Anfrage zum mobilen Blitzen und Messwünschen im Landkreis Northeim
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrter Damen und Herren,
gemäß § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) und § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) bitte ich um Auskunft zu folgenden spezifischen Themen im Zusammenhang mit dem mobilen Blitzen und den Messwünschen im Landkreis Northeim:
Standorte und Zeitpläne: Detaillierte Informationen zu den Standorten, an denen mobile Blitzer in den letzten 12 Monaten eingesetzt wurden, einschließlich der Auswahlkriterien für diese Standorte.
Messwünsche: Informationen über die Praxis der Entgegennahme von Messwünschen unter der E-Mail <<email address>>, einschließlich der Anzahl der erhaltenen Wünsche, der Kriterien für die Berücksichtigung dieser Wünsche und der Umsetzung in die Praxis.
Technische Details: Informationen zu den spezifischen Modellen der verwendeten Blitzer, ihrer Genauigkeit, Kalibrierung, Wartung und der zuständigen Behörde oder Firma für die Wartung.
Statistische Daten: Anzahl der erfassten Verstöße, der verhängten Strafen und der daraus resultierenden Einnahmen, aufgeschlüsselt nach Monat und Standort für das letzte Kalenderjahr.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG, der besagt, dass keine Gebühren für Informationen anfallen, die im öffentlichen Interesse liegen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie die Anfrage ablehnen, bitte ich um eine detaillierte Begründung unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 8 UIG das Recht habe, gegen eine Ablehnung Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. August 2023
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26. September 2023
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