Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr

Anfrage an: Stadt Stutensee

bitte beantworten Sie folgende Fragen, jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2023 und 2024 für den Bereich des ruhenden Verkehrs mit dem Schwerpunkt auf Privatanzeige/Drittanzeige/Fremdanzeigen - im Folgenden nur noch 'Privatanzeigen' genannt:

* Wie viele Privatanzeigen sind bei Ihnen eingegangen?
* Wie viele Verfahren konnten aufgrund der Privatanzeigen eingeleitet werden?
* Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes bestandskräfig?
* Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Bußgeldes bestandskräfig?
* In wie vielen Fällen haben Sie vom Opportunitätsprinzip nach § 47 Absatz 1 OWiG Gebrauch gemacht und Privatanzeige nicht eingeleitet, nicht weiter verfolgt oder eingestellt?
* Wie viele Verfahren mussten aufgrund von Fristüberschreitungen wieder eingestellt werden?
* Wird erfasst, auf welchem Wege die Eingabe der Privatanzeigen erfolgt? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Art der Eingabe nach Jahr auf. (z.B. postalisch/telefonisch/E-Mail/Webformular)
* Wird erfasst, ob Privatanzeigen über Plattformen wie https://weg.li (früher Wegeheld) eingereicht werden? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Jahr auf.

Sofern Sie mangels expliziter Datenerfassung eine Frage nicht beantworten können, bitte ich Sie um eine Begründung und die Beantwortung der restlichen Fragen. Sofern eine Frage auf Grund von noch laufenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden kann, bitte ich Sie um die Übermittlung der Zahlen zum Tage der Bearbeitung dieser Anfrage.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte beantworten Sie folgende Fra…
An Stadt Stutensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#297066]
Datum
13. Januar 2024 15:26
An
Stadt Stutensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte beantworten Sie folgende Fragen, jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2023 und 2024 für den Bereich des ruhenden Verkehrs mit dem Schwerpunkt auf Privatanzeige/Drittanzeige/Fremdanzeigen - im Folgenden nur noch 'Privatanzeigen' genannt: * Wie viele Privatanzeigen sind bei Ihnen eingegangen? * Wie viele Verfahren konnten aufgrund der Privatanzeigen eingeleitet werden? * Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes bestandskräfig? * Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Bußgeldes bestandskräfig? * In wie vielen Fällen haben Sie vom Opportunitätsprinzip nach § 47 Absatz 1 OWiG Gebrauch gemacht und Privatanzeige nicht eingeleitet, nicht weiter verfolgt oder eingestellt? * Wie viele Verfahren mussten aufgrund von Fristüberschreitungen wieder eingestellt werden? * Wird erfasst, auf welchem Wege die Eingabe der Privatanzeigen erfolgt? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Art der Eingabe nach Jahr auf. (z.B. postalisch/telefonisch/E-Mail/Webformular) * Wird erfasst, ob Privatanzeigen über Plattformen wie https://weg.li (früher Wegeheld) eingereicht werden? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Jahr auf. Sofern Sie mangels expliziter Datenerfassung eine Frage nicht beantworten können, bitte ich Sie um eine Begründung und die Beantwortung der restlichen Fragen. Sofern eine Frage auf Grund von noch laufenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden kann, bitte ich Sie um die Übermittlung der Zahlen zum Tage der Bearbeitung dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297066/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Stutensee
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe ihre Nachricht an den zuständig…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
WG: Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#297066]
Datum
15. Januar 2024 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe ihre Nachricht an den zuständigen Mitarbeiter, Herrn Steinel, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr“ vom 13.01.2…
An Stadt Stutensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#297066]
Datum
18. Februar 2024 16:04
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr“ vom 13.01.2024 (#297066) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie, anders als in der ursprünglichen Anfrage formuliert, das aktuelle Jahr 2024 unberücksichtigt lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Stutensee
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe ihre E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Steinel, we…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
AW: WG: Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#297066]
Datum
19. Februar 2024 07:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe ihre E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Steinel, weitergeleitet. Bitte senden Sie die E-Mails künftig direkt dorthin an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Stutensee
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Anfrage sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ermit…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
AW: WG: Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#297066]
Datum
21. Februar 2024 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Anfrage sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ermittlung und Auswertung der von Ihnen gewünschten Daten keine einfache Auskunft in geringem Umfang darstellt und somit auch nicht kostenfrei ist. Der Gebührenrahmen nach unserer Verwaltungsgebührensatzung sieht je nach Umfang eine Rahmengebühr zwischen 10,00 EUR und 2.500 EUR vor. Wir gehen davon aus, dass sich diese dem Aufwand entsprechend auf voraussichtlich ca. 150,00 EUR belaufen würde, dies ist aber nur eine Schätzung. Des Weiteren möchten wir auch mitteilen, dass Sie aufgrund der derzeitigen Situation mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen müssen. Hierzu verweisen wir Sie auf den § 7 Abs. 7 Satz 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), wonach eine Verlängerung der Frist nach § 7 Abs. 7 Satz 1 LIFG auf bis zu drei Monate zulässig ist, soweit eine Antragsbearbeitung innerhalb der Monatsfrist insbesondere wegen Umfang oder Komplexität der begehrten amtlichen Informationen nicht möglich ist. Geben Sie uns bitte Bescheid, ob wir eine weitere Antragsbearbeitung vornehmen sollen. Des Weiteren würde unsere Amtsleitung, Herrn Schoch, Sie gerne auf ein persönliches Gespräch zur weiteren Handhabung von Privatanzeigen einladen. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie per Telefon unter 07244 969-253 mit uns Kontakt aufnehmen würden, um einen konkreten Termin vereinbaren zu können. Vielen Dank!

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freund…
An Stadt Stutensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#297066]
Datum
22. Februar 2024 20:45
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297066/