Anfrage zum baulichen Zustand der Kardinal von Galen Grundschule

Informationen über Instandhaltungsmaßnahmen und Gutachten über den baulichen Zustand des Schulgebäudes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Leon Kampwerth
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Harsewinkel Details
Von
Leon Kampwerth
Betreff
Anfrage zum baulichen Zustand der Kardinal von Galen Grundschule [#142767]
Datum
15. Mai 2019 23:22
An
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Instandhaltungsmaßnahmen und Gutachten über den baulichen Zustand des Schulgebäudes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leon Kampwerth <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Leon Kampwerth
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Kardinal-von-Galen-Schule Sehr geehrter Herr Kampwerth, Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG-NRW ist mir heu…
Von
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Betreff
Kardinal-von-Galen-Schule
Datum
16. Mai 2019 16:47
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB


Sehr geehrter Herr Kampwerth, Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG-NRW ist mir heute vorgelegt worden. Ich werde ihn ab der 22. Kalenderwoche bearbeiten. Vorher bin ich dienstlich nicht erreichbar. Mit freundlichem Gruß
Leon Kampwerth
AW: Kardinal-von-Galen-Schule [#142767] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Kommunalverwaltung Harsewinkel Details
Von
Leon Kampwerth
Betreff
AW: Kardinal-von-Galen-Schule [#142767]
Datum
11. Juli 2019 16:03
An
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum baulichen Zustand der Kardinal von Galen Grundschule“ vom 15.05.2019 (#142767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leon Kampwerth Anfragenr: 142767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Kardinal von Galen Schule Sehr geehrter Herr Kampwerth, ich habe in der Tat Ihre Anfrage aus den Augen verloren, …
Von
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Betreff
Kardinal von Galen Schule
Datum
12. Juli 2019 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,2 KB


Sehr geehrter Herr Kampwerth, ich habe in der Tat Ihre Anfrage aus den Augen verloren, wofür ich um Entschuldigung bitte. Zum Thema Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule gibt es, wie ich zusammen mit dem zuständigen Kollegen festgestellt habe, eine Vielzahl von Vorgängen. Mein Kollege wird Ihnen bis zum Ende der kommenden Woche (19.07.2019) eine Übersicht über die vorhandenen Vorgänge schicken, damit sie dann näher spezifizieren können, in welche der Teilakten sie Einsicht nehmen wollen bzw. aus welchen Sie Einsicht begehren. Diese Bitten müssen Sie dann direkt an meinen Kollegen richten, der in diesem Fall "Herr der Akten" ist. Mit freundlichem Gruß
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Leon Kampwerth Sehr geehrter Herr Kampwerth, Ihre …
Von
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Leon Kampwerth
Datum
12. Juli 2019 11:35
Status
image001.png
5,9 KB


