Anfrage zu Social Media Post

am 12.07.2023 postete Herr Markus Söder ein Bild bei Twitter, dass er sein Versprechen gehalten hat und 45.000 Polizisten eingestellt hat (Link zum Post: https://twitter.com/Markus_Soeder/status/1679038437255512064?s=20).

Folgende Fragen würden mich politisch interessieren:

- In welchem Zeitraum wurden 45.000 Menschen im aktiven Polizeidienst eingestellt?
- Wie viele Menschen haben im selben Zeitraum den aktiven Polizeidienst verlassen (z.B. durch Eintritt in Pension/Rente, Kündigung oder andere Dinge).
Eine Aufschlüsselung nach Gründen der zweiten Frage ist nicht notwendig.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 12.07.2023 postete Herr Markus …
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Social Media Post [#283818]
Datum
13. Juli 2023 10:43
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 12.07.2023 postete Herr Markus Söder ein Bild bei Twitter, dass er sein Versprechen gehalten hat und 45.000 Polizisten eingestellt hat (Link zum Post: https://twitter.com/Markus_Soeder/status/1679038437255512064?s=20). Folgende Fragen würden mich politisch interessieren: - In welchem Zeitraum wurden 45.000 Menschen im aktiven Polizeidienst eingestellt? - Wie viele Menschen haben im selben Zeitraum den aktiven Polizeidienst verlassen (z.B. durch Eintritt in Pension/Rente, Kündigung oder andere Dinge). Eine Aufschlüsselung nach Gründen der zweiten Frage ist nicht notwendig. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283818/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Social Media Post“ vom 13.07.2023 (#283818) wurde von I…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Social Media Post [#283818]
Datum
15. August 2023 11:33
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Social Media Post“ vom 13.07.2023 (#283818) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Social Media Post“ vom 13.07.2023 (#283818) wurde von I…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Social Media Post [#283818]
Datum
15. August 2023 11:33
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Social Media Post“ vom 13.07.2023 (#283818) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bayerische Staatskanzlei
[Vorgang: 1245634] FragDenStaat.de 45.000 Polizisten Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
[Vorgang: 1245634] FragDenStaat.de 45.000 Polizisten
Datum
30. November 2023 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Juli 2023. Bei der Zahl „45.000“ handelt es sich um den Gesamtbestand der Stellen im Staatshaushalt für alle Beschäftigten der Bayerischen Polizei. Die Bayerische Polizei erhielt aufgrund mehrerer Programme der Staatsregierung zur personellen Stärkung sowie aufgrund des Koalitionsvertrags „Für ein bürgernahes Bayern“ in den Jahren von 2017 bis 2023 insgesamt 3.500 zusätzliche Stellen. Seit 2017 gab es bis zum Einstellungstermin im März 2023 rund 11.000 Neueinstellungen. Dem standen in den Jahren von 2017 mit 2022 rund 7.000 Ruhestandseintritte gegenüber. Im Übrigen dürfen wir darauf hinweisen, dass sich der Auskunftsanspruch aus Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes nicht auf den Bereich der Polizei erstreckt (Art. 39 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 des Bayerischen Datenschutzge-setzes). Mit freundlichen Grüßen