Anfrage zum Arbeiten im Homeoffice, in Telearbeit oder gelegentlichem Arbeiten von zu Hause im BMF
1) Die Anzahl der Beschäftigten (Angabe der Anzahl der Beschäftigten und Angabe in Prozent aller Beschäftigten) im BMF, die einen genehmigten Heim- oder Telearbeitsplatz in den Jahren 2019 bis 2022 hatten. Die Angaben sollen jährlich angegeben werden.
2) Die Anzahl der Beschäftigten, die im Jahr 2022 nur gelegentlich von zu Hause gearbeitet haben.
3) Bitte übersenden Sie mir die der internen Vorschriften des BMF - gültig jeweils ab 2019 und ggf. mit Anpassungen/Änderungen danach - für die Gewährung von Heimarbeitsplätzen, Telearbeitsplätzen und gelegentliches Arbeiten von zu Hause.
4) Dürfen Beschäftige des BMF Akten (elektronisch oder in Papier) mit nach Hause nehmen (für Arbeiten am Heimarbeitsplatz, Telearbeitsplatz oder gelegentliches Arbeiten von zu Hause)?
5) Auf welcher rechtlichen Grundlage und welchen internen Vorschriften beruht die Möglichkeit der Mitnahme von Akten (elektronisch oder in Papier)?
6) Wie wird das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung und die Vorgaben des Datenschutzes beim Arbeiten am Heimarbeitsplatz, Telearbeitsplatz oder gelegentlichem Arbeiten von zu Hause Seitens des BMF gewährleistet?
Für die Beantwortung und Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum21. März 2023
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25. April 2023
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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