Anfrage Zulassung von Off Label Medikamenten bei Post COVID und ME/CFS

Aktueller Stand zu der Verordnung bzw. Zulassung von Medikamenten bei Post COVID und ME/CFS insbesondere von Abilify. Wie sieht der weitere Zeitplan aus und wann geht man aktuell von einer Zulassung aus? Welche Medikamente sollen noch zugelassen werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
Jens Zschocke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktueller Stand zu der Verordnung bzw…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jens Zschocke
Betreff
Anfrage Zulassung von Off Label Medikamenten bei Post COVID und ME/CFS [#304213]
Datum
25. März 2024 21:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Stand zu der Verordnung bzw. Zulassung von Medikamenten bei Post COVID und ME/CFS insbesondere von Abilify. Wie sieht der weitere Zeitplan aus und wann geht man aktuell von einer Zulassung aus? Welche Medikamente sollen noch zugelassen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Zschocke Anfragenr: 304213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304213/ Postanschrift Jens Zschocke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Zschocke
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Anfrage Zulassung von Off Label Medikamenten bei Post COVID und ME_CFS _ [#304213] Sehr geehr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anfrage Zulassung von Off Label Medikamenten bei Post COVID und ME_CFS _ [#304213]
Datum
26. März 2024 16:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zschocke, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Anfrage Zulassung von Off Label Medikamenten bei Post COVID und ME_CFS _ [#304213] Sehr geehrter Herr Zschocke, i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Anfrage Zulassung von Off Label Medikamenten bei Post COVID und ME_CFS _ [#304213]
Datum
10. April 2024 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zschocke, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Um den Zugang zu Arzneimitteln im „Off-Label Use“ für Long COVID-Patientinnen und Patienten zukünftig zu verbessern, wurde eine Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use beim BfArM eingerichtet. Die Mitglieder der Expertengruppe wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen. Dazu gehören Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen sowie ein Vertreter des Medizinischen Dienstes und eine Patientenvertretung. Die Expertinnen und Experten der Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use haben den Prozess zur Bewertung der Anwendung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete für den Einsatz bei Long COVID begonnen. Das BfArM stellt zudem auf seiner Website unter https://www.bfarm.de/long-covid die Informationen zu den Hintergründen und der Arbeit der Expertengruppe "Long COVID Off-Label-Use" bereit. Diese werden im fortschreitenden Prozess ergänzt. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen