Anfrage zu Personen der "Ordnungsbehörde"

Anfrage an: Stadt Erfurt

Können Sie kurz erklären, warum die Personen, die in der Erfurter Innenstadt als "Ordnungsbehörde" patrouillieren, immer häufiger Uniformen tragen, die an die Polizei oder das Militär erinnern?

Hat die Schutzausrüstung, wie z.B. Westen, eine spezielle Schutzfunktion gegen Hieb-, Stich- oder Schusswaffen? Wird die Verwendung dieser Ausrüstung vom Arbeitgeber oder durch eine bestimmte Vorschrift vorgeschrieben?

Gab es besondere Ereignisse, die die Verwendung von Schutzausrüstung erforderlich gemacht haben? Wenn ja, welche waren das?

Können Personen der Ordnungsbehörde Personen mithilfe von Handschellen festnehmen? Was ist die Rechtsgrundlage dafür?

Wurde die Ausrüstung und das Erscheinungsbild der Personen gezielt gewählt, um bestimmte Effekte zu erzielen? Wenn ja, welche sind das?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Personen der "Ordnungsbehörde" [#276775]
Datum
19. April 2023 22:57
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Sie kurz erklären, warum die Personen, die in der Erfurter Innenstadt als "Ordnungsbehörde" patrouillieren, immer häufiger Uniformen tragen, die an die Polizei oder das Militär erinnern?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Hat die Schutzausrüstung, wie z.B. Westen, eine spezielle Schutzfunktion gegen Hieb-, Stich- oder Schusswaffen? Wird die Verwendung dieser Ausrüstung vom Arbeitgeber oder durch eine bestimmte Vorschrift vorgeschrieben?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gab es besondere Ereignisse, die die Verwendung von Schutzausrüstung erforderlich gemacht haben? Wenn ja, welche waren das?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Können Personen der Ordnungsbehörde Personen mithilfe von Handschellen festnehmen? Was ist die Rechtsgrundlage dafür?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wurde die Ausrüstung und das Erscheinungsbild der Personen gezielt gewählt, um bestimmte Effekte zu erzielen? Wenn ja, welche sind das? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276775/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Erfurt
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Nachfolgendes mitteilen. Die Dienstkl…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
AW: Anfrage zu Personen der "Ordnungsbehörde" [#276775]
Datum
20. April 2023 17:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Nachfolgendes mitteilen. Die Dienstkleidung der Vollzugsdienstkräfte der Stadtverwaltung Erfurt unterscheidet sich deutlich von denen der Polizei und der Bundeswehr. Zudem ist die Kleidung mit dem Schriftzug "Ordnungsbehörde" gekennzeichnet, sodass sich eine Verwechslung ausschließt. Die zur Verwendung kommenden Schutzwesten bieten einen Schutz gegen Stichwaffen und einer ballistischen Schusseinwirkung bis 9mm. Sie dienen ausschließlich dem Schutz der Mitarbeiter vor möglichen Gefahren und bedürfen bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben keiner gesonderten Trageerlaubnis. Einen konkreten Anlass aufgrund der Einwirkung von Personen auf Vollzugsdienstkräfte mit einer Stich- oder Schusswaffe gab es bis dato nicht. Die Anwendung von Handfesseln zum Festhalten einer Person ist den Thüringer Ordnungsbehörden im Rahmen des unmittelbaren Zwangs gestattet (siehe hierzu § 51 Abs. 2 S. 1 ThürVwZVG i. V. m. § 63 PAG). Eine Festnahme erfolgt ausschließlich vonseiten der Polizei. Mit freundlichen Grüßen