Anfrage zum Nürnberger Kodex

Was weiß das Bundesministerium für Gesundheit über den "Nürnberger Kodex" und desen Anwendung vor Gericht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Ein:e Follower:in
René Kempe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was weiß das Bund…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
René Kempe
Betreff
Anfrage zum Nürnberger Kodex [#226496]
Datum
10. August 2021 15:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was weiß das Bundesministerium für Gesundheit über den "Nürnberger Kodex" und desen Anwendung vor Gericht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen René Kempe Anfragenr: 226496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226496/ Postanschrift René Kempe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen René Kempe
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Herr Kempe, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anfrage zum Nürnberger Kodex [#226496]
Datum
12. August 2021 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Herr Kempe, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kempe, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. Der „Nürnberger Kodex“ …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage zum Nürnberger Kodex [#226496]
Datum
23. August 2021 13:56
Status
Sehr geehrter Herr Kempe, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. Der „Nürnberger Kodex“ ist dem Bundesministerium für Gesundheit als wichtige ethische Maßgabe für die Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Versuche am Menschen bekannt. Die Grundsätze des "Nürnberger Kodex" und auf diesen aufbauende Texte gehören bis zum heutigen Tage zu den Grundlagen der klinischen Forschung am Menschen und haben insofern die einschlägigen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften geprägt. Gerichte müssen in Verfahren die einschlägigen Rechtsvorschriften zugrunde legen. Vorgängige ethische Texte wie der „Nürnberger Kodex“ können allenfalls hilfsweise (z.B. zur Auslegung einer Rechtsvorschrift) in Bezug genommen werden. Ob und inwieweit dies in einzelnen Urteilen stattgefunden hat, ist dem Bundesministerium für Gesundheit nicht bekannt. Der „Nürnberger Kodex“ selbst wurde nicht weiterentwickelt. Aussagen zur Anwendbarkeit vor Gericht sind daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen