Anfrage zum Artikel "Es ist machbar!" im Samstagsblatt (42/2015) / Münchner Wochenanzeiger

Bezugnehmend auf den Zeitungsartikel "Es ist machbar! Win-Win: Jobcenter will Flüchtlinge zügig in Lohn und Brot bringen" (17.10.2015), benötige ich folgende Informationen:

- Wie definiert die Agentur für Arbeit / Jobcenter München den Begriff "Flüchtling"? Also wann zählt man als Flüchtling?

- Laut Zeitungsartikel wurden bis Oktober 2015 beim Jobcenter 2.350 Flüchtlinge gezählt. Wie ist bei diesen das Verhältnis männlich/weiblich? Aus welchen Ländern kommen die Flüchtlinge zahlenmäßig?

- Wie viele Flüchtlinge wurden beim Jobcenter in den Jahren 2013 und 2014 gezählt? Wie ist hier das Verhältnis männlich/weiblich? Aus welchen Ländern kommen die Flüchtlinge zahlenmäßig?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2015
  • Frist
    17. November 2015
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Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf …
An Jobcenter Stadt München Details
Von
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Betreff
Anfrage zum Artikel "Es ist machbar!" im Samstagsblatt (42/2015) / Münchner Wochenanzeiger [#11638]
Datum
18. Oktober 2015 12:21
An
Jobcenter Stadt München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf den Zeitungsartikel "Es ist machbar! Win-Win: Jobcenter will Flüchtlinge zügig in Lohn und Brot bringen" (17.10.2015), benötige ich folgende Informationen: - Wie definiert die Agentur für Arbeit / Jobcenter München den Begriff "Flüchtling"? Also wann zählt man als Flüchtling? - Laut Zeitungsartikel wurden bis Oktober 2015 beim Jobcenter 2.350 Flüchtlinge gezählt. Wie ist bei diesen das Verhältnis männlich/weiblich? Aus welchen Ländern kommen die Flüchtlinge zahlenmäßig? - Wie viele Flüchtlinge wurden beim Jobcenter in den Jahren 2013 und 2014 gezählt? Wie ist hier das Verhältnis männlich/weiblich? Aus welchen Ländern kommen die Flüchtlinge zahlenmäßig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zum Artikel "Es ist machbar!…
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Betreff
AW: Anfrage zum Artikel "Es ist machbar!" im Samstagsblatt (42/2015) / Münchner Wochenanzeiger [#11638]
Datum
18. November 2015 09:03
An
Jobcenter Stadt München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zum Artikel "Es ist machbar!" im Samstagsblatt (42/2015) / Münchner Wochenanzeiger" vom 18.10.2015 (#11638) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Anfrage zum Artikel "Es ist machbar!" im Samstagsblatt (42/2015) / Münchner Wochenanzeiger [#11638]
Datum
7. Dezember 2015 12:15
An
Jobcenter Stadt München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zum Artikel "Es ist machbar!" im Samstagsblatt (42/2015) / Münchner Wochenanzeiger" vom 18.10.2015 (#11638) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Betreff
AW: AW: AW: Anfrage zum Artikel "Es ist machbar!" im Samstagsblatt (42/2015) / Münchner Wochenanzeiger [#11638]
Datum
25. Januar 2016 14:55
An
Jobcenter Stadt München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zum Artikel "Es ist machbar!" im Samstagsblatt (42/2015) / Münchner Wochenanzeiger" vom 18.10.2015 (#11638) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>