Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Februar 2023 zum Internetauftritt
lebensmittelwarnung.de.
Meiner Auffassung nach handelt es sich bei Ihrer Anfrage jedoch weder um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) noch auf Informationen im Sinne des § 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) noch nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Ihr Antrag richtet sich nicht auf die Herausgabe amtlicher Informationen des Bundes im Sinne des IFG. Verbraucherinformationen im Sinne des VIG sowie Umweltinformationen im Sinne des UIG sind von Ihrer Frage ebenfalls nicht betroffen. Vielmehr handelt es sich um eine allgemeine Verbraucheranfrage, die daher nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Vorgaben bearbeitet wird.
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt.
Frage 1. In welchem Rhythmus erfolgt die Aktualisierung der einzelnen Lebensmittelwarnungen?
Antwort zu Frage 1: Die Behörden der Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizieren auf
www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Absatz 1 und Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch die Unternehmer. Für die Information der Öffentlichkeit über gesundheitsgefährdende Produkte ist in erster Linie der Unternehmer selbst verantwortlich. Dieser veröffentlicht beispielsweise einen öffentlichen Rückruf im Internet, in Printmedien, im Rundfunk oder als Aushang in den Geschäften. Die Behörden in Deutschland weisen in der Regel auf den Rückruf der Unternehmen hin. Die Meldungen werden nach Stand der Ermittlungen aktualisiert. Einen festgelegten Rhythmus zur Aktualisierung der Meldungen gibt es aufgrund des beschriebenen Verfahrens nicht.
Frage 2. Gibt es gesetzliche Vorgaben die eine Bereitstellung der Warnungen in maschinenlesbarer Form (API) verhindern?
Antwort zu Frage 2: Nein
Frage 3. Sofern 2. möglich ist, ist es geplant die Warnungen in maschinenlesbarer Form (API) bereitzustellen?
Antwort zu Frage 3: Ja, aber es ist nicht absehbar, wann eine maschinenlesbare Form bereitgestellt werden kann.
Frage 4. Ist ein Refactoring des Internetauftritts (ggf. neue Plattform; technische Weiterentwicklung) in den nächsten 12 Monaten geplant?
Antwort zu Frage 4: Ja, es wird eine Überarbeitung des Portals geben. Dabei ist auch die Veröffentlichung einer dazugehörigen App vorgesehen. Wann diese der Öffentlichkeit angeboten werden kann, ist aktuell noch nicht abschließend festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen