Anfrage zum Marktstammdatenregister

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- Auschreibungsunterlagen sowie Vertrag mit dem entstprechenden Dienstleister, sofern die Plattform marktstammdatenregister.de extern entwickelt wurde
- Kosten für die Entwicklung der Plattform
- evtl. durchgeführte Evaluationen der Plattform, insbesondere in Hinsicht auf Performance und Benutzbarkeit
- Pläne für den weiteren Support der Plattform, insbesondere in Hinsicht auf Performance und Benutzbarkeit

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auschreibungsunterlagen …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Marktstammdatenregister [#215114]
Datum
14. März 2021 19:52
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auschreibungsunterlagen sowie Vertrag mit dem entstprechenden Dienstleister, sofern die Plattform marktstammdatenregister.de extern entwickelt wurde - Kosten für die Entwicklung der Plattform - evtl. durchgeführte Evaluationen der Plattform, insbesondere in Hinsicht auf Performance und Benutzbarkeit - Pläne für den weiteren Support der Plattform, insbesondere in Hinsicht auf Performance und Benutzbarkeit
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215114/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 14. März 2021. Der von Ihnen beantragt…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage zum Marktstammdatenregister [#215114]
Datum
31. März 2021 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 14. März 2021. Der von Ihnen beantragte Informationszugang wird nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei erteilt werden können. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV "bis zu 500 Euro". Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Der Bearbeitungsaufwand ist deswegen hoch, weil umfangreiche Unterlagen auf schützenswerte Informationen hin gesichtet werden müssen und nach aller Voraussicht ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG wegen der Betroffenheit schützenswerter Rechte Dritter durchgeführt werden muss. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Hinsichtlich der Performance des Marktstammdatenregisters kann ich Ihnen mitteilen, dass diese tatsächlich im Herbst letzten Jahres schlecht war. Das lag daran, dass das Interesse des Energiemarktes am Marktstammdatenregister bereits deutlich höher war als von uns erwartet. So hatten wir die Anzahl der Nutzer mit ca. 1,6 Millionen und die Anzahl der zu registrierenden Einheiten und Anlagen mit ca. 2 Millionen annährend richtig geschätzt, die Anzahl der daraus resultierenden Zugriffe auf das System aber stark unterschätzt. Wir hatten seit Mai letzten Jahres regelmäßig über 50 Millionen Zugriffe pro Monat auf das System des Marktstammdatenregisters. Da für die Registrierung von Bestandsanlagen eine Frist bis zum 31.01.2021 galt, kam es zusätzlich bis zu diesem Termin zu einem stark erhöhten Aufkommen im Portal. Um die schlechte Performance zu verbessern und die Funktionsweise des Portals sicherzustellen, werden seit November 2020 umfangreiche Erweiterungen der Hardware und Verbesserungen an der Software vorgenommen. Dies hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Performance geführt. Wir bitten Sie die aus der schlechten Performance resultierenden eventuellen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen