Anfrage zum Datenschutz von "einmalzahlung200.de"
- die in der Datenschutzerklärung (https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/datenschutz) erwähnten Standarddatenschutzklauseln und weiteren Garantien gegenüber dem CDN-Anbieter Cloudflare
- die Datenschutzfolgenabschätzung - soweit durchgeführt -
- das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten einschließlich "Freigabeerklärung" (insoweit wird die Anfrage auch auf § 4 Abs. 3 BbgDSG gestützt)
Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 1 (1) BbgEPPSGDV die zuständige Stelle für die Bescheidung von Auszahlungsanträgen sind und daher jedenfalls gemeinsamer Verantwortlicher für die genannte Webseite sein dürften.
Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden; Geschäftsgeheimnisse o.ä. dürften meines Erachtens nicht vorliegen.
Da die begehrten Informationen bereits in zentraler Stelle bei einem geflissentlich geführten Datenschutz-Management vorliegen dürften und nur bei Bindestrich 1 überhaupt Schwärzungen in Betracht kommen sollten, handelt es sich meines Erachtens um eine einfache Anfrage, für die Gebühren nicht in Betracht kommen. Wenn Sie dies anders sehen, bitte ich um Begründung und Gelegenheit, meine Anfrage einzuschränken oder zurückzunehmen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. März 2023
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9. Mai 2023
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