Anfrage zu § 59 SächsPVDG

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Guten Tag,

im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden:

- den Bericht, den Sie dem Landtag drei Jahre nach Inkrafttreten des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes über das Ergebnis der Evaluierung nach § 59 Abs. 4 SächsPVDG erstatten müssen.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 2 Follower:innen
Louisa Hattendorff
Louisa Hattendorff
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Louisa Hattendorff
Betreff
Anfrage zu § 59 SächsPVDG [#284608]
Datum
25. Juli 2023 10:24
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, im Namen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bitte ich Sie, mir Folgendes zuzusenden: - den Bericht, den Sie dem Landtag drei Jahre nach Inkrafttreten des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes über das Ergebnis der Evaluierung nach § 59 Abs. 4 SächsPVDG erstatten müssen. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284608/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Anfrage zu § 59 SächsPVDG [#284608]
Datum
25. Juli 2023 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihr Transparenzantrag betr. § 59 SächsPVDG Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihren Transparenz…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Ihr Transparenzantrag betr. § 59 SächsPVDG
Datum
27. Juli 2023 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihren Transparenzantrag bitte ich zum Nachweis Ihrer Vertretungsbefugnis für die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. um Übersendung einer Vollmacht oder eines anderen Nachweises der Vertretungsbefugnis. Alternativ kann ich den Bescheid an Sie als Privatperson adressieren. Ich bitte um ein kurzes feedback hierzu. Mit freundlichen Grüßen
Louisa Hattendorff
Louisa Hattendorff
AW: Ihr Transparenzantrag betr. § 59 SächsPVDG [#284608] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachr…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Louisa Hattendorff
Betreff
AW: Ihr Transparenzantrag betr. § 59 SächsPVDG [#284608]
Datum
9. August 2023 16:18
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-07-24-vollmacht-ifg-anfragen.pdf
171,3 KB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Anhang sende ich Ihnen meine Vollmacht zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-07-24-vollmacht-ifg-anfragen.pdf Anfragenr: 284608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284608/
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. August 2023 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Bescheid nach dem Sächsischen Transparenzgesetz
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid nach dem Sächsischen Transparenzgesetz
Datum
10. August 2023
Status