Anfrage zu § 59 SächsPVDG

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG)

Guten Tag,

im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte ich Sie, mir eine Übersicht sämtlicher Anordnungen und Einsätze technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität nach § 59 Abs. 1 SächsPVDG mit folgenden Informationen zuzusenden:

- Anzahl der Anordnungen und Einsätze
- Einsatzort (Straßenabschnitte), Zeitraum und Anlass der Anordnungen und Einsätze
- Art des Einsatzes, insbesondere ob mobile oder stationäre Aufzeichnungsgeräte eingesetzt wurde
- Art der erhobenen Daten, insbesondere ob biometrische Daten erhoben wurden
- Erfolg der Maßnahme, z.B. Fahndungserfolge (Aufschlüsselung nach Delikten)
- Art der personenbezogenen Daten, mit denen die Aufzeichnungen abgeglichen wurden und in welchen Datenbanken diese gespeichert sind
- Zahl der Personen, deren zur Identifizierung unbedingt erforderliche Daten zum automatisierten Abgleich herangezogen wurden (vgl. § 59 Abs. 3 S. 1 SächsPVDG)
- Zahl und Quote der Erfolgs- bzw. Fehltreffer beim automatisierten Abgleich mit anderen personenbezogen Daten

Darüber hinaus bitte ich Sie, mit folgende Informationen zukommen zu lassen:

- Ergebnisse der Prüfungen nach § 59 Abs. 3 S. 2, 3 SächsPVDG
- Dokumentationen der Entscheidungsgrundlagen einschließlich der Lageerkenntnisse nach § 59 Abs. 1 S. 3 SächsPVDG, die zu dem jeweiligen Einsatz geführt haben
- Dokument der letzten Anordnung gem. § 59 Abs. 1 SächsPVDG
- Eingesetzte Soft- und Hardware der Aufzeichnungsgeräte, insbesondere von welchem Unternehmen dieser hergestellt wurden

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 4 Abs. 1 IFS/ § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Louisa Hattendorff
Louisa Hattendorff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG, Umweltinformationsges…
An Polizeidirektion Chemnitz Details
Von
Louisa Hattendorff
Betreff
Anfrage zu § 59 SächsPVDG [#284613]
Datum
25. Juli 2023 10:39
An
Polizeidirektion Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte ich Sie, mir eine Übersicht sämtlicher Anordnungen und Einsätze technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität nach § 59 Abs. 1 SächsPVDG mit folgenden Informationen zuzusenden: - Anzahl der Anordnungen und Einsätze - Einsatzort (Straßenabschnitte), Zeitraum und Anlass der Anordnungen und Einsätze - Art des Einsatzes, insbesondere ob mobile oder stationäre Aufzeichnungsgeräte eingesetzt wurde - Art der erhobenen Daten, insbesondere ob biometrische Daten erhoben wurden - Erfolg der Maßnahme, z.B. Fahndungserfolge (Aufschlüsselung nach Delikten) - Art der personenbezogenen Daten, mit denen die Aufzeichnungen abgeglichen wurden und in welchen Datenbanken diese gespeichert sind - Zahl der Personen, deren zur Identifizierung unbedingt erforderliche Daten zum automatisierten Abgleich herangezogen wurden (vgl. § 59 Abs. 3 S. 1 SächsPVDG) - Zahl und Quote der Erfolgs- bzw. Fehltreffer beim automatisierten Abgleich mit anderen personenbezogen Daten Darüber hinaus bitte ich Sie, mit folgende Informationen zukommen zu lassen: - Ergebnisse der Prüfungen nach § 59 Abs. 3 S. 2, 3 SächsPVDG - Dokumentationen der Entscheidungsgrundlagen einschließlich der Lageerkenntnisse nach § 59 Abs. 1 S. 3 SächsPVDG, die zu dem jeweiligen Einsatz geführt haben - Dokument der letzten Anordnung gem. § 59 Abs. 1 SächsPVDG - Eingesetzte Soft- und Hardware der Aufzeichnungsgeräte, insbesondere von welchem Unternehmen dieser hergestellt wurden Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 4 Abs. 1 IFS/ § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Polizeidirektion Chemnitz
Guten Tag << Antragsteller:in >> im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Chemnitz erfolgten und…
Von
Polizeidirektion Chemnitz
Betreff
Ihre Anfrage zu § 59 SächsPVDG vom 25. Juli 2023
Datum
31. Juli 2023 14:40
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Chemnitz erfolgten und erfolgen keinerlei Einsätze und/oder Anordnungen im Sinne des § 59 SächsPVDG. Mit freundlichen Grüßen