Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie folgende Fragen, jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2022, 2021 und 2020 für den Bereich des ruhenden Verkehrs mit dem Schwerpunkt auf Privatanzeige/Drittanzeige/Fremdanzeigen - im Folgenden nur noch 'Privatanzeigen' genannt:

* Wie viele Privatanzeigen sind bei Ihnen eingegangen?
* Wie viele Verfahren konnten aufgrund der Privatanzeigen eingeleitet werden?
* Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes bestandskräftig?
* Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Bußgeldes bestandskräfig?
* In wie vielen Fällen haben Sie vom Opportunitätsprinzip nach § 47 Absatz 1 OWiG Gebrauch gemacht und Privatanzeige nicht eingeleitet, nicht weiter verfolgt oder eingestellt?
* Wie viele Verfahren mussten aufgrund von Fristüberschreitungen wieder eingestellt werden?
* Wird erfasst, auf welchem Wege die Eingabe der Privatanzeigen erfolgt? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Art der Eingabe nach Jahr auf. (z.B. postalisch/telefonisch/E-Mail/Webformular)
* Wird erfasst, ob Privatanzeigen über Plattformen wie https://weg.li (früher Wegeheld) eingereicht werden? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Jahr auf.

Sofern Sie mangels expliziter Datenerfassung eine Frage nicht beantworten können, bitte ich Sie um eine Begründung und die Beantwortung der restlichen Fragen. Sofern eine Frage auf Grund von noch laufenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden kann, bitte ich Sie um die Übermittlung der Zahlen zum Tage der Bearbeitung dieser Anfrage.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten …
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#272044]
Datum
4. März 2023 09:22
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie folgende Fragen, jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2022, 2021 und 2020 für den Bereich des ruhenden Verkehrs mit dem Schwerpunkt auf Privatanzeige/Drittanzeige/Fremdanzeigen - im Folgenden nur noch 'Privatanzeigen' genannt: * Wie viele Privatanzeigen sind bei Ihnen eingegangen? * Wie viele Verfahren konnten aufgrund der Privatanzeigen eingeleitet werden? * Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes bestandskräftig? * Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Bußgeldes bestandskräfig? * In wie vielen Fällen haben Sie vom Opportunitätsprinzip nach § 47 Absatz 1 OWiG Gebrauch gemacht und Privatanzeige nicht eingeleitet, nicht weiter verfolgt oder eingestellt? * Wie viele Verfahren mussten aufgrund von Fristüberschreitungen wieder eingestellt werden? * Wird erfasst, auf welchem Wege die Eingabe der Privatanzeigen erfolgt? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Art der Eingabe nach Jahr auf. (z.B. postalisch/telefonisch/E-Mail/Webformular) * Wird erfasst, ob Privatanzeigen über Plattformen wie https://weg.li (früher Wegeheld) eingereicht werden? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Jahr auf. Sofern Sie mangels expliziter Datenerfassung eine Frage nicht beantworten können, bitte ich Sie um eine Begründung und die Beantwortung der restlichen Fragen. Sofern eine Frage auf Grund von noch laufenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden kann, bitte ich Sie um die Übermittlung der Zahlen zum Tage der Bearbeitung dieser Anfrage. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272044/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Sehr << Antragsteller:in >> Die Verkehrsüberwachung (Überwachung des ruhenden Verkehrs) des Bürger- u…
Von
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Betreff
Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#272044]
Datum
13. März 2023 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Die Verkehrsüberwachung (Überwachung des ruhenden Verkehrs) des Bürger- und Ordnungsamtes ist im gesamten Duisburger Stadtgebiet tätig. Neben dem Revierdienst erfolgen von den eingesetzten Überwachungskräften auch intensivere Kontrollen an bekannten Schwerpunkten und aufgrund von Beschwerdelagen. Die Kontrollen der Verkehrsüberwachung können aber - auch in Bereichen, die intensiver kontrolliert werden - immer nur punktuell erfolgen. Aus diesem Grund weist die Verkehrsüberwachung Beschwerdeführer*innen darauf hin, dass entsprechende Dritt-Anzeigen über verkehrswidrig geparkte Kraftfahrzeuge auch direkt von den Beschwerdeführern*innen gestellt werden können. Nachdem dies eingangs nur mittels einer E-Mail möglich war (postalische Meldungen liegen kaum vor), wurde vor einigen Jahren - um alle für die Einleitung eines Verfahrens erforderlichen Daten zu erheben und die Mitteilung für den*die Beschwerdeführer*in zu vereinfachen - im Internet-Auftritt der Stadt ein entsprechendes Online-Formular bereitgestellt. Die hierüber abgesandten Dritt-Anzeigen gehen bei der Verkehrsüberwachung mittels E-Mail als PDF-Datei ein und werden aktuell noch händisch verarbeitet und in das genutzte EDV-Verfahren eingegeben. Das derzeit angebotene PDF-Formular wird seitens der Verkehrs-überwachung nur als Übergangslösung angesehen. Aktuell laufen die ersten Gespräche zur Bereitstellung der Meldemöglichkeiten in einer städtischen App. Hierdurch würde für die Melder eine zeitgemäße und komfortablere Möglichkeit der Erstellung der Meldung (z.B. die direkte Einbindung eines im Zusammenhang mit der Meldung erstellten Fotos) angeboten. Darüber hinaus wäre die Möglichkeit gegeben, dass die aus der App gemeldeten Daten medienbruchfrei über eine Schnittstelle in das eingesetzte EDV-Verfahren übernommen werden. In diesem Prozess ist auch eine Rückmeldung an den*die Ersteller*in der Anzeige vorgesehen. In den Jahren 2020 - 2022 sind jährlich ca. 5.000 Drittanzeigen bei der Verkehrsüberwachung eingegangen. Davon werden ca. 2.500 Verfahren jährlich eingeleitet. Eine Auswertung der Daten ist mit eingesetzten EDV-Programm nicht möglich, so dass die Angaben geschätzt werden müssen. Die Aufschlüsselung zwischen Verwarn- und Bußgeldverfahren ist aus den o. a. Grund ebenfalls nicht möglich. Grundsätzlich werden alle eingehenden Drittanzeigen geprüft und weiterverfolgt. Gründe für die Einstellung von Verfahren bei Drittanzeigen sind im Wesentlichen fehlende Absenderangaben, fehlenden Fotos, fehlende Angaben zur genauen Örtlichkeit und/oder Zeit und Meldungen über Kfz, die auf nicht-öffentlichen Flächen stehen. Eine Auswertung über Verfahren, welche aufgrund von Fristüberschreitungen eingestellt werden ist nicht möglich. Auf welchen Weg Drittanzeigen gestellt werden wird nicht erfasst und kann nur geschätzt werden. Ca. 45% der Drittanzeigen werden über das Online-Formular gestellt. Ebenfalls 45% erfolgen per Mail und ca. 10% erfolgen über eine App (z.B. Stadtpate, Wegeheld). Mit freundlichen Grüßen