Anfrage zu Wartelisten und Wartedauer Studentenwohnheime Münster

Das Studierendenwerk Münster bietet laut eigenen Angaben 5300 Plätze in Studierendenwohnheimen an.

Im Zeitungsbericht der WN vom 14.10.23 stellt die Geschäftsführung fest, dass derzeit 5560 Bewerber auf der Warteliste auf der Warteliste sind.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Wie viele Studierende sind aktuell auf der Warteliste registriert? Wie viele Studierende werden zum neuen Sommersemester 2024 die Wohnanlagen des Studierendenwerkes Münster verlassen? Hier: Wie viele Kündigungen liegen vor. Wie viele neue Studierende haben sich auf die Warteliste zum Sommersemester 2024 eingetragen.

Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes Münster durchschnittlich über die Warteliste?

Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes in Gievenbeck über die Warteliste?

Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in der Wohnanlage des Studierendenwerkes an der Scharnhorststraße über die Warteliste?

Ist es richtig, dass über die Warteliste auch Studierende einen Platz angeboten bekommen, auch wenn diese schon lange in Münster wohnen? Warum werden diese Studierenden nicht von der Warteliste gelöscht? Warum wird den Erstsemester Studenten hier kein Vorrecht eingeräumt? Warum werden durch diese Praxis Umzüge gefördert und wie steht das Studierendenwerkes Münster zu diesem unnötigen CO2 Ausstoß?

Ist es richtig, dass keine Bewertung des sozialen Standes der Studierenden oder der Eltern bei der Vergabe von Wohnplätzen durch das Studierendenwerk erfolgt?
Wie steht das Studierendwerk zu dem Umstand, dass wohlhabende Familien durch die niedrigeren Preise des Studierendenwerkes Münster profitieren und Wohnraum für benachteiligte Studierende blockieren? Warum schafft das Studierendenwerkes Münster keine Chancengleichheit und lässt die finanzielle Bedürftigkeit der Studierenden den Platz auf der Warteliste bestimmen?

Wie viele Studierende aus anderen Ländern nimmt das Studierendenwerkes Münster im Rahmen des Erasmus Programmes jedes Semester auf?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Studierendenwerk Münster AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Wartelisten und Wartedauer Studentenwohnheime Münster [#298683]
Datum
29. Januar 2024 16:20
An
Studierendenwerk Münster AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Studierendenwerk Münster bietet laut eigenen Angaben 5300 Plätze in Studierendenwohnheimen an. Im Zeitungsbericht der WN vom 14.10.23 stellt die Geschäftsführung fest, dass derzeit 5560 Bewerber auf der Warteliste auf der Warteliste sind. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Wie viele Studierende sind aktuell auf der Warteliste registriert? Wie viele Studierende werden zum neuen Sommersemester 2024 die Wohnanlagen des Studierendenwerkes Münster verlassen? Hier: Wie viele Kündigungen liegen vor. Wie viele neue Studierende haben sich auf die Warteliste zum Sommersemester 2024 eingetragen. Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes Münster durchschnittlich über die Warteliste? Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes in Gievenbeck über die Warteliste? Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in der Wohnanlage des Studierendenwerkes an der Scharnhorststraße über die Warteliste? Ist es richtig, dass über die Warteliste auch Studierende einen Platz angeboten bekommen, auch wenn diese schon lange in Münster wohnen? Warum werden diese Studierenden nicht von der Warteliste gelöscht? Warum wird den Erstsemester Studenten hier kein Vorrecht eingeräumt? Warum werden durch diese Praxis Umzüge gefördert und wie steht das Studierendenwerkes Münster zu diesem unnötigen CO2 Ausstoß? Ist es richtig, dass keine Bewertung des sozialen Standes der Studierenden oder der Eltern bei der Vergabe von Wohnplätzen durch das Studierendenwerk erfolgt? Wie steht das Studierendwerk zu dem Umstand, dass wohlhabende Familien durch die niedrigeren Preise des Studierendenwerkes Münster profitieren und Wohnraum für benachteiligte Studierende blockieren? Warum schafft das Studierendenwerkes Münster keine Chancengleichheit und lässt die finanzielle Bedürftigkeit der Studierenden den Platz auf der Warteliste bestimmen? Wie viele Studierende aus anderen Ländern nimmt das Studierendenwerkes Münster im Rahmen des Erasmus Programmes jedes Semester auf?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298683/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Studierendenwerk Münster AöR
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Email wird bestätigt, dass Ihre Nachricht beim Studierendenwerk Münster…
Von
Studierendenwerk Münster AöR
Betreff
Anfrage zu Wartelisten und Wartedauer Studentenwohnheime Münster [#298683]
Datum
29. Januar 2024 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Email wird bestätigt, dass Ihre Nachricht beim Studierendenwerk Münster eingegangen ist und entsprechend an die zuständigen Fachabteilungen weitergeleitet wird. Sollte es sich um eine Mitteilung zum Thema Studienfinanzierung handeln, möchten wir Sie bereits über folgendes Informieren: Eine detaillierte Prüfung Ihrer Unterlagen findet erst im Rahmen der Sachbearbeitung statt. Die analoge Brief-Post wird dabei in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet und kann aufgrund der Vielzahl der Anträge einige Wochen in Anspruch nehmen. Digitale Anträge, Emails oder per Email eingesendete Unterlagen werden ebenfalls wie analoge Posteingänge behandelt und nicht vorrangig bearbeitet. Wenn Sie inhaltliche Fragen zum BAföG haben, vereinbaren Sie über diesen Link https://termine-reservieren.de/termine/stwms/ einen Termin (telefonisch oder persönlich). Von Fragen lediglich zum Bearbeitungsstand bitten wir Sie derzeit generell abzusehen, sollte das nicht möglich sein, reservieren Sie bitte ebenfalls über das Online-Portal auf unserer Internetseite einen telefonischen Rückruftermin zum "Bearbeitungsstand BAföG-Antrag". Vielen Dank für Ihr Verständnis! [cid:STWLogo_1ab4f129-9408-4d59-b798-0b228e345e6f.jpg] From: << Antragsteller:in >> Sent: 29.01.2024 16:20:40 +01:00 To: << Antragsteller:in >> Subject: Anfrage zu Wartelisten und Wartedauer Studentenwohnheime Münster [#298683] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Studierendenwerk Münster bietet laut eigenen Angaben 5300 Plätze in Studierendenwohnheimen an. Im Zeitungsbericht der WN vom 14.10.23 stellt die Geschäftsführung fest, dass derzeit 5560 Bewerber auf der Warteliste auf der Warteliste sind. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Wie viele Studierende sind aktuell auf der Warteliste registriert? Wie viele Studierende werden zum neuen Sommersemester 2024 die Wohnanlagen des Studierendenwerkes Münster verlassen? Hier: Wie viele Kündigungen liegen vor. Wie viele neue Studierende haben sich auf die Warteliste zum Sommersemester 2024 eingetragen. Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes Münster durchschnittlich über die Warteliste? Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes in Gievenbeck über die Warteliste? Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in der Wohnanlage des Studierendenwerkes an der Scharnhorststraße über die Warteliste? Ist es richtig, dass über die Warteliste auch Studierende einen Platz angeboten bekommen, auch wenn diese schon lange in Münster wohnen? Warum werden diese Studierenden nicht von der Warteliste gelöscht? Warum wird den Erstsemester Studenten hier kein Vorrecht eingeräumt? Warum werden durch diese Praxis Umzüge gefördert und wie steht das Studierendenwerkes Münster zu diesem unnötigen CO2 Ausstoß? Ist es richtig, dass keine Bewertung des sozialen Standes der Studierenden oder der Eltern bei der Vergabe von Wohnplätzen durch das Studierendenwerk erfolgt? Wie steht das Studierendwerk zu dem Umstand, dass wohlhabende Familien durch die niedrigeren Preise des Studierendenwerkes Münster profitieren und Wohnraum für benachteiligte Studierende blockieren? Warum schafft das Studierendenwerkes Münster keine Chancengleichheit und lässt die finanzielle Bedürftigkeit der Studierenden den Platz auf der Warteliste bestimmen? Wie viele Studierende aus anderen Ländern nimmt das Studierendenwerkes Münster im Rahmen des Erasmus Programmes jedes Semester auf? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Münster AöR
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten. Wie viele Stud…
Von
Studierendenwerk Münster AöR
Betreff
Anfrage zu Wartelisten und Wartedauer Studentenwohnheime Münster [#298683]
Datum
7. Februar 2024 14:01
Status
Warte auf Antwort
logoneu-5f6087e6-fa4f-40cc-9d36-a26824240918.jpg
3,7 KB
stwlogo-d50818dc-d6a2-452b-b12b-14e351e739ca.jpg
3,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten. Wie viele Studierende sind aktuell auf der Warteliste registriert? Wie viele Studierende werden zum neuen Sommersemester 2024 die Wohnanlagen des Studierendenwerkes Münster verlassen? Hier: Wie viele Kündigungen liegen vor. Wie viele neue Studierende haben sich auf die Warteliste zum Sommersemester 2024 eingetragen. Auf der Warteliste stehen 3762 Bewerber (Stand: 30.01.24), die sich fast alle für drei Wohnanlagen beworben haben. Im Zeitraum 01.01. - 31.03.2024 haben bis jetzt (30.01.2024) 237 ihren Auszug bestätigt. Im Zeitraum 01.01.2023 - 31.03.2023 waren es 474. Wir schätzen, dass dies auch den Zahlen für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.03.2024 entsprechen wird, valide Zahlen können wir selbstverständlich erst ab dem 01.04.24 liefern. Auf der Warteliste stehen für Mietbeginn bis 01.04.2024 insgesamt 2528 Bewerber. Dies beinhaltet alle offenen Bewerbungen ab 01.04.2024 Mietbeginn und rückwirkend. Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes Münster durchschnittlich über die Warteliste? Einzelzimmer ca. 6-9 Monate App. ca. 12 Monate Komplette WG (für zwei Personen) mehr als ein Jahr Wohnungen für 3-6 Personen werden so gut wie nie komplett frei Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes in Gievenbeck über die Warteliste? App. ca. 12 Monate Komplette WG (für zwei Personen) mehr als ein Jahr Wohnungen für 3-6 Personen werden so gut wie nie komplett frei Wie lange wartet ein Studierender auf einen Platz in der Wohnanlage des Studierendenwerkes an der Scharnhorststraße über die Warteliste? App. weit mehr als ein Jahr - eher bis zu drei Jahren Komplette WG (für zwei Personen) wird sehr selten frei. Überwiegend zieht eine Mieterin aus und die wohnen bleibende Mieterin sucht eine Nachmieterin. Ansonsten würde ich die Wartezeit mit bis zu drei Jahren angeben. Ist es richtig, dass über die Warteliste auch Studierende einen Platz angeboten bekommen, auch wenn diese schon lange in Münster wohnen? Warum werden diese Studierenden nicht von der Warteliste gelöscht? Wenn ein Bewerber/ eine Bewerberin als Heimatanschrift Münster angibt, dann meint er/sie oft den Erstwohnsitz und kommt eigentlich aus einer anderen Stadt. Das wird von uns nicht kontrolliert. Alle Bewerber werden gleich behandelt, da sie mit der Zahlung des Semesterbeitrags alle die gleiche Berechtigung auf Wohnraum beim STW haben. Warum wird den Erstsemester Studenten hier kein Vorrecht eingeräumt? Studienanfänger warten mit dem Abschluss von Mietverträgen verständlicherweise oft bis zum Erhalt der Zulassung und länger. Viele Studienanfänger bewerben sich an mehreren Hochschulen. Da die Zulassungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschickt werden, entscheiden Studienanfänger oft kurzfristig. Darauf können wir mit der Vermietung von Wohnraum aber nicht warten, da so Kosten entstehen, die am Ende wieder teilweise von allen Studierenden mit dem Sozialbeitrag ausgeglichen werden müssten. Warum werden durch diese Praxis Umzüge gefördert und wie steht das Studierendenwerkes Münster zu diesem unnötigen CO2 Ausstoß? Jeder Bewerberin und jedem Bewerber steht es frei, ihren oder seinen Wohnraum zu wechseln. Oft schließen Studierende auf dem freien Wohnungsmarkt Mietverträge ab, damit sie überhaupt Wohnraum haben. Dieser Wohnraum ist oft zu teuer oder zu weit von der Hochschule entfernt. Ist es richtig, dass keine Bewertung des sozialen Standes der Studierenden oder der Eltern bei der Vergabe von Wohnplätzen