Anfrage zum Combi Markt in Dalum und dem "geplanten" Combi Markt im Geeste

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

am 30.09.2022 sicherte die Bünting Gruppe zu, dass der Combi Markt in Dalum abgerissen und neu aufgebaut werden soll, sowie ein Combi Markt im Ortsteil Geeste entstehen soll, wenn in Dalum kein EDEKA angesiedelt wird. (https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=pfbid026pwa3Bi3nWxWguuB5BcwiM4MGFCetpWp3Vw7vSRHtsUF3NoTG5ZRA6RVoTq3mrpYl&id=1759529104302660). Diesbezüglich stellen sich folgende Fragen:
1. Gibt es nach ihren Informationen bereits Pläne für die genannten Vorhaben?
2. Gab es neben dem Brief, welcher an die UWG Geeste verschickt wurde (Link) noch eigenen Kontakt zwischen der Gemeinde und der Bünting Gruppe?
3. Wurden diesbezügliche Verträge oder Abmachungen zwischen der Gemeinde Geeste und der Bünting Gruppe geschlossen, welche ein konkretes Datum vorsehen, an dem die genannten vorhaben umgesetzt werden sollen?
4. Wird die Gemeinde neue Gespräche mit EDEKA suchen, wenn in näherer Zukunft keine Bestrebungen der Bünting Gruppe erkennbar werden die genannten Vorhaben umzusetzten?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, am 30.09.2022 sicherte die Bünting Gruppe zu, dass der Combi Markt in Dalum abge…
An Einheitsgemeinde Geeste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Combi Markt in Dalum und dem "geplanten" Combi Markt im Geeste [#298767]
Datum
30. Januar 2024 13:59
An
Einheitsgemeinde Geeste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, am 30.09.2022 sicherte die Bünting Gruppe zu, dass der Combi Markt in Dalum abgerissen und neu aufgebaut werden soll, sowie ein Combi Markt im Ortsteil Geeste entstehen soll, wenn in Dalum kein EDEKA angesiedelt wird. (https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=pfbid026pwa3Bi3nWxWguuB5BcwiM4MGFCetpWp3Vw7vSRHtsUF3NoTG5ZRA6RVoTq3mrpYl&id=1759529104302660). Diesbezüglich stellen sich folgende Fragen: 1. Gibt es nach ihren Informationen bereits Pläne für die genannten Vorhaben? 2. Gab es neben dem Brief, welcher an die UWG Geeste verschickt wurde (Link) noch eigenen Kontakt zwischen der Gemeinde und der Bünting Gruppe? 3. Wurden diesbezügliche Verträge oder Abmachungen zwischen der Gemeinde Geeste und der Bünting Gruppe geschlossen, welche ein konkretes Datum vorsehen, an dem die genannten vorhaben umgesetzt werden sollen? 4. Wird die Gemeinde neue Gespräche mit EDEKA suchen, wenn in näherer Zukunft keine Bestrebungen der Bünting Gruppe erkennbar werden die genannten Vorhaben umzusetzten? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298767/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Einheitsgemeinde Geeste
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Januar 2024 und das damit verbunden…
Von
Einheitsgemeinde Geeste
Betreff
AW: Anfrage zum Combi Markt in Dalum und dem "geplanten" Combi Markt im Geeste [#298767]
Datum
31. Januar 2024 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Januar 2024 und das damit verbundene Interesse an der Entwicklung des Einzelhandels in der Gemeinde Geeste. Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass Ihrerseits kein gesetzlicher Anspruch auf die angefragten Informationen besteht. Da sich Ihre Anfrage zudem auf einen laufenden Prozess bezieht, bitte ich um Verständnis, dass ich hierzu aktuell keine Stellung beziehen kann. Sobald ein endgültiges Verhandlungsergebnis erzielt wird, wird dieses zeitnah in der Öffentlichkeit über die bestehenden Medienkanäle kommuniziert. Mit freundlichen Grüßen