Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich mit einigen Fragen zur Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände des Universitätsklinikums Bonn an Sie. Laut Ihrer Website verfügen Sie über zahlreiche Parkmöglichkeiten, die über das Gelände verteilt sind. Da das Klinikgelände durch Mauern, Zäune und andere Barrieren abgegrenzt und nur durch Schranken zugänglich ist, interessiere ich mich für einige Details zur Parkraumbewirtschaftung und den damit verbundenen Regelungen.

Bitte beachten Sie, dass ich meine Fragen so formuliert habe, dass sie möglichst einfach und ohne großen Arbeitsaufwand beantwortet werden können. Ich bitte Sie, die einzelnen Fragen getrennt zu beantworten.

Frage 1: Rechtlicher Status des Klinikgeländes
Handelt es sich bei dem Gelände des Universitätsklinikums Bonn um Privatgelände oder um öffentliches Gelände?

Frage 2: Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung
Wer ist für die Parkraumbewirtschaftung auf dem Klinikgelände zuständig?

Frage 3: Durchsetzung der Parkgebühren
Wie ist die Durchsetzung der Parkgebühren auf dem Klinikgelände geregelt?

Frage 4: Kontrolle und Überwachung
Werden die Parkplätze und Parkgebühren durch das Ordnungsamt oder durch einen privaten Sicherheitsdienst kontrolliert und überwacht?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. April 2023
  • Frist
    6. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Betreff
Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn [#274858]
Datum
4. April 2023 14:26
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich mit einigen Fragen zur Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände des Universitätsklinikums Bonn an Sie. Laut Ihrer Website verfügen Sie über zahlreiche Parkmöglichkeiten, die über das Gelände verteilt sind. Da das Klinikgelände durch Mauern, Zäune und andere Barrieren abgegrenzt und nur durch Schranken zugänglich ist, interessiere ich mich für einige Details zur Parkraumbewirtschaftung und den damit verbundenen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass ich meine Fragen so formuliert habe, dass sie möglichst einfach und ohne großen Arbeitsaufwand beantwortet werden können. Ich bitte Sie, die einzelnen Fragen getrennt zu beantworten. Frage 1: Rechtlicher Status des Klinikgeländes Handelt es sich bei dem Gelände des Universitätsklinikums Bonn um Privatgelände oder um öffentliches Gelände? Frage 2: Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung Wer ist für die Parkraumbewirtschaftung auf dem Klinikgelände zuständig? Frage 3: Durchsetzung der Parkgebühren Wie ist die Durchsetzung der Parkgebühren auf dem Klinikgelände geregelt? Frage 4: Kontrolle und Überwachung Werden die Parkplätze und Parkgebühren durch das Ordnungsamt oder durch einen privaten Sicherheitsdienst kontrolliert und überwacht? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert-Sebastian Theiss-Sinzig Anfragenr: 274858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274858/ Postanschrift Robert-Sebastian Theiss-Sinzig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem G…
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Betreff
AW: Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn [#274858]
Datum
19. Mai 2023 04:01
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn“ vom 04.04.2023 (#274858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem G…
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Betreff
AW: Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn [#274858]
Datum
19. Mai 2023 04:01
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn“ vom 04.04.2023 (#274858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Mai 2023 04:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
16,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem G…
An Universitätsklinikum Bonn Details
Von
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Betreff
AW: Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn [#274858]
Datum
19. Mai 2023 16:19
An
Universitätsklinikum Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn“ vom 04.04.2023 (#274858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Universitätsklinikum Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkeitshalber und zur Kenntnis leite ich das nachstehende Anliegen weiter, …
Von
Universitätsklinikum Bonn
Betreff
WG: Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn [#274858]
Datum