durch das Studierendenwerk erfolgt? Ja, denn wir haben keine Informationen zum sozialen Stand der Bewerberinnen und Bewerber. Wie steht das Studierendwerk zu dem Umstand, dass wohlhabende Familien durch die niedrigeren Preise des Studierendenwerkes Münster profitieren und Wohnraum für benachteiligte Studierende blockieren? Alle Bewerber werden gleich behandelt, da sie mit der Zahlung des Semesterbeitrags alle die gleiche Berechtigung auf Wohnraum beim STW haben, zusätzlich haben wir keine Informationen zum sozialen Stand der Studierenden. Und wer sollte entscheiden, wer benachteiligt ist und welche Kriterien dafür herangezogen werden? Warum schafft das Studierendenwerkes Münster keine Chancengleichheit und lässt die finanzielle Bedürftigkeit der Studierenden den Platz auf der Warteliste bestimmen? Wir haben keine Informationen zum sozialen Stand der Bewerberinnen und Bewerber, siehe Frage zuvor. Wie viele Studierende aus anderen Ländern nimmt das Studierendenwerkes Münster im Rahmen des Erasmus Programmes jedes Semester auf? Im Jahr 2023 wurden 155 Erasmus-Studierende eingemietet. Von ca. 1858 Neueinmietungen in 2023 wurden ca. 618 Wohnraumplätze an internationale Studierende vergeben. Ich hoffe, das konnte Ihre Fragen beantworten. Ansonsten können Sie sich gerne wieder bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zunächst möchte ich höflich für die Beantwortung der Anfrage bedanken. Aus Ihrem …
An Studierendenwerk Münster AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Wartelisten und Wartedauer Studentenwohnheime Münster [#298683]
Datum
12. Februar 2024 19:19
An
Studierendenwerk Münster AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst möchte ich höflich für die Beantwortung der Anfrage bedanken. Aus Ihrem Antwortschreiben haben sich noch einige Rückfragen ergeben, die ich Ihnen hiermit stellen möchte: Sie schreiben, dass sich aktuell 3762 Studenten auf der Warteliste befinden, welche sich überwiegend auf 3 Wohnheime aus Ihrem Portfolio beworben haben. Die Formulierung deutet an, dass diese Wohnheime besonders gefragt sind bei den Bewerbern. Welche 3 Wohnheime aus Ihrem Bestand haben diese überdurchschnittliche Nachfrage? Sie stellen fest: „Alle Bewerber werden gleichbehandelt, da sie mit der Zahlung des Semesterbeitrags alle die gleiche Berechtigung auf Wohnraum beim STW haben.“ Gäbe es hier die Möglichkeit die Vergabekriterien zu ändern? Wenn ja, welche Stellen müssten hier involviert werden? Bei dem Angebot des Studierendenwerkes handelt es sich um ein Angebot eines staatlichen Unternehmens. (Anstalt des öffentlichen Rechts) Müsste hier nicht das Solidaritätsprinzip bei der Vergabe von Wohnungen greifen und sozial schwache Studenten bevorzugt werden? Ich selber bin auch noch eingeschriebener Student aber gleichzeitig auch Betreiber von Wohnanagen in Münster. Ich empfinde die aktuelle Handhabung der Vergabe nach Listenplatz als nicht solidarisch und nicht sozial gerecht gegenüber benachteiligten Studierenden. Das Studierendenwerk wird sicherlich bei Sanierungen und Neubauten entsprechende Förderungen durch das Land erhalten. Hat das Studentenwerk Münster in der Vergangenheit Gelder aus dem Förderprogramm der NRW Bank „Förderung von Wohnraum für Studierende und Azubis“ erhalten? Bei diesem Programm werden große Wohnanlagen gefördert. Hat das Studierendenwerk andere Förderungen zur Sanierung / Neubau von Wohnanlagen erhalten oder aktuell beantragt? Wenn ja: Welche Förderungen wurden genau bewilligt? Zu Ihrer Frage: Und wer sollte entscheiden, wer benachteiligt ist und welche Kriterien dafür herangezogen werden? Hier könnte das STW Münster die Vergabekriterien z.B. aus den Förderprogrammen des Landes NRW umsetzen. Hier sind Einkommensgrenzen / Vermögengrenzen aufgeführt, die dafür sorgen, dass geförderter Wohnraum in Wohnheimen nicht armen Studierenden vorenthalten wird. Wohlhabende Studierende können in diesen Wohnanlagen nicht wohnen und mieten. Die Grenzen sind leider bei der neuen Förderung 2024 entfallen. In den Jahren davor war die Prüfung der Verhältnisse vor Abschluss des Mietvertrages zwingend erforderlich. Die Bedürftigkeit und die Einhaltung wurde / wird durch eine staatliche Stelle in der Vergabebehörde kontrolliert. Dieses Vorgehehen verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Die Abschaffung der Einkommensgrenzen soll die Verwaltung der geförderten Wohnheime entlasten. Jedem Betreiber steht es aber dennoch frei, sich an den Werten zu orientieren und kann so die Vergaben sozial gerecht gestalten. Kann sich die Führung des STW Münster ggf. vorstellen diese Vergabekriterien zu übernehmen um als staatliche Behörde Chancengleichheit zu schaffen? Eine mögliche Vorlage liefert der Kriterien liefert das Land NRW. In Münster betreibt das BSW / und das STW Münster Wohnheime. Es befinden sich auch etliche Wohnheime im Privatbesitz. Auch ich bin in entsprechende Wohnanlagen privat investiert. Viele der Bewerber sind der Meinung, dass eine Bewerbung beim STW Münster ausreicht, um sich auf alle Wohnheime in der Stadt Münster zu bewerben. Aktuell verwaltet das STW Münster nur die Bewerberlisten für seine eigenen Häuser. Auch das BSW führt eigene Listen. Eine zentrale Anlaufstelle für alle Anbieter wäre für die Studierenden eine wesentliche Entlastung bei der Wohnungssuche. Ist das Studierendenwerk Münster bereit, eine zentrale Plattform für Bewerbungen außerhalb des Angebotes des Studierendenwerkes Münster zu schaffen? So könnten alle Beteiligten Anbieter von Wohnheimen eigenen Zugang zu einem zentralen Portal erhalten. Datenschutzrechtlich wäre dies umsetzbar. Wenn nein, bitte ich Sie, diesen Vorschlag einmal Ihrem Vorstand vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298683/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Studierendenwerk Münster AöR
Sehr << Antragsteller:in >> selbstverständlich stehen wir gerne für Anfragen nach dem IFG zur Verfüg…
Von
Studierendenwerk Münster AöR
Betreff
AW: Anfrage zu Wartelisten und Wartedauer Studentenwohnheime Münster [#298683]
Datum
11. März 2024 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,6 KB
image002.jpg
1,9 KB
logoneu-5f6087e6-fa4f-40cc-9d36-a26824240918.jpg
3,7 KB
stwlogo-d50818dc-d6a2-452b-b12b-14e351e739ca.jpg
3,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> selbstverständlich stehen wir gerne für Anfragen nach dem IFG zur Verfügung und beantworten alle Fragestellungen, die sich daraus ergeben. Mit Ihrem Schreiben vom 12.02.2024 sprengen Sie jedoch deutlich den Rahmen unserer Auskunftsverpflichtung. Darüber hinaus ist eine Vielzahl der Informationen, die Sie von uns erbeten, öffentlich zugänglich. Einem jeden steht es frei, sich über die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung von Bauvorhaben zu erkundigen, wobei wir in den letzten Jahren keine Förderung in Anspruch genommen haben. Und auch die Aufgaben der Studierendenwerke ergeben sich aus den jeweiligen länderspezifischen Studierendenwerksgesetzen. Dort ist z. B. geregelt, dass wir nicht nur für die Vermietung von preisgünstigem Wohnraum an Studierende zuständig sind - und dies ohne jegliche Einschränkung - sondern auch für eine Vielzahl anderer Angebote - Aufgaben, denen wir uns ebenfalls gerne widmen. Das Angebot einer Vermittlungsplattform für private Wohnungsanbieter gehört jedoch nicht dazu. Wie bereits ausführlich dargelegt, richten sich unsere Angebote an alle (!) Studierenden der Universität und Fachhochschulen in Münster und Steinfurt. Für einen anderen Auftrag sehen wir keinen Raum. Zu Ihrer Information der Link auf das Studierendenwerksgesetz NRW nachstehend: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=28365&, die Lektüre ist im Hinblick auf unseren Handlungsspielraum sicherlich erhellend. Weitere detaillierte Informationen zu den Tätigkeiten des Studierendenwerkes Münster finden Sie auch in unseren jährlichen Geschäftsberichten, die auf unserer Homepage oder in der Erika-App veröffentlicht werden. Im Übrigen bitte ich zukünftig von Anfragen abzusehen, die den Eindruck erwecken, vornehmlich der Förderung Ihrer eigenen wirtschaftlichen Interessen zu dienen. Mit freundlichen Grüßen,