Anfrage zum Baugebiet in Weidesheim

in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Planung der Kreisstadt Euskirchen am 20. Februar 2024 führt Herr Sigglow von der Stadtverwaltung laut Sitzungsprotokoll TOP 3 zu einer Frage von Frau Elpelt (Die Partei/Die Linke) zum Bebauungsplan Nr. 2 Weidesheim aus, dass die Überschwemmung im Juli 2021 nicht aufgrund eines Fließgewässers aufgetreten sei, sondern höchstwahrscheinlich aufgrund des zusammenfließenden Niederschlagswassers. Das Gebiet in Weidesheim habe somit nicht die gleiche Gefährdungsqualität wie das Gebiet „An der Flutsch“, welches in direkter Nähe zum Veybach liegt.

Folgende Fragen habe ich hierzu:

1. Auf welcher Grundlage kommt die Stadt Euskirchen zu der Erkenntnis, dass die Überschwemmung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2 und angrenzender Bereiche (z.B. Kleeburg, Dadenbergring) nicht durch ein Fließgewässer sondern durch Niederschlagwasser verursacht worden sei? Ich bitte um Vorlage dieser Grundlagen.
2. Wurden die Gründe für die Überschwemmungen im Juli 2021 im Bereich des Bebauungsplans Nummer 2 Weidesheim und angrenzender Bereiche untersucht? Wenn ja bitte ich um Vorlage der Ergebnisse sowie um die Beauftragung dieser Untersuchungen.
3. Auf welcher Grundlage kommt Herr Sigglow/ die Stadt Euskirchen zu der Erkenntnis, dass der Bebauungsplan Nr. 2 Weidesheim nicht die gleiche Gefährdungsqualität wie das Gebiet „An der Flutsch“, habe? Ich bitte um Vorlage dieser Grundlagen.
4. Hat die Stadt Euskirchen untersucht/ untersuchen lassen, welche Auswirkungen der Bebauungsplan Nr. 2 Weidesheim auf die angrenzenden Bereiche bei Starkregen und Überflutungsereignissen hat? Wenn ja, bitte ich um die Ergebnisse und die Beauftragung dieser Untersuchungen.
5. Welche Maßnahmen plant die Stadt Euskirchen, um Überschwemmungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2 Weidesheim und in den angrenzenden Bereichen künftig zu vermeiden?

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in…
An Kommunalverwaltung Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Baugebiet in Weidesheim [#304242]
Datum
26. März 2024 11:58
An
Kommunalverwaltung Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Planung der Kreisstadt Euskirchen am 20. Februar 2024 führt Herr Sigglow von der Stadtverwaltung laut Sitzungsprotokoll TOP 3 zu einer Frage von Frau Elpelt (Die Partei/Die Linke) zum Bebauungsplan Nr. 2 Weidesheim aus, dass die Überschwemmung im Juli 2021 nicht aufgrund eines Fließgewässers aufgetreten sei, sondern höchstwahrscheinlich aufgrund des zusammenfließenden Niederschlagswassers. Das Gebiet in Weidesheim habe somit nicht die gleiche Gefährdungsqualität wie das Gebiet „An der Flutsch“, welches in direkter Nähe zum Veybach liegt. Folgende Fragen habe ich hierzu: 1. Auf welcher Grundlage kommt die Stadt Euskirchen zu der Erkenntnis, dass die Überschwemmung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2 und angrenzender Bereiche (z.B. Kleeburg, Dadenbergring) nicht durch ein Fließgewässer sondern durch Niederschlagwasser verursacht worden sei? Ich bitte um Vorlage dieser Grundlagen. 2. Wurden die Gründe für die Überschwemmungen im Juli 2021 im Bereich des Bebauungsplans Nummer 2 Weidesheim und angrenzender Bereiche untersucht? Wenn ja bitte ich um Vorlage der Ergebnisse sowie um die Beauftragung dieser Untersuchungen. 3. Auf welcher Grundlage kommt Herr Sigglow/ die Stadt Euskirchen zu der Erkenntnis, dass der Bebauungsplan Nr. 2 Weidesheim nicht die gleiche Gefährdungsqualität wie das Gebiet „An der Flutsch“, habe? Ich bitte um Vorlage dieser Grundlagen. 4. Hat die Stadt Euskirchen untersucht/ untersuchen lassen, welche Auswirkungen der Bebauungsplan Nr. 2 Weidesheim auf die angrenzenden Bereiche bei Starkregen und Überflutungsereignissen hat? Wenn ja, bitte ich um die Ergebnisse und die Beauftragung dieser Untersuchungen. 5. Welche Maßnahmen plant die Stadt Euskirchen, um Überschwemmungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2 Weidesheim und in den angrenzenden Bereichen künftig zu vermeiden? Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304242/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Euskirchen
Anfrage vom 26.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie als Anlage die Empfangsbestätigung…
Von
Kommunalverwaltung Euskirchen
Betreff
Anfrage vom 26.03.2024
Datum
5. April 2024 10:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
472,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie als Anlage die Empfangsbestätigung zu Ihrer Anfrage vom 26.03.2024. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Euskirchen
Weidesheim/Anfrage vom 26.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> anbei als Anlage das Antwortschreiben zu…
Von
Kommunalverwaltung Euskirchen
Betreff
Weidesheim/Anfrage vom 26.03.2024
Datum
25. April 2024 12:38
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort.pdf
350,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei als Anlage das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 26.03.2024 gem. Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen