Anfrage zu Meldeplattformen der Stadt München
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG).
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf u.A. der „Meldeplattform Radverkehr“ fordern Sie Bürgerinnen und Bürger auf „Anregungen zur Förderung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt München“ mitzuteilen.
Dabei können Anfragen als „Hinweis“, „Frage“ oder „Lob“ hinterlegt werden. Die einzelnen Anfragen werden dann geprüft, ggf. bearbeitet. Auch sollen Anfragen, die bearbeitet wurden öffentlich abrufbar sein. Am bekanntesten ist die Möglichkeit diese freigegeben Meldungen beim Routenplaner der MVV einzublenden.
Die Anfragen landen erst in einer Warteschleife und werden dann „freigegeben“ und bearbeitet. Bearbeitung bedeutet unter anderem: „Vertröstung“, konkrete Behebung des Problems oder auch Löschung.
Bei den Anfragen handelt sich sich im eine breite Palette städtischer Zuständigkeit, sowohl übertragener als auch eigener Wirkungskreise, womit die Möglichkeit besteht, dass Sie zu allem Auskunft erteilen:
VERFAHRENSABLÄUFE
-> Welche Verfahrensabläufe und hinterlegten Behörden/Referate/Abteilungen sind bei den jeweiligen Meldekategorien hinterlegt? Hintergrund: Meldungen werden scheinbar willkürlich abgelehnt oder mit Standardfloskeln vertröstet, während andere (selbe Kategorie) bearbeitet werden. Wie wird priorisiert?
CONTROLLING
-> Welches Bearbeitungs-Controlling ist hinterlegt? Was tut das Mobilitätsreferat dafür, dass Anfragen bearbeitet werden? Gerade viele Anfragen aus dem Bereich „Verkehrsführung“ haben den Status „Warten auf Freigabe“. Dabei geht es hier auch um Verkehrssicherheit, weil Verkehrsführung unklar ist (zB. 898319. Auch gibt es Häufungen von Meldungen (zB. Baustelle Ludwigsbrücke) - gibt es hier einen Eskalationsplan, falls Meldungen sich häufen?
RÜCKKOPPLUNG AN GREMIEN
-> Die eingesetzte Software der Firma „wer denkt was GmbH“ betont die Ebene der BürgerInnen-Beteiligung. Wie werden Anfragen mit den zuständigen Gremien des politischen Lebens, wie z.B. den Bezirksausschüssen, rückgekoppelt? Mit welchen Verbänden werden die Daten besprochen?
VERÖFFENTLICHEN DER MELDUNGEN
-> Nach welchen Kriterien werden „angenommene“ Anfragen öffentlich sichtbar? Es gibt Anfragen, die nicht öffentlich sichtbar sind. Wie zB. Anfrage auch 901710. Bitte teilen Sie hier die entsprechende Richtlinie mit.
UNFALLPRÄVENTION
-> Wie werden Daten aus der Meldeplattform in die Verkehrsplanung und Unfallprävention einfließen? An Stellen, wo es mittlerweile zu tödlichen Zusammenstößen kam (Luitpoldbrücke, August), sind Meldungen hinterlegt, wie unübersichtlich und gefährlich die Lage dort für Radfahrende ist. Welche Unterlagen/Schriftverkehr zu diesem Thema sind bereits vorhanden - stellen Sie diese bitte zur Verfügung.
OPENDATA
-> Die genutzte Software bietet eine Schnittstelle zu Opendata-Portalen an, andere Städte haben die Systeme miteinander verbunden (zB. Stadt Dormagen). Warum sind die Daten der Meldeplattform nicht im Opendata-Portal der Stadt München auswertbar und aufrufbar? Welchen Schriftverkehr gibt es in dieser Hinsicht schon?
STATISTIK
-> Wie ist die bisherige Nutzung des Portals? Gibt es Auswertungen, wenn ja: bitte stellen Sie diese zur Verfügung.
ABGRENZUNG
-> Wie grenzt sich die Plattform zu anderen Meldesystemen der LH München ab, wie zB. „Mach München besser“. Wie hoch sind die Kosten, weil verschiedene Systeme genutzt werden.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Sollte die Satzung nicht einschlägig sein, bitte ich Sie diese Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln und zu beantworten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum17. November 2021
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21. Dezember 2021
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