standardfloskeln vertröstet, während andere (selbe Kategorie) bearbeitet werden. Wie wird priorisiert?" Die Meldeplattform Radverkehr wird von der Landeshauptstadt München betrieben. Eingebunden in die Plattform sind das Mobilitätsreferat, das Baureferat, das Kreisverwaltungsreferat und das Referat für Klima- und Umweltschutz. Die eingehenden Meldungen werden bei der Kategorie "Hinweis" direkt an die fachlich für das Anliegen zuständige Abteilung in den verschiedenen Referaten geleitet. Die Zuleitung in die entsprechende Abteilung erfolgt an Hand der ausgewählten Kategorie automatisiert über die Plattform. Zum Beispiel wird ein Anliegen zu einer unklaren Verkehrsführung an einer Baustelle an die zuständige Abteilung für Baustellen im Mobilitätsreferat geleitet. Die Abteilung prüft und beantwortet die Anliegen in eigener Zuständigkeit. Eine Priorisierung der Anliegen erfolgt in den jeweiligen Abteilungen. Priorisiert bearbeitet werden Meldungen, die eine (vermeintliche) Gefahrenlage beschreiben. Auch die Häufung von Meldungen zu einem bestimmten Themenfeld an einer Örtlichkeit werden in die Priorisierung mit einbezogen. Anliegen, die über die Kategorien "Frage" oder "Lob" eingehen, werden zentral von der Abteilung Radverkehrskoordination im Mobilitätsreferat entgegengenommen. Von dort werden diese an die zuständigen Abteilungen in den genannten Referaten verteilt oder Stellungnahmen zum Anliegen eingeholt und dieses anschließend beantwortet. Ausführliche Informationen zum Umgang mit Meldungen auf der Meldeplattform Radverkehr sind auch auf unserer Website "München unterwegs" (https://muenchenunterwegs.de/meldepla...) zu finden. * Controlling: "Welches Bearbeitungs-Controlling ist hinterlegt? Was tut das Mobilitätsreferat dafür, dass Anfragen bearbeitet werden? Gerade viele Anfragen aus dem Bereich "Verkehrsführung" haben den Status "Warten auf Freigabe". Dabei geht es hier auch um Verkehrssicherheit, weil Verkehrsführung unklar ist (z.B. 898319. Auch gibt es Häufungen von Meldungen (z.B. Baustelle Ludwigsbrücke) - gibt es hier einen Eskalationsplan, falls Meldungen sich häufen?" Die Meldeplattform Radverkehr bietet die Möglichkeit alle eingegangenen Meldungen nach verschiedenen Kriterien auswerten zu lassen. Wie bereits beschrieben sind in den ersten Wochen zahlreiche Meldungen eingegangen. Das führt zu teilweise verlängerten Bearbeitungszeiten der Anliegen. Ein übergeordnetes Controlling erfolgt daher aktuell noch nicht. Das Vorgehen der Bearbeitung und Priorisierung der Meldungen ist unter "Verfahrensabläufe" erklärt. Je nachdem wie umfassend das jeweilige Anliegen geprüft werden muss, nimmt die konkrete Bearbeitung mehr oder weniger Zeit in Anspruch. Maßgeblich für die Bearbeitungszeit ist zum Beispiel, ob ein Ortstermin notwendig ist oder wie viele verschiedene Abteilungen aus unterschiedlichen Referaten in die Bearbeitung eingebunden werden müssen. * Rückkopplung an Gremien: "Die eingesetzte Software der Firma "wer denkt was GmbH" betont die Ebene der BürgerInnen-Beteiligung. Wie werden Anfragen mit den zuständigen Gremien des politischen Lebens, wie z.B. den Bezirksausschüssen, rückgekoppelt? Mit welchen Verbänden werden die Daten besprochen?" Die Beteiligung der Bezirksausschüsse regelt die Satzung für die Bezirksausschüsse (BA-Satzung) und ist normales Prozedere in der Verwaltung. Sofern sich aus den Meldungen verkehrsrechtlicher Änderungsbedarf ergibt, werden die Bezirksausschüsse gemäß der BA-Satzung eingebunden. Mit dem Verband ADFC gibt es bereits einen