23. Mai 2023 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkeitshalber und zur Kenntnis leite ich das nachstehende Anliegen weiter, welches über die [geschwärzt] eingegangen ist. Sollten Sie nicht die richtigen Ansprechpartner sein, leiten Sie die Mail bitte entsprechend weiter. [geschwärzt] [geschwärzt] Geschäftsbereich 5 Medizinmanagement Ärztliche Direktion Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. [geschwärzt], MBA ___________________________________ Email: [geschwärzt] www.ukbonn.de Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1 53127 Bonn Vorstand: [geschwärzt] Dr. Dr.h.c. mult. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Ärztlicher Direktor • Clemens [geschwärzt], Kaufmännischer Direktor und Stellv. Vorstandsvorsitzender • [geschwärzt] Dr. [geschwärzt], [geschwärzt] Med. Fakultät • Univ.-Prof. [geschwärzt], Stellv. Ärztliche Direktorin • [geschwärzt], [geschwärzt] und Patientenservice • Aufsichtsratsvorsitzender: [geschwärzt] Anstalt öffentlichen [geschwärzt] • Gerichtsstand Bonn • Finanzamt Bonn Innenstadt • USt-IdNr.: [geschwärzt] Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn • BIC [geschwärzt] • IBAN [geschwärzt] 61
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn“ [#274858]
Datum
29. Mai 2023 06:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/274858/ (I.) Am 04. April 2023 habe ich an die Universitätsklinik Bonn eine Anfrage [#274858] zum Thema "Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn" gestellt. Ich habe mich insbesondere für den rechtlichen Status des Klinikgeländes, die Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung, die Durchsetzung der Parkgebühren und die Kontrolle und Überwachung der Parkplätze interessiert. Trotz der einmonatigen gesetzlich vorgeschriebenen Frist für die Beantwortung solcher Anfragen und trotz mehrfacher Erinnerungen meinerseits, habe ich bis heute keine Antwort von der Universitätsklinik Bonn erhalten. (II.) Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG) das Recht eines jeden Bürgers auf Zugang zu Informationen festlegen. Meine Anfrage betraf Umwelt- und Verbraucherinformationen und es gibt nach meiner Kenntnis keine Ausschlussgründe, die die Universitätsklinik Bonn von der Beantwortung meiner Anfrage entbinden würden. Gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW und § 2 UIG NRW hätte die Universitätsklinik Bonn mir die gewünschten Informationen unverzüglich, spätestens jedoch nach einem Monat, zugänglich machen müssen. Da diese Frist nunmehr deutlich überschritten wurde und ich auch keine Nachricht über eventuelle Schwierigkeiten bei der Beantwortung meiner Anfrage erhalten habe, sehe ich mich gezwungen, Ihre Vermittlung in Anspruch zu nehmen. (III.) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 274858.pdf - 2023-05-19_3-unknown.eml Anfragenr: 274858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274858/
Universitätsklinikum Bonn
Sehr geehrter Herr Theiss-Sinzig, Herr Platzköster hat mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Die von Ihnen …
Von
Universitätsklinikum Bonn
Betreff
WG: Anfrage zu Parkmöglichkeiten und Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Universitätsklinik Bonn [#274858]
Datum
31. Mai 2023 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Theiss-Sinzig, Herr Platzköster hat mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Die von Ihnen gewünschten Information können Sie sich in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen. Daher sind wir zu keiner weiteren Auskunftserteilung verpflichtet (vgl. § 5 Abs. 4 IFG). Sie finden die gewünschten Informationen ... zu Ihrer Frage 1 ("Rechtlicher Status des Klinikgeländes Handelt es sich bei dem Gelände des Universitätsklinikums Bonn um Privatgelände oder um öffentliches Gelände?") ... in § 1 Abs. 2 UKVO, abrufbar unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=11181&aufgehoben=N&det_id=571827&anw_nr=2&menu=0&sg=0 ... zu Ihrer Frage 2 ("Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung Wer ist für die Parkraumbewirtschaftung auf dem Klinikgelände zuständig?") unter https://www.ukbonn.de/ueber-uns/zentrale-bereiche/fuer-beschaeftigte/ukb-mobil/ zu Ihrer Frage 3: ("Durchsetzung der Parkgebühren Wie ist die Durchsetzung der Parkgebühren auf dem Klinikgelände geregelt?") unter https://www.ukbonn.de/patient_innen/anfahrt-und-lageplan/ und zu Ihrer Frage 4 ("Kontrolle und Überwachung - Werden die Parkplätze und Parkgebühren durch das Ordnungsamt oder durch einen privaten Sicherheitsdienst kontrolliert und überwacht?") in Ziffer 2.3 der "Vertragsbedingungen über die Nutzung der Parkeinrichtung mit Parkschein/Einfuhrgenehmigung/Funktionskarten". Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.