Anfrage zu § 59 SächsPVDG

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Guten Tag,

im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte ich Sie, mir eine Übersicht sämtlicher Anordnungen und Einsätze technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität nach § 59 Abs. 1 SächsPVDG mit folgenden Informationen zuzusenden:

- Anzahl der Anordnungen und Einsätze
- Einsatzort (Straßenabschnitte), Zeitraum und Anlass der Anordnungen und Einsätze
- Art des Einsatzes, insbesondere ob mobile oder stationäre Aufzeichnungsgeräte eingesetzt wurde
- Art der erhobenen Daten, insbesondere ob biometrische Daten erhoben wurden
- Erfolg der Maßnahme, z.B. Fahndungserfolge (Aufschlüsselung nach Delikten)
- Art der personenbezogenen Daten, mit denen die Aufzeichnungen abgeglichen wurden und in welchen Datenbanken diese gespeichert sind
- Zahl der Personen, deren zur Identifizierung unbedingt erforderliche Daten zum automatisierten Abgleich herangezogen wurden (vgl. § 59 Abs. 3 S. 1 SächsPVDG)
- Zahl und Quote der Erfolgs- bzw. Fehltreffer beim automatisierten Abgleich mit anderen personenbezogen Daten

Darüber hinaus bitte ich Sie, mit folgende Informationen zukommen zu lassen:

- Ergebnisse der Prüfungen nach § 59 Abs. 3 S. 2, 3 SächsPVDG
- Dokumentationen der Entscheidungsgrundlagen einschließlich der Lageerkenntnisse nach § 59 Abs. 1 S. 3 SächsPVDG, die zu dem jeweiligen Einsatz geführt haben
- Dokument der letzten Anordnung gem. § 59 Abs. 1 SächsPVDG
- Eingesetzte Soft- und Hardware der Aufzeichnungsgeräte, insbesondere von welchem Unternehmen dieser hergestellt wurden

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/ § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Louisa Hattendorff
Louisa Hattendorff
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte …
An Polizeidirektion Dresden Details
Von
Louisa Hattendorff
Betreff
Anfrage zu § 59 SächsPVDG [#284614]
Datum
25. Juli 2023 10:42
An
Polizeidirektion Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte ich Sie, mir eine Übersicht sämtlicher Anordnungen und Einsätze technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität nach § 59 Abs. 1 SächsPVDG mit folgenden Informationen zuzusenden: - Anzahl der Anordnungen und Einsätze - Einsatzort (Straßenabschnitte), Zeitraum und Anlass der Anordnungen und Einsätze - Art des Einsatzes, insbesondere ob mobile oder stationäre Aufzeichnungsgeräte eingesetzt wurde - Art der erhobenen Daten, insbesondere ob biometrische Daten erhoben wurden - Erfolg der Maßnahme, z.B. Fahndungserfolge (Aufschlüsselung nach Delikten) - Art der personenbezogenen Daten, mit denen die Aufzeichnungen abgeglichen wurden und in welchen Datenbanken diese gespeichert sind - Zahl der Personen, deren zur Identifizierung unbedingt erforderliche Daten zum automatisierten Abgleich herangezogen wurden (vgl. § 59 Abs. 3 S. 1 SächsPVDG) - Zahl und Quote der Erfolgs- bzw. Fehltreffer beim automatisierten Abgleich mit anderen personenbezogen Daten Darüber hinaus bitte ich Sie, mit folgende Informationen zukommen zu lassen: - Ergebnisse der Prüfungen nach § 59 Abs. 3 S. 2, 3 SächsPVDG - Dokumentationen der Entscheidungsgrundlagen einschließlich der Lageerkenntnisse nach § 59 Abs. 1 S. 3 SächsPVDG, die zu dem jeweiligen Einsatz geführt haben - Dokument der letzten Anordnung gem. § 59 Abs. 1 SächsPVDG - Eingesetzte Soft- und Hardware der Aufzeichnungsgeräte, insbesondere von welchem Unternehmen dieser hergestellt wurden Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/ § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284614/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Dresden
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist in der Stabsstelle Kommunikation der Polizeidirekti…
Von
Polizeidirektion Dresden
Betreff
AW: Anfrage zu § 59 SächsPVDG [#284614]; PDDD-StKom-0128/12/6
Datum
31. Juli 2023 15:09
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist in der Stabsstelle Kommunikation der Polizeidirektion Dresden eingegangen und unter dem Geschäftszeichen PDDD-StKom-0128/12/6 erfasst. Für eine sachgerechte Beantwortung ist erforderlich, Zuarbeiten einzuholen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, wofür wir um Verständnis bitten. Freundliche Grüße

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Polizeidirektion Dresden
Ihre Anfrage zu Maßnahmen nach § 59 SächsPVDG vom 25. Juli 2023
Von
Polizeidirektion Dresden
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage zu Maßnahmen nach § 59 SächsPVDG vom 25. Juli 2023
Datum
8. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen