Anfrage zu Quittungen nach Polizeikontrollen

1. Die Anzahl der ausgestellten und angenommenen "Quittungen" der Polizei Bremen nach Personenkontrollen an "besonderen Kontrollorten".
Auf der Seite der Polizei Bremen werden diese auch als Kontrollbescheinigungen bezeichnet (https://www.polizei.bremen.de/dienststellen/personenkontrollen-46824).

1.1. Aufgeteilt nach ausgehädigten "Quittungen" in gedruckter und digitaler Form

1.2. Sowie alle Begründungen der quittierten Kontrollen mit Anzahl der jeweiligen Kategorie.

1.3. Zu wie vielen Kontrollen kam es an diesen "besonderen Kontrollorten" insgesamt im Zeitraum seit die "Quittungen" verpflichtend angeboten werden müssen?

2. Gab es Beschwerden über nicht ausgestellte "Quittungen"

2.1. Falls ja, zu welchen Folgen kam es aufgrund der Beschwerden für die jeweiligen Polizisten und Betroffenen.

3. Kam es zu Beschwerden/Anzeigen aufgrund von vermeintlich widerrechtlichen Polizeikontrollen bei denen die "Quittungen" als Hilfsmittel bei der Beschwerde, vor Gericht, etc. verwendet wurden?

3.1. Zu welchen Folgen/Urteilen kam es für die jeweils beteiligten Polizisten?

4. Falls dazu Informationen vorliegen, in wie viel Fällen wurde die "Quittung" angeboten und in wie vielen Fällen wurde sie angefordert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Fabian Wilmes
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der ausgest…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Fabian Wilmes
Betreff
Anfrage zu Quittungen nach Polizeikontrollen [#296546]
Datum
7. Januar 2024 23:37
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der ausgestellten und angenommenen "Quittungen" der Polizei Bremen nach Personenkontrollen an "besonderen Kontrollorten". Auf der Seite der Polizei Bremen werden diese auch als Kontrollbescheinigungen bezeichnet (https://www.polizei.bremen.de/dienststellen/personenkontrollen-46824). 1.1. Aufgeteilt nach ausgehädigten "Quittungen" in gedruckter und digitaler Form 1.2. Sowie alle Begründungen der quittierten Kontrollen mit Anzahl der jeweiligen Kategorie. 1.3. Zu wie vielen Kontrollen kam es an diesen "besonderen Kontrollorten" insgesamt im Zeitraum seit die "Quittungen" verpflichtend angeboten werden müssen? 2. Gab es Beschwerden über nicht ausgestellte "Quittungen" 2.1. Falls ja, zu welchen Folgen kam es aufgrund der Beschwerden für die jeweiligen Polizisten und Betroffenen. 3. Kam es zu Beschwerden/Anzeigen aufgrund von vermeintlich widerrechtlichen Polizeikontrollen bei denen die "Quittungen" als Hilfsmittel bei der Beschwerde, vor Gericht, etc. verwendet wurden? 3.1. Zu welchen Folgen/Urteilen kam es für die jeweils beteiligten Polizisten? 4. Falls dazu Informationen vorliegen, in wie viel Fällen wurde die "Quittung" angeboten und in wie vielen Fällen wurde sie angefordert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Wilmes Anfragenr: 296546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296546/ Postanschrift Fabian Wilmes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Wilmes

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Der Senator für Inneres
Sehr geehrter Herr Wilmes, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#296546] auf Informationszu…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN] Anfrage zu Quittungen nach Polizeikontrollen [#296546]
Datum
7. Februar 2024 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilmes, im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#296546] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 07. Januar 2024. 1. Anzahl der ausgestellten und angenommenen "Quittungen" der Polizei Bremen nach Personenkontrollen an besonderen Kontrollorten Es wurden in 2022 und 2023 insgesamt 42 Kontrollbescheinigungen ausgestellt (36 in 2022 und 6 in 2023). Die Quittungen wurden entweder in gedruckter Form, als QR Code oder analog ausgestellt und von der jeweils betroffenen Person angenommen. 1.1 Aufteilung nach ausgehändigten "Quittungen" in gedruckter und digitaler Form In 2022 und 2023 wurden insgesamt 23 Kontrollquittungen ausgedruckt und 7 QR Codes aus-gestellt. 1.2 Begründungen aller quittierten Kontrollen mit Anzahl der jeweiligen Kategorie Folgende Gründe sind für eine Kontrolle möglich: 1. anderer Grund 2. Fahndungslage nach Kenntnis eines vorhergehenden Delikts 3. Erkennbar konspiratives Verhalten 4. Ansprechen offenbar unbekannter Person 5. Verhalten entgegen der üblichen Verhaltensweisen 6. Ähnlichkeit zu einer aktuell gesuchten Person / Gruppe Auf die Datensätze aus 2022 kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zurückgegriffen werden. Bei der Auswertung der Kontrollgründe ist eine Unterscheidung nach den Parametern mit oder ohne Kontrollquittung technisch nicht möglich. D.h., es kann nicht zwischen Kontrolle mit aus-gegebener Kontrollquittung und einer Kontrolle ohne Aushändigung einer Kontrollquittung un-terschieden werden. Insgesamt wurden die 38 durchgeführten Kontrollen in 2023 angesichts folgender Gründe durchgeführt: 31 x Verhalten entgegen der üblichen Verhaltensweisen 3 x Erkennbar konspiratives Verhalten 4 x anderer Grund 1.3 Anzahl der Kontrollen an besonderen Kontrollorten insgesamt im Zeitraum seit die "Quit-tungen" verpflichtend angeboten werden müssen Die Norm (§ 27 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) BremPolG) schreibt vor, dass ein Verhalten Auslöser für die Kontrolle sein muss, sodass eine Kontrolle auf Grund des Verhaltens der Person erforderlich ist. Seit Einführung der Kontrollquittungen führte die Polizei Bremen 113 entsprechend dokumen-tierte Kontrollen an besonderen Kontrollorten durch. 2. Beschwerden über nicht ausgestellte "Quittungen" Bei der Polizei Bremen sind keine Beschwerden über nicht ausgestellte Kontrollbescheinigun-gen eingegangen. 2.1 Beschwerdefolgen für jeweilige Polizisten und Betroffene Mangels eingegangener Beschwerden liegen auch zur Frage der Beschwerdefolgen keine Da-ten vor (vgl. Antwort auf Frage 2). 3. Beschwerden/Anzeigen aufgrund von vermeintlich widerrechtlichen Polizeikontrollen bei denen die "Quittungen" als Hilfsmittel bei der Beschwerde, vor Gericht, etc. verwendet wurden Hierzu liegen der Polizei Bremen keine bekannten Fälle vor. 4. Anzahl der Fälle, in denen "Quittungen" angeboten und angefordert wurden Hierzu liegen keine validen Informationen vor. Grundsätzlich wird den kontrollierten Personen die Kontrollquittung proaktiv angeboten. Mit freundlichen Grüßen