Anfrage zu Verhaltensweisen von Tierärzt:innen, zugelassener Diagnostik/Behandlung und Rechnung
Bitte teilen Sie mir folgendes mit:
- Die Notwendigkeit und die zwingenden Bestandteile einer ordentlichen Rechnung zu (Ist diese notwendig, reicht ein Kassenbon, muss Medikation aufgeführt werden, usw.).
- Welche Diagnostik darf von einem Tierarzt/Tierärztin eingesetzt werden und wie muss der Kunde darüber aufgeklärt werden
-- Insbesondere, aber nicht ausschließlich bezogen auf sogenannte "alternative" Diagnostik- und Heilmethoden, deren Wirksamkeit unbelegt ist. Beispielsweise Bioresonanz-Diagnostik, Homöopathie, Bachblüten o.ä.
- Ist die Empfehlung und Anleitung einer Chlordioxidlösung zur äußeren, inneren und intravenösen Behandlung eines Tieres und/oder eines Menschen durch einen Tierarzt/Tierärztin zulässig und wie ist die Haltung der Tierärztekammer Hamburg diesbezüglich?
- Sind der Tierärztekammer Hamburg Fälle der Nutzung und/oder Empfehlung von Chlordioxidlösung durch Tierärzt:innen bekannt und wenn ja, hatte dies Konsequenzen oder stehen diese noch aus? Wie hoch ist die (bekannte) Fallzahl von Praxen und betroffenen Kunden aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2017?
- In wieweit müssen Tierärzt:innen regelmäßig zu den von Ihnen angegebenen Öffnungszeiten vor Ort und telefonisch erreichbar sein?
- Gilt in Tierarztpraxen für Kund:innen und/oder Mitarbeiter eine Maskenpflicht, wenn ja, wer ist für die Kontrolle zuständig und wie hoch ist die (bekannte) Fallzahl von Praxen die dagegen verstoßen haben (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Verstößen von Praxen/Patienten).
- Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Verurteilungen gegen/von Tierärzt:innen sind der Kammer seit 2012 bekannt, bitte nach Jahr aufgeschlüsselt.
Anfrage abgelehnt
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Datum10. September 2022
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14. Oktober 2022
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