Sehr geehrter Herr Kampwerth, Ihre Anfrage zum baulichen Zustand der Kardinal von Galen Grundschule liegt aktuell auf meinem Schreibtisch zur Beantwortung. Sie bitten um Informationen über Instandhaltungsmaßnahmen und Gutachten über den baulichen Zustand des Schulgebäudes. Diese Fragestellung ist zu pauschal formuliert um sie zielführend beantworten zu können. Der Gebäudebestand der Kardinal von Galen Grundschule, Gebäudeteile L, M und O wurde um 1970 erstellt. Das Gebäude K, Sporthalle mit vier Klassenräumen, wurde im Jahr 1996 erstellt. Es bestehen diverse Prüfungs- und Wartungsverpflichtungen, sowohl was die Bausubstanz betrifft aber noch umfangreicher bei der technischen Gebäudeausstattung. Auch werden Schadstoffanalysen bei Umbau- und Sanierungsarbeiten durchgeführt um eventuell vorhandene Belastungen in der Bausubstanz zu erkennen und den Umgang damit fach- und sachgerecht zu realisieren. Diese Maßnahmen zielen auf möglichen Belastungen der Gebäudenutzer aber auch auf die Mitarbeiter der zu beauftragen den Fachfirmen. Ebenso wurden in den Jahren eine Mengen von baulichen Maßnahmen, An- und Umbauten durchgeführt. Sie bitten um eine Aufstellung von Informationen aus annähernd 50 Jahren Gebäudebestand. Eine Gesamtzusammenfassung des Status Quo 2019 existiert aufgrund des komplexen Themas nicht. Ich bitte um gezielte Fragestellung um Ihnen die gewünschten Informationen aufbereiten zu können. Gern können Sie mich anrufen oder direkt per Mail antworten. Mit freundlichen Grüßen
Leon Kampwerth
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Leon Kampwerth [#142767] Sehr geehrte<< A…
An Kommunalverwaltung Harsewinkel Details
Von
Leon Kampwerth
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Leon Kampwerth [#142767]
Datum
19. Juli 2019 16:06
An
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Bitte senden sie mir Folgendes zu, falls vorhanden: Wartungsberichte über den Zustand der Bausubstanz und Schadstoffanalysen, sowie eine Liste aller baulichen Maßnahmen. Betreffende Gebäude: L, M, K Zeitraum: letzten 5 Jahre Ich hoffe das ist Präzise genug. Mit freundlichen Grüßen Leon Kampwerth Anfragenr: 142767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Juli 2019 16:06
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kommunalverwaltung Harsewinkel
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Leon Kampwerth [#142767] Sehr geehrter Herr Kam…
Von
Kommunalverwaltung Harsewinkel
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Leon Kampwerth [#142767]
Datum
1. August 2019 17:20
Status
Sehr geehrter Herr Kampwerth, im Anhang finden Sie Auszüge aus den Haushaltsplänen 2017 und 2019. Hier können Sie die geplanten und umgesetzten baulichen Maßnahmen und die Kostenansätze 2015 bis 2022 nachlesen. Der Haushalt gliedert sich in zwei grundsätzliche Kostenansätze. Aufwandpositionen, hier sind die laufenden wiederkehrenden Kosten der täglichen Hochbauaufgaben abgebildet (gelb markiert). Investitionspositionen, hier sind die zusätzlichen großen Maßnahmen die den Gebäudeumfang / Gebäudewert steigen abgebildet (blau markiert). Fortlaufende Wartungsberichte zur Bausubstanz, hinsichtlich Statik und/oder Schadstoffanalyse werden nicht geführt. Diese Bewertungen fließen die jeweiligen Baumaßnahmen mit ein und werden entsprechend der Detailausführung über Beauftragung externer Fachbüros/Labore durchgeführt und Ergebnisse sowie daraus hervorgehende gesetzliche Vorgaben / Empfehlungen werden in der Ausschreibung und Durchführung der auszuführenden baulichen Arbeiten berücksichtigt. Aktuell stehen keine statischen Problemlösungen oder Prüfungen an. Ebenso sieht es bei der Schadstoffanalyse aus, Schadstoffanalysen sind nicht detailliert in einer einfachen Tabelle zu deklarieren und zu analysieren. Es gibt sehr viele unterschiedliche Schadstoffe die in der bestehenden Bausubstanz auftreten können aber nicht zwangsläufig vorzufinden sind. Die Baustoffe, das Baualter, Wechselwirkungen etc. sind bei jeder Durchführung von Baumaßnahmen zu berücksichtigen und zu hinterfragen. Aktuelle Grundlagenermittlungen für die auszuführenden Baumaßnahmen haben keine Prüfpflichten auf Schadstoffe ergeben. Ich hoffe Ihnen einen Überblick zu Ihrer Fragestellung verschafft zu haben. Bei weiteren Detailfragen bitte ich um direkte Kontaktaufnahme unter Angaben Ihrer persönlichen Meldedaten. Ich biete Ihnen ein Gespräch hier im Rathaus an, wo wir in einem konstruktiven Gespräch detaillierter auf die Gebäudeunterhaltung eingehen können. Schriftliche Unterlagen können nicht zusammengestellt werden, da die verschiedenen Belege aus dem Zusammenhang gerissen würden und Wechselwirkungen nicht klar heraussgestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen