Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie folgende Fragen, jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2022, 2021 und 2020 für den Bereich des ruhenden Verkehrs mit dem Schwerpunkt auf Privatanzeige/Drittanzeige/Fremdanzeigen - im Folgenden nur noch 'Privatanzeigen' genannt:
* Wie viele Privatanzeigen sind bei Ihnen eingegangen?
* Wie viele Verfahren konnten aufgrund der Privatanzeigen eingeleitet werden?
* Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes bestandskräftig?
* Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Bußgeldes bestandskräfig?
* In wie vielen Fällen haben Sie vom Opportunitätsprinzip nach § 47 Absatz 1 OWiG Gebrauch gemacht und Privatanzeige nicht eingeleitet, nicht weiter verfolgt oder eingestellt?
* Wie viele Verfahren mussten aufgrund von Fristüberschreitungen wieder eingestellt werden?
* Wird erfasst, auf welchem Wege die Eingabe der Privatanzeigen erfolgt? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Art der Eingabe nach Jahr auf. (z.B. postalisch/telefonisch/E-Mail/Webformular)
* Wird erfasst, ob Privatanzeigen über Plattformen wie https://weg.li (früher Wegeheld) eingereicht werden? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Jahr auf.
Sofern Sie mangels expliziter Datenerfassung eine Frage nicht beantworten können, bitte ich Sie um eine Begründung und die Beantwortung der restlichen Fragen. Sofern eine Frage auf Grund von noch laufenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden kann, bitte ich Sie um die Übermittlung der Zahlen zum Tage der Bearbeitung dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum4. März 2023
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12. April 2023
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