Anfrage zu § 59 SächsPVDG

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Guten Tag,

im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden:

- sämtliche Kommunikation zwischen Ihnen und anderen Behörden, insbesondere den Polizeidirektionen und dem Landeskriminalamt, zur Anordnung und dem Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität nach § 59 Abs. 1 SächsPVDG.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Louisa Hattendorff
Louisa Hattendorff
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte …
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
Louisa Hattendorff
Betreff
Anfrage zu § 59 SächsPVDG [#284610]
Datum
25. Juli 2023 10:29
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden: - sämtliche Kommunikation zwischen Ihnen und anderen Behörden, insbesondere den Polizeidirektionen und dem Landeskriminalamt, zur Anordnung und dem Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität nach § 59 Abs. 1 SächsPVDG. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284610/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsmitteilung
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsmitteilung
Datum
25. Juli 2023 14:11
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.pgp
11 Bytes
openpgp-encrypted-message.asc
4,8 KB


Louisa Hattendorff
Louisa Hattendorff
AW: Eingangsmitteilung [#284610] Guten Tag, leider sehe ich keinen Nachrichteninhalt und kann Ihren Anhang nicht …
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
Louisa Hattendorff
Betreff
AW: Eingangsmitteilung [#284610]
Datum
2. August 2023 15:12
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider sehe ich keinen Nachrichteninhalt und kann Ihren Anhang nicht öffnen. Können Sie die Nachricht bitte noch einmal senden? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284610/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsmitteilung Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6014/1/2 Sehr <<…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsmitteilung
Datum
4. August 2023 13:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6014/1/2 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. Juli 2023 sowie vom 02. August 2023, dessen Eingang hiermit bestätigt wird. Bitte beachten Sie das beiliegende Informationsblatt. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Sehr geehrte Frau Hattendorf, auf Ihren unten stehenden Antrag hat meine Dienststelle den anhängenden Verwaltungs…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: Anfrage zu § 59 SächsPVDG [#284610]
Datum
19. September 2023 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hattendorf, auf Ihren unten stehenden Antrag hat meine Dienststelle den anhängenden Verwaltungsakt erlassen. Eine postalische Zustellung unter der von Ihnen mitgeteilten Anschrift war nicht möglich. Ich bitte daher um Prüfung der angegebenen Anschrift und ggf. Korrekturmeldung bis zum 29. September 2023 an mein Haus, damit eine ordnungsgemäße Zustellung erfolgen kann. Den Verwaltungsakt erhalten Sie anliegend vorab zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen