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Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation

Anfrage an: Landtag NRW

Bitte nennen sie mir den öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Landtag.

Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21268]
Datum
28. April 2017 16:36
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen sie mir den öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Landtag. Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag NRW
Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informatio…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21268]
Datum
5. Mai 2017 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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20,0 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bitten Sie um Nennung der öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und der zugehörigen E-Mailadresse) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Landtag. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass keine veröffentlichten und allgemein zugänglichen E-Mailadressen bestehen, mit denen eine PGP- bzw. GnuPG-verschlüsselte Kommunikation möglich ist. Sofern einzelne Abgeordnete oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraktionen/Abgeordneten GPG4Win nutzen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf deren Webseiten. Zum Austausch von vertraulichen Informationen über das Internet bietet die Landtagsverwaltung die Web-Anwendung CryptShare an (https://transfer.landtag.nrw.de<https://transfer.landtag.nrw.de/>). Mit CryptShare werden vertrauliche Daten verschlüsselt übertragen und auf einem Server im Landtag verschlüsselt abgelegt. Diese können anschließend mit einem Kennwort abgerufen werden. Über diesen Weg sind alle E-Mail-Adressen mit der Adresse: @landtag.nrw.de zu erreichen. Außerdem wird auf der Internetseite des Landtags für die elektronische Übermittlung von Petitionen ein Online-Formular angeboten, bei dem die Daten verschlüsselt übertragen werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Melden Sie sich bitte, falls Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen sollten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.