Anfrage zu Reproduktionszahl

Mit Erstaunen entnehme ich der Darstellung der Bundesregierung soeben, dass die Reproduktionszahl bzgl. COVID 19 wieder steigt, obwohl die Anzahl Neuinfizierter sinkt. Auch die Anzahl der Akut infizierten (Gesamtanzahl - Schätzwert der Genesenen - Tote) liegt gerade noch bei ca. 35.000 bundesweit und sinkt täglich.
Der Formel zur Berechnung des Schätzwertes "Basisreproduktionszahl" entnehme ich, dass es sich hierbei um das Produkt aus "Anzahl der Kontakte eines Infizierten" x "mittlere Dauer der Infektiosität" x "Wahrscheinlichkeit der Infektion bei Kontakt" handelt. Steigt also durch teilweise Öffnungsmaßnahmen die Anzahl der Kontakte sowie auch die Wahrscheinlichkeit der Infektion bei Kontakt wieder, muss doch zweifelsohne die Reproduktionsrate auch wieder steigen.
Ich möchte daher gerne erfahren, wie die Reproduktionsrate bei einem bisher herkömmlichen Grippevirus lag und in wie weit die Kennzahl "Basisreproduktionsrate" unter 1 gehalten werden kann, wenn die Anzahl der möglichen Kontakte durch zwangsweise notwendige diverse Lockerungsmaßnahmen wieder steigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • 33 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Erstaunen entne…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Reproduktionszahl [#185501]
Datum
28. April 2020 08:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Erstaunen entnehme ich der Darstellung der Bundesregierung soeben, dass die Reproduktionszahl bzgl. COVID 19 wieder steigt, obwohl die Anzahl Neuinfizierter sinkt. Auch die Anzahl der Akut infizierten (Gesamtanzahl - Schätzwert der Genesenen - Tote) liegt gerade noch bei ca. 35.000 bundesweit und sinkt täglich. Der Formel zur Berechnung des Schätzwertes "Basisreproduktionszahl" entnehme ich, dass es sich hierbei um das Produkt aus "Anzahl der Kontakte eines Infizierten" x "mittlere Dauer der Infektiosität" x "Wahrscheinlichkeit der Infektion bei Kontakt" handelt. Steigt also durch teilweise Öffnungsmaßnahmen die Anzahl der Kontakte sowie auch die Wahrscheinlichkeit der Infektion bei Kontakt wieder, muss doch zweifelsohne die Reproduktionsrate auch wieder steigen. Ich möchte daher gerne erfahren, wie die Reproduktionsrate bei einem bisher herkömmlichen Grippevirus lag und in wie weit die Kennzahl "Basisreproduktionsrate" unter 1 gehalten werden kann, wenn die Anzahl der möglichen Kontakte durch zwangsweise notwendige diverse Lockerungsmaßnahmen wieder steigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185501 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage zu Reproduktionszahl [#185501]
Datum
29. April 2020 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
WG: Reproduktionszahl [#185501] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. April 2020. Au…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Reproduktionszahl [#185501]
Datum
18. Mai 2020 18:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. April 2020. Ausführungen zur Reproduktionszahl R und ihre Bedeutung für die Bewertung der Lage finden Sie in den Antworten des Robert Koch-Instituts auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html Mit freundlichen Grüßen