intensiven Austausch zur Meldeplattform. Darüber hinaus sind Meldungen bereits jetzt öffentlich sichtbar und können auch von Verbänden und politischen Gremien eingesehen und diskutiert werden. * Veröffentlichen der Meldungen: "Nach welchen Kriterien werden "angenommene" Anfragen öffentlich sichtbar? Es gibt Anfragen, die nicht öffentlich sichtbar sind. Wie z.B. Anfrage auch 901710. Bitte teilen Sie hier die entsprechende Richtlinie mit." Bisher wurden Anliegen zum Radverkehr auf verschiedenen Wegen zum Beispiel per E-Mail an das Mobilitätsreferat gerichtet und beantwortet. Die Zielsetzung der Meldeplattform ist es, einen Beitrag zu größerer Transparenz zu leisten, indem Anliegen von Bürger*innen und die Beantwortung auch für andere Bürger*innen, die Politik und Verbände einsehbar sind. Wenn Meldungen nicht veröffentlicht werden, kann dies unterschiedliche Gründe haben. Vor der Freigabe und Veröffentlichung werden alle Meldungen geprüft. Hierbei wird unter anderem darauf geachtet, ob sie unseren Nutzungsbestimmungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, dann behalten wir uns vor, die Meldung nicht zu veröffentlichen. Auch Meldungen, die bereits von anderen Bürger*innen gemeldet wurden, können als Duplikat abgelehnt werden und sind dann nicht sichtbar. Ebenso Meldungen, die eventuell nicht für alle Bürger*innen relevant sind. Diese werden bearbeitet und beantwortet, erscheinen aber nicht auf der Meldeplattform. Bei der Kategorie "Frage" ist zurzeit generell eine Veröffentlichung nicht automatisch vorgesehen, da davon ausgegangen wird, dass hier Fragen gestellt werden, deren Beantwortung nicht für alle Bürger*innen relevant sind. Dennoch kann eine Veröffentlichung von der/dem Sachbearbeiter*in erfolgen. Diese Einschätzung wird selbstständig von dieser/diesem vorgenommen. Die von Ihnen hier bespielhaft genannte Meldung wurde nicht veröffentlicht, da es sich hier um eine Frage zu einer temporären Baustellenbeschilderung handelte, die kurzfristig behoben werden konnte. * Unfallprävention: "Wie werden Daten aus der Meldeplattform in die Verkehrsplanung und Unfallprävention einfließen? An Stellen, wo es mittlerweile zu tödlichen Zusammenstößen kam (Luitpoldbrücke, August), sind Meldungen hinterlegt, wie unübersichtlich und gefährlich die Lage dort für Radfahrende ist. Welche Unterlagen/Schriftverkehr zu diesem Thema sind bereits vorhanden - stellen Sie diese bitte zur Verfügung." Die Fachabteilung der Straßenverkehrsbehörde für die Beurteilung der Verkehrssicherheit ist in die Meldeplattform Radverkehr eingebunden. Gefahrenmeldungen werden von dieser priorisiert geprüft. Dabei erfolgt aufgrund der enormen Arbeitsbelastung und zahlreicher unbesetzter Stellen im ersten Schritt eine Bewertung dahingehend, ob eine akute Gefahrenlage mit unmittelbarem Handlungsbedarf aus der jeweiligen Meldung ersichtlich ist. Vorgänge mit akuter Gefahrenlage werden unverzüglich umfassend geprüft. Alle weiteren Vorgänge werden mit Verzögerung in Abhängigkeit vom sonstigen Arbeitsanfall einer näheren Prüfung unterzogen und beantwortet. In Abhängigkeit von der Personalsituation wird mittel- bis langfristig angestrebt, die Meldungen von der Plattform regelmäßig hinsichtlich Mehrfachmeldungen beziehungsweise Schwerpunkten zu sichten und unter Einbindung aller betroffenen Bereiche Verbesserungen an den jeweiligen Stellen zu entwickeln. Unabhängig von der Meldeplattform befasst sich grundsätzlich die Unfallkommission mit Örtlichkeiten, an denen tödliche Verkehrsunfälle passieren. Als getötete Personen im Straßenverkehr gemäß § 2 Abs. 3 Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG) gelten dabei alle Personen, die innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen versterben. An der Luitpoldbrücke erfolgte jedoch keine Prüfung durch die Unfallkommission, da der Tod erst nach 59 Tagen eingetreten ist und auch keine Unfallhäufungsstelle (vier gleichgelagerte Unfälle binnen 365 Tagen) vorliegt. Nähere Informationen zum Unfallhergang vom August beziehungsweise zum generellen Unfallgeschehen können beim Polizeipräsidium München abgefragt werden. Bei der Örtlichkeit "Luitpoldbrücke" erfolgte ebenfalls eine entsprechende Prüfung in Abstimmung mit der Polizei hinsichtlich eines unmittelbaren Handlungsbedarfs. Im Ergebnis wurde insbesondere aufgrund der insgesamt unauffälligen Unfallsituation und der grundsätzlich klaren Verkehrsführung keine akute Gefahrenlage gesehen (siehe Anlage "Vormerkung Meldungen Prinzregentenstraße Luitpoldbrücke"). Das Vorgehen zur Prüfung von (vermeintlichen) Gefahrenmeldungen ist gängige Praxis, unabhängig auf welche Weise sie gemeldet werden. Bereits vor Einführung der Meldeplattform wurden Anliegen, die die Verkehrssicherheit betreffen über verschiedene Wege an uns herangetragen und bearbeitet. * Opendata: "Die genutzte Software bietet eine Schnittstelle zu Opendata-Portalen an, andere Städte haben die Systeme miteinander verbunden (z.B. Stadt Dormagen). Warum sind die Daten der Meldeplattform nicht im Opendata-Portal der Stadt München auswertbar und aufrufbar? Welchen Schriftverkehr gibt es in dieser Hinsicht schon?" Unsere Meldeplattform befindet sich noch im Aufbau. Wenn der Beta-Test beendet ist, werden wir eine Verbindung der Systeme prüfen. Bisher gibt es hierzu keinen Schriftverkehr. * Statistik: "Wie ist die bisherige Nutzung des Portals? Gibt es Auswertungen, wenn ja: bitte stellen Sie diese zur Verfügung." Die statistische Auswertung liegt bei (siehe Anlage "Statistik Nutzung Meldeplattform Radverkehr"). * Abgrenzung: "Wie grenzt sich die Plattform zu anderen Meldesystemen der LH München ab, wie zB. "Mach München besser". Wie hoch sind die Kosten, weil verschiedene Systeme genutzt werden." Die Meldeplattform ist unser offenes Ohr zum Thema Radverkehr. Die Bürger*innen haben die Möglichkeit über die Plattform alle Anliegen, Anregungen, Wünsche und Lob zum Thema Radverkehr an die Verwaltung heranzutragen, auch zu Themen, die nicht unmittelbar umgesetzt werden können. Über die Meldeplattform sollen nicht nur Anliegen bearbeitet, sondern auch städtische Informationen bereitgestellt werden. Durch die Integration von Beschlüssen, Erläuterungen zu bereits vorhandenen und geplanten Infrastrukturprojekten für den Radverkehr und vielen weiteren Informationen wird die Meldeplattform zu einer "Informationsplattform" ausgeweitet. Bereits jetzt können einige Informationen abgerufen werden. Die Online-Plattform "Mach München besser!" ist im Gegensatz dazu ein klassischer Mängelmelder. Die Bürger*innen können über diesen Dienst Verschmutzungen und Beschädigungen in München melden. Da die Systeme unterschiedliche Anforderungen erfüllen, fallen keine Mehrkosten an. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach § 8 IFS Verwaltungskosten für bereitgestellte Informationen erhoben werden können. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Da es sich hier um eine erstmalige Anfrage mit nur einer herauszugebenden Abschrift handelt, werden im Falle dieser Auskunft keine Gebühren erheben. Mit freundlichen Grüßen,